Informationen und Dokumente zu den studienbegleitenden Praxisphasen Charakteristisch für ein Hochschulstudium der Sozialen Arbeit ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Deshalb sind im Laufe des Studiums Praxisphasen zu absolvieren, die in Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden. In den Bachelorstudiengängen der Sozialen Arbeit sind dies: Modul 50, erste Praxisphase (Handlungsfelder Sozialer Arbeit – Sozialpädagogisches Praktikum) Modul 110, zweite Praxisphase (Handlungsfelder und Handlungsansätze der Sozialen Arbeit: Projekte) Modul 120, dritte Praxisphase (Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung mit Praktikum) Zudem eröffnen Praxisbesuche, Exkursionen oder Gespräche mit Praxisvertreter:innen Einblicke in sozialarbeiterische Handlungsfelder. Im Folgenden finden Sie weitergehende Informationen sowie links zu Moodlekursen für Studierende, die alle wichtigen Materialien und Hinweise zu Verfahrenswegen zu den einzelnen Praxisphasen beinhalten. Modul 50 Sozialpädagogisches Blockpraktikum Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie in folgenden Moodlekursen (Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort): PO 2022 Studienbeginn ab WiSe 2022/23 Ältere PO Studienbeginn vor WiSe 2022/23 inkl. Generationenbeziehungen Modul 110 Handlungsfelder und Handlungsansätze Sozialer Arbeit: Projekte Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie im folgenden Moodlekurs (Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort): Modul 110: Zentrale Informationen Modul 120 Sozialadministratives Blockpraktikum Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie in folgenden Moodlekursen (Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort): PO 2022 Studienbeginn ab WiSe 2022/23 Ältere PO Studienbeginn vor WiSe 2022/23 inkl. Generationenbeziehungen Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende Hier finden Sie Informationen des Studierendenwerks zur Gesetzlichen Unfallversicherung Infos zu Praktika im Ausland Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz . Zu den Förderoptionen berät das International Office . Zur fachlichen Anerkennung berät das Praxisreferat. Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas): Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum) Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung eigene Haftpflichtversicherung Informationen zu den Blockpraktika Bei Fragen und Anliegen zu den studienbegleitenden Praxisphasen nutzen Sie bitte die entsprechenden Moodle-Kurse (Links auf dieser Seite) und die dortigen Foren. Sozialpädagogischen Blockpraktikum im Modul 50 Seite 12 im PDF Sozialadministrativen Blockpraktikum im Modul 120 Seite 26 im PDF
Der internationale, vierjährige Bachelorstudiengang Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung bietet Ihnen die besondere Möglichkeit, ein integriertes Auslandsjahr an einer unserer namenhaften Partneruniversitäten zu verbringen und sich bereits im Studium in einem spannenden und praxisorientierten Beruf zu spezialisieren. Migration und Globalisierung sind zentrale Dynamiken unserer Gesellschaft. Für die Soziale Arbeit bedeutet dies neue Herausforderungen ebenso wie zahlreiche Chancen. In unserem Studiengang lernen Sie Migration als ein zentrales Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit kennen und setzen sich mit globalen sozialen Fragen wie Armut und Hunger, Zugang zu Wasser, Gesundheit und Bildung, Ausbeutung von Frauen, Kindern und Minderheiten, gewalttätige Konflikte und Klimawandel auseinander. Sie erlangen fachliche Kenntnisse über die Theorien, Methoden und Ansätze der Internationalen Sozialen Arbeit und sammeln wertvolle Praxiserfahrungen in Deutschland und bei Ihrem obligatorischen einjährigen Auslandsaufenthalt. Damit bereiten wir Sie auf eine praktische berufliche Tätigkeit auf lokaler, nationaler, transnationaler oder internationaler Ebene vor. Unser Studiengang ist international, mehrsprachig und praxisorientiert. Sie verbringen ein Studiensemester und ein Praktikumssemester im Ausland. Während Ihres Auslandsaufenthaltes studieren Sie in englischer oder einer anderen Sprache Ihres Gastlandes. Auch vor Ort in Darmstadt besuchen Sie Kurse in englischer Sprache. Zwei Praktika im sozialadministrativen und sozialpädagogischen Bereich, ein Theorie-Praxismodul und das Auslandspraktikum ergänzen Ihre wissenschaftliche Ausbildung. Sie üben sich im Perspektivwechsel gegenüber aktuellen sozialen Herausforderungen und erleben den Perspektivwechsel im Ausland an Ihrer eigenen Person. In Teilen sind die Studieninhalte des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung identisch mit denen des grundständigen Studiengang BA Soziale Arbeit. Hier geht es darum, dass Sie die Grundlagen der Sozialen Arbeit kennenlernen und für die verschiedenen Handlungsfelder qualifiziert werden. Für Ihre Spezialisierung in den Themenbereichen Migration und Globalisierung besuchen Sie in den ersten beiden Studienjahren ausgewählte Lehrveranstaltungen in verschiedenen Modulen und wählen hierzu aus einem Wahlpflichtkatalog aus. Das Modul 13170 zu Internationaler Sozialer Arbeit ergänzt Ihr Programm. Das dritte Studienjahr verbringen Sie im Ausland. In Ihrem letzten Jahr verfassen Sie Ihre Bachelor-Arbeit und besuchen weitere allgemeine und spezialisierte Veranstaltungen. Nach Ihrem Studium haben Absolvent:innen des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten . So kommen Tätigkeiten in den sozialen Diensten und sozialen Einrichtungen in Deutschland in Frage, vor allem dort wo der Fokus auf Migration und Flucht gelegt wird. Außerhalb Deutschlands stehen Ihnen Tätigkeiten in Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder in der internationalen Freiwilligenarbeit und in internationalen Organisationen offen. Unsere Absolvent:innen des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung der letzten Jahre arbeiten unter anderem beim Joint United Nations Programme on HIV/AIDS (UNAIDS) und Médecins sans Frontière, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie bei lokalen NGOs in Deutschland und im Ausland. Übersicht B.A. Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie hier die wichtigsten Informationen Studiengang Studiengang Erstes Studienjahr Das erste Studienjahr umfasst nach Prüfungsordnung 18 Lehrveranstaltungen im Umfang 38 SWS bei denen Sie 60 Credit Points erwerben. Es ist in sechs Module aufgegliedert. Modul 10 – Einführung in Studium und Wissenschaft Das Modul begleitet Ihren Einstieg an der Hochschule und am Fachbereich, führt Sie in die Techniken Wissenschaftlichen Arbeitens ein und erlaubt erste Einblicke in Ihre Spezialisierung Migration und Globalisierung. Durch das Modul begleitet Sie eine Mentor:in einer regulären Lehrveranstaltung und eine studentische Tutor:in. Die Tutor:innen sind Ihre Ansprechpersonen für alle Studiums bezogenen Fragen – auch über die SEG hinaus. Parallel dazu besuchen Sie eine einsemestrige Vorlesung, die Ihnen einen Überblick über Studium und Wissenschaft bietet (ab Einschreibung WS 2022/23) Modul 20 - Geschichte, Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit In diesem Modul besuchen Sie vier Teil-Vorlesungen über das ganze Jahr verteilt, die Sie in die Soziale Arbeit, die historischen Leitlinien, Theorien und zentralen Methoden der Sozialen Arbeit einführen und zwei Seminare zu den Methoden der Sozialen Arbeit, eines davon zum Themenbereich „Soziale Arbeit im internationalen Kontext“. Modul 30 - Kunst, Kultur und Medien in der Sozialen Arbeit Hier besuchen Sie vier Lehrveranstaltungen aus einem großen Angebot kreativer Methoden. Zwei dieser Methodenveranstaltungen wählen Sie im Rahmen des Studiengangs aus dem Bereich der „non-verbalen Kommunikation“. M 40 - Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit In diesem Modul besuchen Sie Vorlesungen zu wichtigen rechtlichen Fragen der Sozialen Arbeit, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilferecht sowie Familien- und Jugendhilferecht. Veranstaltungen zum Migrations- und Asylrecht sind aus organisatorischen Gründe Teil anderer Module. M 50 - Sozialpädagogisches Praktikum im Feld der Migration und Globalisierung Das Modul besteht aus einer Vorbereitungsveranstaltung (2 SWS), einem vierwöchigen sozialpädagogischen Blockpraktikum (120 Zeitstunden), in der Regel in den Semesterferien zwischen dem ersten und zweiten Semester und einer Nachbereitungsveranstaltung (2 SWS). Sinnvollerweise absolvieren Sie Ihr Praktikum in einem Feld der Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit. Weitere Infos: https://sozarb.h-da.de/studium/rund-ums- studium/studienbegleitende-praxisphasen M 60 – Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit Hier besuchen Sie eine Vorlesung zu den gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen und zwei Seminare zu „Gesellschaftswissenschaftliche Theorien“ und „Gesellschaftswissenschaftlich relevante Themen“. Eine Veranstaltung wählen Sie aus dem Bereich „Migration und Globalisierung“. Zweites Studienjahr Im zweiten Studienjahr besuchen Sie 19 Lehrveranstaltungen im Umfang von 38 SWS und erwerben 60 Credit Points. M 70 - Theories, Concepts and Methods of international Social Work In diesem Modul werden Handlungsmethoden, Interventionsformen und Konzepte der Internationalen Sozialen Arbeit vermittelt. Es ist ganz auf den Studiengang zugeschnitten und deckt Migrationsbezogene, interkulturelle, internationale, transnationale sowie Rassismus-kritische und postkoloniale Ansätze ab. Sie besuchen drei Lehrveranstaltungen. M 80 - Sozialpolitik und Ökonomie für die Soziale Arbeit In diesem Modul besuchen Sie die Vorlesung „Einführung in die Sozialpolitik“ und die Vorlesung „Sozialwirtschaft und Sozialmanagement“ und ein Seminar Ihrer Wahl. M 90 - Psychologische und sozialmedizinische Grundlagen der Sozialen Arbeit Im Psychologie- und Sozialmedizin-Modul besuchen Sie zwei Vorlesungen zu den Grundlagen dieser beiden Felder für die Soziale Arbeit und zwei Seminare, eines davon mit internationalem Bezug. M 100 – Pädagogik, Bildung, Ethik in der Sozialen Arbeit Das Modul mit seiner Vorlesung (3 SWS) und begleitendem Seminar (3 SWS) wird kompakt an einem Tag in der Woche angeboten. Sie haben hier keine Wahlmöglichkeit. M 110 - Praxisprojekt Die Veranstaltungen dieses Moduls werden jeweils im Rahmen der Studienprojektwoche im Sommersemester auf einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Hier entscheiden Sie sich für ein Projekt, an dem Sie in den beiden folgenden Semestern teilnehmen möchten. Sie absolvieren 210 Stunden in der Praxis, zwei Theorieseminare und eine Reflexionsveranstaltung. Das dritte Studienjahr – das Auslandsjahr als „PLUS“ (M 500 und M600) Das dritte Studienjahr als integriertes, obligatorisches Auslandsjahr macht das sogenannte „PLUS“ Ihres Studienganges aus. Sie verbringen ein Semester an einer der Partnerhochschulen der Hochschule Darmstadt oder einer anderen Hochschule im Ausland. Das zweite Semester ist dem Praktikum gewidmet und sollte im Sinne der Lernziele möglichst in demselben Land absolviert werden. Insgesamt erhalten Sie für Ihr Auslandsjahr 60 Credit Points (je 30 CP für Studium und Praktikum). Viertes Studienjahr Im letzten Jahr Ihres Studiums absolvieren Sie weitere 22 SWS und erwerben nochmals 60 Credit Points erworben. M 120 - Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung mit Praktikum Im Rahmen dieses Moduls absolvieren Sie ein vierwöchiges Blockpraktikum im Bereich der Sozialverwaltung (120 Stunden) und eine Vor- und eine Nachbereitungsveranstaltung. Entsprechend Ihres Studienschwerpunktes empfehlen wir Ihnen Ihr Praktikum in einem Handlungsfeld von Migration und/oder Globalisierung abzuleisten, beispielsweise in einem lokalen Integrationszentrum, in einer Flüchtlingsunterkunft, in Anti-Diskriminierungsstellen und vergleichbaren Einrichtungen. M 130 - Einführung in die Sozialforschung Das Modul umfasst eine „Einführung in empirische Forschungsmethoden“ und ein Projektseminar, in dem Sie zu einer ausgewählten Thematik einige Forschungsmethoden praktisch erproben und anwenden. M 140 – (Inter-)Disziplinäre Perspektiven auf Themen der Sozialen Arbeit Das Modul beinhaltet eine große Zahl von Wahlpflichtveranstaltungen zu aktuellen Themen der Sozialen Arbeit, von denen Sie zwei belegen. M 150 - Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit Dieses Modul umfasst eine Bandbreite von Lehrveranstaltungen unterschiedlicher konzeptueller und methodischer Ausgestaltung zumeist in kleinen Gruppen zur Reflexion der Professionalität und Identität als Sozialarbeiter:in. Von den drei zu besuchenden Seminaren gehört für Studierende des Studiengangs eines zur Reflexion des Auslandsaufenthaltes dazu. M 140 - Bachelormodul Ihre Bachelorarbeit verfassen Sie im 8. Semester. Hierzu suchen Sie sich eine Erstreferent:in, der oder die Ihre Arbeit betreut, besprechen Ihr Thema, die wissenschaftliche Fragestellung und alles weitere. Auslandsjahr Auslandsjahr Ihr drittes Studienjahr verbringen Sie im Ausland. Es bietet Ihnen die Möglichkeit ihre Studienschwerpunkte in der Sozialen Arbeit bei einer unserer renommierten Partneruniversitäten zu erweitern und praktische Erfahrungen in Ihrem Gastland zu sammeln. Das Auslandsjahr ist ein integriertes obligatorisches Element des Studiengangs BA Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung – das „PLUS“ gegenüber dem BA Soziale Arbeit. Es macht 60 Credit Points Ihres Studiums von insgesamt 240 Credit Points aus, je 30 CP für Studium und Praktikum. Ihren Auslandsaufenthalt finanzieren Sie selbst. Das International Office der Hochschule Darmstadt und der Fachbereich Soziale Arbeit unterstützen Sie bei der Bewerbung um Stipendien oder der Beantragung von Auslands-BAFÖG. Hierbei stehen Ihnen Studienplätz bei unseren Partneruniversitäten zu Verfügung. Die Plätze sind allerdings begrenzt, so dass nicht alle Studierenden an der gleichen Partneruniversität studieren können. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch ein transparentes Auswahlverfahren. Ein Studium an der Wunschpartneruniversität kann also nicht garantiert werden. Eine weitere Möglichkeit ist, sich als freemover an einer selbstgewählten Hochschule im Ausland zu bewerben. WAS – Studienangebote und Praktikum im Ausland Während Ihres Auslandsstudiums lernen Sie internationale Sichtweisen auf verschiedene Themenfelder der Sozialen Arbeit kennen. Die konkreten Studieninhalte und auch die Leistungsanforderungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot der Partnerhochschule. Ihre Kurswahl wird in einem individuellen Learning Agreement festgelegt, so dass die erbrachten Leistungen bei Ihrer Rückkehr problemlos anerkannt werden. In Ihrem Auslandspraktikum im Anschluss können Sie Ihr erworbenes theoretisches Wissen über das Zielland und seine sozialen Herausforderungen in der Praxis vertiefen. Sie lernen die Arbeitspraxis und das Selbstverständnis der Sozialen Arbeit in einem anderen sozialen und kulturellen Kontext kennen und machen sich mit den dort eingesetzten Handlungskonzepten vertraut. Ihre Praktikumsstelle suchen Sie sich selbst, etwa bei Internationalen Organisationen, NGOs oder sozialen Einrichtungen vor Ort sowie in Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Bei einigen unserer Partnerhochschulen ist das Praktikum auch in das (Auslands)Studium integriert. Vor Antritt muss das Praktikum von der Studiengangsleitung genehmigt werden. Bitte senden Sie uns rechtzeitig eine E-Mail mit dem Profil der Organisation, in der Sie Ihr Praktikum durchführen möchten und einer Beschreibung Ihrer Tätigkeiten dort. WO – Wahl des Auslandsaufenthaltes Sie verbringen ein Semester an einer unserer renommierten Partnerhochschulen im Globalen Süden oder einem unserer Erasmus+ Partner in ausgewählten Ländern. Alternativ können Sie auch als freemover eine andere Universität im Ausland auswählen. Den Aufenthalt bei Ihrer Gasthochschule organisieren Sie in enger Abstimmung mit und unterstützt durch den Fachbereich Soziale Arbeit und das International Office der Hochschule Darmstadt selbst. Ihr Praktikum sollte im Sinne der Lernziele möglichst in demselben Land absolviert werden wie das Auslandsstudium. Die Erfahrungsberichte unserer Studierenden des Fachbereichs Soziale Arbeit (FB S) finden Sie hier https://international.h-da.de/wege-ins-ausland/fuer-unsere-studierenden/erfahrungsberichte Unsere Partnerhochschulen im Globalen Süden Pontificia Universidade Católica do Rio de Janeiro - PUC, Brasilien (Unterrichtssprache Portugiesisch) Kwame Nkrumah University of Science and Technology – KNUST, Ghana (Unterrichtssprache Englisch) German Jordanian University - GJU Amman, Jordanien, (Unterrichtssprache Englisch) Universidad ICESI, Cali, Kolumbien (Unterrichtssprache Spanisch) Universidad Nacional de Asunción, Paraguay (Unterrichtssprache Spanisch) Uzhgorod National University, Ukraine (Unterrichtssprache Ukrainisch) Universiti Teknologi Malaysia (UTM), Malaysia (Unterrichtssprache Englisch) C. Maltepe Üniversitesi, Istanbul, Türkei (Unterrichtssprache Englisch) Ausgewählte Erasmus+-Partner hochschulen Università degli Studi Roma Tre, Italien Università degli studi di Roma 'La Sapienza, Italien Uniwersytet Jagielloñski, Institute of Sociology, Krakau, Polen (Unterrichtssprache Englisch und Polnisch) Instituto Politécnico do Porto, School of Education, Portugal Weitere Informationen finden zu den einzelnen Partnerhochschulen und Studienprogrammen Sie in der Moveon4-Datenbank. WIE – Organisation und Finanzierung Etwa ein Jahr vor Antritt Ihres Auslandaufenthaltes beginnen Sie mit der Vorbereitung. Im Verlauf des entsprechenden Wintersemesters, Ihrem dritten Semester bewerben Sie sich um einen Platz an einer unserer Partnerhochschulen oder einem Erasmus+-Partner bei der Auslandsbeauftragten des Fachbereichs Soziale Arbeit. Alternativ können Sie als freemover gehen; in der Regel fallen an der gewählten Hochschule Studiengebühren an. Auf der Homepage des International Office der h_da finden Sie weitere Informationen zum Studium als freemover. Für die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes sind die Studierenden selbst verantwortlich. Hierzu gehören Kosten für die Reise, Visa sowie für die eigene Lebensführung vor Ort, sowie ggf. Studiengebühren, wenn Sie nicht an einer Partneruniversität studieren. Je nach Zielland können die anfallenden Kosten über oder unter den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland liegen. Die Anerkennung des Auslandsjahres (Modul 500 und Modul 600) erfolgt durch die Auslandsbeauftragte des Fachbereichs Soziale Arbeit Frau Prof. Dr. Sara Hubrich. Nachdem Sie das Auslandsstudium (Modul 500) und das Auslandspraktikum (Modul 600) absolviert haben, senden Sie bitte folgende Unterlagen an die Auslandsbeauftragte per E-Mail: 1) das ausgefüllte Formblatt "Nachweis über Auslandsemester und Auslandspraktikum (Modul 500 und Modul 600)“, 2) das Zeugnis des Auslandsstudiums und ggf. weitere relevante Unterlagen zum Studium und zur Benotung sowie 3) das Arbeitszeugnis des Auslandspraktikums mit der genauen Datumsangabe der Praktikumszeit (mind. 4 Monate Vollzeit), der Tätigkeitsbeschreibung, mit Stempel und Unterschrift in englischer Sprache oder der Landessprache. Formular Anerkennung des Auslandsjahres Bewerbung zum Studium Bewerbung zum Studium Welche Voraussetzungen benötige ich? Als formale Zulassungsvoraussetzung gelten unter anderem folgende Schulabschlüsse: Allgemeine Hochschulreife in Hessen gültige fachgebundene Hochschulreife eine vom Hessischen Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung in Hessen gültige Fachhochschulreife eine erfolgreich abgelegte Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte die Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung Bitte beachten Sie: Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung ist international, mehrsprachig und praxisorientiert. Damit Sie Ihr Studium erfolgreich absolvieren können, sollten Sie sowohl über Deutsch- als auch Englischkenntnisse auf Niveau der Allgemeinen Hochschulreife verfügen (d.h. Deutsch C2 und Englisch B2). Der Studiengang dauert vier Jahre und beinhaltet ein integriertes, obligatorisches Studienjahr im Ausland. Wie bewerbe ich mich? Studienbeginn Ein Studienbeginn am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt ist jeweils nur im Wintersemester möglich. Zulassung Keine Zulassungsbeschränkung, NC-freier Studiengang. Vorpraktikum Ein Praktikum vor Studienbeginn ist nicht erforderlich. Bewerbung Der Weg zu einem Studienplatz an der Hochschule Darmstadt führt über die Online-Bewerbung des Student Service Center (SSC) . Student Service Center Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Tel: +49 6151 533 5551 Studieninformationen kompakt Prüfungsordnung Das Studium wird verbindlich durch die Prüfungsordnung geregelt. Diese Prüfungsordnung regelt Ziele, Inhalte, Aufbau und Gliederung des Studiengangs Bachelor of Arts Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung. Hier finden Sie die Prüfungsordnung (BBPO). Modulhandbuch Die jeweils gültigen Modulbeschreibungen finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs Lehrveranstaltungen Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im neuen my.h-da - Mein Hochschulportal Studieninformation deutsch/ Study information english Studieninformation deutsch/ Study information english Übersicht B.A. Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung Bewerbung & Beratung Bei Fragen zu Immatrikulation und Bewerbung hilft Ihnen das Student Service Center der Hochschule Darmstadt weiter. Student Service Center Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Studienberatung +49.6151.533-5555 Studienberatung der h-da Studiengangsleitung Bachelor Plus Prof. Dr. Katrin Luise Läzer katrin-luise.laezer@h-da . de Beratung und Genehmigung der Blockpraktika Praxisreferat Praxisreferat.fbs@h-da . de Auslandsbeauftragte des Fachbereichs Prof. Dr. Sara Hubrich sara.hubrich@h-da . de
Praxisphasen im Studium – Informationen zu den Blockpraktika alle Studiengänge · alle Prüfungsordnungen Die Informationsveranstaltung findet am Montag, den 20. April 2026, in der Zeit von 9:00 bis 10:00 Uhr im Raum E10 / 1.06 sowie in hybrider Form statt. In der Veranstaltung informiert das Praxisreferat über den organisatorischen Ablauf der Blockpraktika im Studium. Dabei werden insbesondere folgende Punkte erläutert: Ablauf des Blockpraktikums Abwicklung über die Moodle-Kurse Praxisvereinbarung und Genehmigungsverfahren Einreichfristen und Bearbeitungszeiten Voraussetzungen für die Zulassung zur Nachbereitungsveranstaltung Anerkennung außerhochschulischer Praxiszeiten Die Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Studiengänge sowie aller Prüfungsordnungen, die ein Blockpraktikum planen oder absolvieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme wird vor Beginn des Praktikums empfohlen.
Info: Nicht abgeschlossene Anmeldung im "Sem...." Termin 01. Ggf. beim FB vorsprechen Wir bekommen aktuell sehr viele Mails zu folgender „Info“ unter my.h-da. Info: Nicht abgeschlossene Anmeldung im "Semester..." Termin 01. Ggf. beim FB vorspreche Dies ist eine hochschulweite Einstellung, auf die wir leider keinen Einfluss haben. Es handelt sich nur um eine „Info“ für Sie – dass eine Prüfungsleistung aus dem vorherigen Semester noch offen ist. Es handelt sich um keinen Fehlversuch oder einen anderen Fehler. Sobald die Note für diese Prüfungsleistung eingetragen wird, verschwindet dieser Eintrag wieder. Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht abgegeben haben, und diese Info deshalb erhalten, senden Sie uns bitte eine Mail an das Prüfungsbüro: sozarb.fbs@h-da.de Aktuelle Informationen der Prüfungsausschüsse Änderungen der Prüfungsleistungen im Wintersemester 2021/2022 Änderungen von Prüfungsleistungen im Sommersemester 2021 Änderungen von Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020/2021 SoSe 2021 Mitteilung PAV zur Verlängerung Abschlussarbeiten_Planung Kolloquium Ausnahmeregelung zum sozialadministrativen Praktikum WS 2020_2021 Mitteilung PAV Verlängerung Hausarbeiten Ausnahmeregelung Zulassung Bachelorarbeit SoSe2021sozialadministrativen Praktikum Umwandlung Präsensklausuren WS20_21_Mitteilung der PAV Soziale Arbeit Generationenbeziehungen B.A. und Soziale Arbeit Master M.A. Wiederholungspruefungen__Mitteilung_PAV_Lenze.pdf Pruefungsinhalt_Wiederholungsklausuren_Soziale_Arbeit_und_Plus_13062018.pdf Pruefungsinhalt_Wiederholungsklausuren_Soziale_Arbeit_GenBez13062018.pdf AEnderungen_der_Pruefungsformen_im_WiSe_2021_2022.pdf Link zur Corona-Satzung Prüfungsordnungen Hochschulanzeiger Prüfungsausschussvorsitzende
Prof. Dr. phil. Manfred Gerspach Mit Ende des Sommersemesters 2014 beende ich nach über 20 Jahren meine aktive Laufbahn an der Hochschule Darmstadt. Lehrgebiete Behinderten- und Heilpädagogik Pädagogik Forschungsgebiete Arbeit mit sogenannten verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen Heilpädagogik, Psychoanalytische Pädagogik und integrative Pädagogik Umgang mit dem Thema Behinderung Kooperation von Schule und Sozialpädagogik ADHS Im Fachbereich seit Sommersemester 1994 Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung Dekan von März 2000 bis Februar 2005 Vorsitzender des Praktikumsausschusses von März 1996 bis Februar 2000 Mitglied im Praktikums- und im Masterausschuss Mitglied im Fachbereichsrat von 1995 – 2013 Tätigkeiten außerhalb der Hochschule Darmstadt Vorsitzender des Vereins "Betreutes Wohnen Darmstadt e.V." Mitglied der Arbeitsgruppe "Geistige Behinderung und Psychoanalyse" Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Frankfurter Arbeitskreises für Psychoanalytische Pädagogik (FAPP) Mitglied im Kuratorium der Konferenz ADHS Mitglied in der Sektion Sonderpädagogik und der Kommission Psychoanalytische Pädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften Mitglied in der Sektion Bildung und Erziehung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie Meilensteine Jahrgang 1951 1970 - 1974 Studium der Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Heil- und Sonderpädagogik mit dem Abschluss Diplom an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt 1980 Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt zum Thema "Kritische Heilpädagogik" 1974 - 1994 Tätigkeiten als Leiter einer pädagogischen Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt, als pädagogischer Mitarbeiter in einem heilpädagogischen Tagesheim für verhaltensauffällige Kinder, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt sowie als Fort- und Weiterbildner und Supervisor seit 1994 Professor für Pädagogik an der Hochschule Darmstadt Ausgewählte Veröffentlichungen Psychoanalytische Heilpädagogik. Ein systematischer Überblick (2009) Elementarpädagogik. Eine Einführung (2006) Institutionelle Förderprozesse von Menschen mit geistiger Behinderung (zusammen mit Dieter Mattner, 2004) Kinder mit gestörter Aufmerksamkeit. ADS als Herausforderung für Pädagogik und Therapie (zusammen mit Hartmut Amft und Dieter Mattner, 2002, 2004) Einführung in pädagogisches Denken und Handeln (2000) Wohin mit den Störern? Zur Sozialpädagogik der Verhaltensauffälligen (1998) Heilpädagogische Anthropologie (zusammen mit Dieter Mattner, 1997) Hinzu kommen zahlreiche Buch- und Zeitschriftenbeiträge zu den genannten Themen Kontakt manfred.gerspach@h-da.de
Prof. Dr. phil. Dieter Mattner Lehrgebiete Sonder- und Heilpädagogik Arbeit mit behinderten Menschen Psychomotorik Sozialpädagogische Ethik Forschungsgebiete Soziale Arbeit mit behinderten Menschen Historisch-gesellschaftspolitische Aspekte zum Phänomen Behinderung Heilpädagogische Anthropologie/Ethik Psychoanalytische Pädagogik Ethisch-moralische Aspekte der Sozialpädagogik Leibphänomenologische Aspekte der Psychomotorik/Mototherapie Im Fachbereich seit Wintersemester 89/90 Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung Dekan im SS 97 und WS 97/98 Im WS 06/07 Vorsitzender des Praktikumsausschusses Tätigkeiten außerhalb der Hochschule Darmstadt Zweiter Vorsitzender des Vereins "Betreutes Wohnen Darmstadt e.V." Mitglied der Arbeitsgruppe "Geistige Behinderung und Psychoanalyse" Meilensteine Jahrgang 1945 1971 - 1976 Studium der Heil- und Sonderpädagogik (Lehramt und Diplom) mit den Schwerpunkten Verhaltensgestörten-, Lernbehinderten- und Sprachbehindertenpädagogik 1978 - 1982 Schulleiter an einer heimgebundenen Sonderschule 1982 - 1986 Abordnung als Pädagogischer Mitarbeiter an den Fachbereich Erziehungswissenschaften (Institut für Sportwissenschaften) der J.W. Goethe-Universität Frankfurt 1987 - 1989 Sonderschullehrer in der ambulanten Sprachheilpädagogik 1992 - 1993 Vertretungsprofessur an der Pädagogischen Hochschule Erfurt zwecks Gründung eines Institutes für Sonder- und Heilpädagogik Aktuelle Veröffentlichungen Institutionelle Förderprozesse von Menschen mit geistiger Behinderung (zusammen mit Manfred Gerspach, 2004) Kinder mit gestörter Aufmerksamkeit. ADS als Herausforderung für Pädagogik und Therapie (zusammen mit Hartmut Amft und Manfred Gerspach, 2002, 2004) Behinderte Menschen in der Gesellschaft - Zwischen Ausgrenzung und Integration (2000) Heilpädagogische Anthropologie (zusammen mit Manfred Gerspach, 1997) Diverse Buch- und Zeitschriftenbeiträge zur Psychomotorik und den genannten Themen Kontakt
Wer einen Teil seines Studiums im Ausland absolvieren möchte - egal ob Praktikum, Kurzprogramm oder Auslandssermester- findet hier die nötigen Vorab-Informationen. Darüber hinaus bietet die Auslands-Sprechstunde des Fachbereichs Soziale Arbeit weiterführende Informationen und Beratung speziell für die Studierenden des Fachbereichs. Leitfaden für Erasmus Dies sind die anstehenden Schritte für die Planung eines Erasmus Semesters – zu weiteren Details lesen Sie bitte genau die Website des International Office „Wege ins Ausland“ : Lesen Sie sorgfältig die Informationen auf der Website des International Office zum Erasmus-Studium Zu Formalia der Erasmus-Förderung ist Frau Bruder vom International Office Ihre Ansprechpartnerin. Für inhaltliche Fragen bzgl. der Planung ihrer Lehrveranstaltungen im Ausland und sowie der Anerkennung der Leistungen für Ihr Studium an der h_da ist die Auslandsbeauftragte Dörte Naumann Ihre Ansprechpartnerin. Bewerben Sie sich im Online-Portal für ein Erasmus-Studium und kommen Sie mit der ausgedruckten, ausgefüllten, vollständigen Onlinebewerbung mit Passfoto in die Auslandsprechstunde Mittwochs 9-10 Uhr im Gebäude E11, Büro 39 bzw. in der vorlesungsfreien Zeit auf Absprache. Dort werden Sie von Seiten des Fachbereichs S für das Auslandssemester nominiert. Schauen Sie sich auf der Website der von Ihnen gewählten Partnerhochschule das Lehrangebot an und identifizieren Sie Module und Lehrangebote, die Sie interessieren und laut Modulhandbuch inhaltlich anschlussfähig sind an die noch offenen Module hier an der h_da. Dies ist die Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium. Insgesamt sollten Sie mit ihren Veranstaltungen den Erwerb von 30 CP anstreben. Laden Sie das Formular für das „Learning Agreement“ von der Website des International Office „Wege ins Ausland“ herunter und tragen Sie die Ergebnisse Ihrer Recherche aus Schritt 4 dort selbständig ein. Diesen ersten Entwurf für Ihr Learning Agreement bringen Sie zur Auslandssprechstunde im FB S und lassen dieses von der Auslandbeauftragten abzeichnen. Das abgezeichnete „Learning Agreement“ benötigen Sie für Ihre Bewerbung an der gewählten Partnerhochschule. Auslandssprechstunde für Incomings & Outgoings In der "Auslandsprechstunde" des Fachbereich Soziale Arbeit werden Studierende dabei unterstützt, insbesondere mit Erasmus+ Förderung Auslandserfahrungen während des Studiums (Auslandsemester, Praktika) bzw. während des Anerkennungsjahrs zu machen. Sie bietet ausländischen StudentInnen, sogenannten "Incoming Students" Informationen über den Fachbereich Soziale Arbeit und unterstützt diese bei dem Einstieg in das Studium am Fachbereich. Aufgabenbereiche: Beratung zur Planung von Auslandsaufenthalten während des Studiums ("windows of mobility") Beratung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen Fachliche Beratung von Studierenden während des Auslandsaufenthaltes Kontakt- und Informationsstelle für ausländische StudentInnen ("Incomings") Hinweis: Beratung zu den Förderoptionen und administrativen Seiten des Bewerbungsprozesses durch das International Office International Office International Office Das International Office (IO) der Hochschule Darmstadt berät zu Förderoptionen und administrativen Fragen zum Bewerbungsprozess an Hochschulen im Ausland. Die Website des IO enthält alle wichtigen Informationen und bietet die notwendigen Formulare für den Bewerbungsprozess zum download an. Hinweis: Bitte lesen Sie diese Website "Wege ins Ausland" sorgfältig, bevor Sie mit dem International Office Kontakt aufnehmen! Die Auslandsbeauftragte des FB S ist zuständig für die fachlichen Fragen zu Auslandsaufenthalten, also zur Planung von Auslandsaufenthalten im Studienverlauf und der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen. Weitere Infos: https://www.instagram.com/h_da.international_office/ https://www.facebook.com/internationalofficehda/ https://twitter.com/IntOffice_h_da Sprachenzentrum Das Sprachenzentrum der Hochschule Darmstadt steht für jede/n Studierende/n der Hochschule Darmstadt offen und bietet verschiedene Angebote, um vorhandene Sprachkenntnisse zu vertiefen und/oder neue Sprachen zu lernen. Diese sind nicht nur Voraussetzung für ein Auslandssemester oder -praktikum. Auch für das spätere Berufsleben sind Sprachkenntnisse von großem Vorteil. Hier geht es zur Homepage des Sprachenzentrums. Auslandsbeauftragte Auslandsbeauftragte Die Auslandsbeauftragte des FB S ist Ihre Ansprechpartnerin für die Planung des Zeitpunktes von Auslandsaufenthalten in Ihrem Studium und die fachliche Beratung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium am FB S. Bzgl. Fragen zu Förderoptionen und Bewerbung an (Partner-) Hochschulen im Ausland wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen im International Office . Auslandsbeauftragte des Fachbereich Soziale Arbeit Inspirationen Die neue Website des DAAD zum Thema Studium weltweit bietet Informationen von Studierenden für Studierende. Anklicken lohnt sich! zum Sprachenzentrum
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz) Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Die Bearbeitungszeit für den Antrag (sofern er korrekt und vollständig ist) beträgt acht Wochen. Sofern die Praxisstelle noch nicht anerkannt ist, müssen sie für den gesamten Prozess mit ca. zwölf Wochen rechnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Mitglieder im Praktikumsausschuss Mitglieder im Praktikumsausschuss Gem. § 4 der Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit (11.10.2016) im Sommersemester 2026 Zwei Professor:innen des FB S gem. § 4 Abs. 3.1 der Satzung Prof’in Dr’in Verena Klomann (Vorsitz) Prof Dr Markus Emanuel (stellvertretender Vorsitz) Ein:e Mitarbeiter:in des Praxisreferats gem. § 4 Abs.3. 2 der Satzung Maja Jupe Zwei SiA, die sich noch nicht zum Kolloquium gemeldet haben gem. § 4 Abs. 3 der Satzung Melina Milse (SiA-Gruppe Kindheitspädagigische Arbeitsfelder und außerschulische Bildung/Prof Dr Thilo Naumann) Anna-Lena Martin (SiA-Gruppe HzE I/Prof’in Dr’in Beate Galm) Zwei Vertreter:innen der Berufspraxis gem. § 4 Abs. 4 der Satzung Christiane Fuchs Beate Hammel Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Eine Stellenbörse für aktuell ausgeschriebene Stellen für das Anerkennungsjahr von bei uns anerkannten Praxisstellen finden Sie weiter unten auf dieser website. Wir empfehlen einen Start zum 01.04. oder 01.10. eines Kalenderjahres. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reicht die Einrichtung den "Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle" beim Praxisreferat ein. Ist die Stelle von der FUAS franfurt university of applied sciences anerkannt, reichen Sie den Anerkennungsbescheid ein. Im nächsten Schritt reichen Sie das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“, einen Entwurf des Ausbildungsvertrags und den Nachweis über das abgeschlossene Studium per Mail an praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Erkundigen Sie sich bei der Praxisstelle, ob ein und wenn ja welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt und schauen Sie sich die entsprechenden Grundlagen an – bspw. im Tarifvertrag für Praktikant:innen des Öffentlichen Dienstes (TVPöD). Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls: Bewilligung einer Verkürzung nach § 13 der Satzung Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag und reichen eine unterschriebene Kopie im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium und nach Eingang der Verwaltungsgebühr ( Achtung: Die Verbuchung kann einpaar Tage dauern.) bekommen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sieht der gesetzliche Rahmen vor, dass Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren beginnen müssen. Ein Start des Anerkennungsjahres nach dieser Frist ist nur auf Antrag und unter Benennung triftiger Gründe möglich. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten mindestens acht Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Sofern die Praxisstelle noch nicht anerkannt ist, müssen Sie für den gesamten Prozess mit ca. zwölf Wochen rechnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Dies sollten Sie zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Anerkennungsjahres einplanen. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen). Eine Stellenbörse für aktuell ausgeschriebene Stellen für das Anerkennungsjahr von bei uns anerkannten Praxisstellen finden Sie weiter unten auf dieser website. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der formlose Antrag auf Verkürzung muss vor dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Um die konkreten Absprachen mit der Praxisstelle zum Zeitraum des Anerkennungsjahres treffen zu können, ist es sinnvoll, den Antrag auf Verkürzung möglichst im letzten Studiensemester zu stellen. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Kann ich nach mehrjähriger Berufserfahrung noch meine staatliche Anerkennung nachholen? Innerhalb von drei Jahren nach dem BA-Abschluss ja (sie Ausführungen zur Antrittsfrist). Wenn Sie länger als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in tätig sind, prüfen Sie § 14 der Satzung und wenden sich zur Beratung an das Praxisreferat. Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Terminierung der Studienwoche werden in der Terminübersicht des Fachbereichs auf unserer website: https://sozarb.h-da.de/ i.d.R. zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. Bitte teilen Sie die Termine , frühzeitig ihrer Praxisstelle mit, damit diese den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung als PDF per Mail einzureichen. Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Was ist wenn ich oder eine:r der Prüfer:innen am Kolloquium krank bin? Sollte ein Kolloquium (weil sie oder auch eine:r der Prüfer:innen erkrankt sind) ausfallen, informiert das Praxisreferat alle Beteiligten. Das Praxisreferat bemüht sich um einen Ersatztermin binnen vier Wochen. Sollte dies nicht möglich sein, findet das Kolloquium am nächsten regulären Kolloquiumstermin statt. Bei dem Kolloquium handelt es sich um eine Prüfung – wenn Sie erkrankt sind, müssen Sie dies mit einer entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegenüber dem Praxisreferat sowie der Praxisstelle nachweisen. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Wie viel Zeit muss ich für Anträge und Anfragen an das Praxisreferat einkalkulieren? Grundsätzlich sollten Sie immer mit ca. acht Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Sollten Unterlagen unvollständig sein, kann die Bearbeitung länger dauern. Bitte beschäftigen Sie sich vor Anträgen und Anfragen mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_Stand_04_2025.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag_neuesLogo_0625.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_02_2026_neu_formatiert.pdf Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_21.04.2026.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium SoSe2026_Termine_Kolloquien_mitHInweisen__StandMaerz2026.pdf Wise26-27_Termine_Kolloquien_mitHInweisen__StandMai2026.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Information_Kolloquium_Stand_04_2025.pdf Ausbildunsgplan_SiA_Muster_2025.pdf Information_Supervision_16_2_26_website.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Stellenangebote Anerkennungsjahr Im Folgenden finden Sie Stellenausschreibungen für das Anerkennungsjahr von bei uns bereits anerkannten Praxisstellen Im Folgenden finden Sie Stellenausschreibungen für das Anerkennungsjahr von bei uns / bzw. von der Frankfurter University of Applied Science bereits anerkannten Praxisstellen Praxisreferat Sekretariat Staatliche Anerkennung
Inhalte der Module 1. Grundlagen 1 (4 SWS) Praxis (80 %): Themenorientierte Einführung in die Körper- und Sozialerfahrung sowie in den kreativen Umgang mit Sportgeräten, Elemente des Abenteuersports, Bewegungserfahrungen im Wasser oder in der Natur, Planung und Durchführung psychomotorischer Sequenzen nach Themenschwerpunkten Theorie (20%): Geschichte der Psychomotorik, Konzeptentwicklung, definitorische Abgrenzungen, veränderte Kindheit, Entwicklungsorientierung 2. Grundlagen 2 (2 SWS) Praxis (ca. 80 %): Umgang mit Alltagsmaterialien und Großgeräten, Sicherheit an Geräten, Kreation von Bewegungslandschaften und Gestaltungsräumen, kreative Bewegung Planung und Durchf¸hrung psychomotorischer Sequenzen. Theorie (ca. 20%): Bedeutung von Bewegungs- und Gestaltungsräumen für die kindliche Entwicklung. 3. Neuropsychologische Grundlagen (2 SWS) 4. Bewegungspädagogik, Entwicklungsbegleitung, Therapie - Implikationen unterschiedlicher Konzepte in der sozialpädagogischen Arbeit (2 SWS) Verschiedene Ansätze in der Psychomotorik, zugrundeliegende Entwicklungsmodelle und Menschenbilder, anthropologische Grundlagen menschlichen Bewegungsgeschehens, körperbezogene Identitätskonzepte 5. Psychomotorische Entwicklungsdiagnostik und Evaluation 2 SWS Prozess- und Statusdiagnostik, historische und aktuelle Verfahren der Motodiagnostik, Individuelle Entwicklungsprofile, prozessuale mehrdimensionale Förderdiagnostik und –planung, Kritische Perspektiven sozialpädagogisch-psychomotorisches Fördergutachten 6. Begleitpraxis oder Projekt (12 SWS Praxis, 8 SWS Theorie) Bewegungspädagogische / psychomotorische Praxis im Rahmen eines Projekts. 4 SWS Beratung zum Projekt und 4 SWS Theorie zum Projekt Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Begleitpraktikums). Im Rahmen der Praxis wird eine Lehrprobe durch eine persönliche Begutachtung oder Videosupervision ab dem 5. Semester abgenommen. 7. Integrationssport (2 SWS) Die Veranstaltung findet in der Arbeit mit integrativen Gruppen oder mit behinderten Menschen statt, gemeinsam mit dem jeweiligen Klientel. 8. Abschlussarbeit: Sozialpädagogisch-psychomotorisches Fördergutachten oder Entwicklungsprotokoll, Kolloquium Als Fördergutachten (Übungsgutachten) gilt eine ca. 15 Seiten umfassende Studie zur Entwicklungsdiagnostik sowie zum Förderbedarf eines Klienten. Ein Entwicklungsprotokoll umfasst den Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten. Das Kolloquium bezieht sich auf Fördergutachten oder Entwicklungsprotokolle und umfasst maximal 60 Min. Hinweis: In allen Veranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht. Es wird bei Abschluss der Zusatzqualifikation (letzter Termin: BA-Prüfung) ein Zertifikat der Hochschule ausgestellt. Die Zusatzqualifikation wird in regelmäßigen Abständen curricular angepasst.
Anmeldung zur Bachelorarbeit Die Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul ist seit dem Sommersemester 2024 jederzeit möglich, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. Ihrer Prüfungsordnung. Das Formular befindet sich jeweils unter den studiengangsspezifischen Informationen. Die Erstprüfer:in muss Lehrende am Fachbereich Soziale Arbeit sein. Mindestens eine der Prüfer:innen muss als Professor:in im jeweiligen Studiengang lehren. Die Anmeldung wird vor Einreichung von beiden Prüfer:innen unterschrieben (auf Seite 2 in dem Anmeldeformular). Bitte füllen Sie den Antrag digital aus. Alle Inhalte und Unterschriften müssen sich auf den zwei Seiten befinden. Reichen Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul“ 1 Monat vor Bearbeitungsbeginn unter sozarb.fbs@h-da.de ein. Nach Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Bestätigung vom Prüfungsbüro an Ihrem Wunschtermin . Die Bachelorarbeit/Masterarbeit wird am letzten Bearbeitungstag bis 12:00 Uhr digital an abschlussarbeit.fbs@h-da.de und in der selben E-Mail an die beiden Prüfer:innen versendet. Die schriftliche Fassung ist innerhalb von drei Tagen am Fachbereich (Briefkasten des Prüfungsbüros) nachzureichen. Kolloquium Sobald die Ergebnisse der beiden Prüfer:innen vorliegen (4 Wochen nach Ihrer Abgabe), ist unverzüglich der Kolloquientermin mit den beiden Prüfer:innen zu vereinbaren. Sie müssen zum Zeitpunkt der Kolloquienprüfung im Studiengang immatrikuliert sein. Bitte melden Sie sich ggfs. rechtzeitig zurück. Studiengangsspezifische Informationen zur Bachelorarbeit Soziale Arbeit Generationenbeziehungen (B.A.) - PO 2014/20141 Voraussetzungen gemäß PO 2014 Module 1 (1710) bis 12 (17120) erfolgreich abgeschlossen sind. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 10 (17100 Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung / Praktikum). Anmeldung Bachelorarbeit PO 2014_20141 Soziale Arbeit Plus (B.A.) - PO20131 Voraussetzungen gemäß PO 20131 Voraussetzung für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie die Module 13110 bis 131140 sowie 500 und 600 erfolgreich abgeschlossen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 131120 . Modul 131150 darf parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen sein. Anmeldung Bachelorarbeit PO2013_20131 Soziale Arbeit (B.A.) - PO 20091 Voraussetzungen gemäß PO 20091 Voraussetzung gemäß BBPO §12 (4) für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, der Nachweis, dass die Module 9110 bis 91140 erfolgreich abgeschlossen sind, ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 91120 (Nachbereitung Sozialadminstratives Blockpraktikum * ). Das Modul 91150 (Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit) kann parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen werden. *Das Sozialadminstrative Blockpraktikum sollte bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit abgeschlossen sein. Bitte halten Sie den Nachweis über das abgeschlossene Praktikum für die Anmeldung/Zulassung zum Abschlussmodul bereit. Anmeldung Bachelorarbeit PO20091 Soziale Arbeit Plus - Migration und Globalisierung (B.A.) - PO20220 Soziale Arbeit Plus - Migration und Globalisierung (B.A.) - PO20220 Voraussetzungen gemaß Prüfungsordnung PO 20220 Das Abschlussmodul im Sinne von § 21 ABPO der Hochschule Darmstadt hat den Namen Bachelormodul. Es besteht aus der Bachelorarbeit und dem Kolloquium. Die Modulprüfungen (2210 bis 22110) der ersten zwei Studienjahre im Umfang von 120 CP müssen bestanden sein. Mit Bestehen der Bachelorarbeit werden Sie von Ihren Prüfer:innen per E-Mail zum Kolloquium eingeladen. Die Einladung zum Kolloquium ist verbindlich. Die Abschlussdokumente müssen nach Bestehen aller Module (2210 bis 22160) beim Prüfungsbüro beantragt werden. Anmeldung Bachelorarbeit Plus - Migration und Globalisierung B.A. Soziale Arbeit Plus - Psychomotorik (B.A.) - PO20220 Soziale Arbeit Plus - Psychomotorik (B.A.) - PO20220 Voraussetzungen gemaß Prüfungsordnung PO 20220 Das Abschlussmodul im Sinne von § 21 ABPO der Hochschule Darmstadt hat den Namen Bachelormodul. Es besteht aus der Bachelorarbeit und dem Kolloquium. Die Modulprüfungen (2210 bis 22110) der ersten zwei Studienjahre im Umfang von 120 CP müssen bestanden sein. Mit Bestehen der Bachelorarbeit werden Sie von Ihren Prüfer:innen per E-Mail zum Kolloquium eingeladen. Die Einladung zum Kolloquium ist verbindlich. Die Abschlussdokumente müssen nach Bestehen aller Module (2210 bis 22160) beim Prüfungsbüro beantragt werden. Anmeldung Bachelorarbeit Plus - Psychomotorik Soziale Arbeit (B.A.) - PO20220 Soziale Arbeit (B.A.) - PO20220 Voraussetzungen gemaß Prüfungsordnung PO 20220 Das Abschlussmodul im Sinne von § 21 ABPO der Hochschule Darmstadt hat den Namen Bachelormodul. Es besteht aus der Bachelorarbeit und dem Kolloquium. Die Modulprüfungen (2210 bis 22110) der ersten zwei Studienjahre im Umfang von 120 CP müssen bestanden sein. Mit Bestehen der Bachelorarbeit werden Sie von Ihren Prüfer:innen per E-Mail zum Kolloquium eingeladen. Die Einladung zum Kolloquium ist verbindlich. Die Abschlussdokumente müssen nach Bestehen aller Module (2210 bis 22160) beim Prüfungsbüro beantragt werden. Anmeldung Bachelorarbeit PO20220 Abschlussdokumente Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. In der Regel sind die Abschlussdokumente 8 - 12 Wochen nach dem Kolloquium bzw. der letzten Prüfung fertiggestellt und werden an das zentrale Prüfungsamt weitergeleiet. Die Benachrichtigung über die Abholung erhalten Sie vom zentralen Prüfungsamt. Die Prüfungsordnungen ab 2022 (Studienbeginn ab Wintersemester 2022/2023) müssen die Ausstellung der Abschlussdokumente beantragen, wenn das Kolloquium nicht die letzte Prüfungsleistung ist. Das Formular finden Sie unten. Formulare / Anträge zur Bachelorarbeit Formular / Antrag zur Bearbeitungszeit Formular zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit Hinweise zur Abgabe der Bachelorarbeit Erklärung Hinweise zum Erhalt der Abschlussdokumente zentrales Prüfungsamt Antrag auf Ausstellung der Abschlussdokumente Prüfungsbüro E-Mail Adresse sozarb.fbs@h-da . de