Praktika im Ausland
Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz.
Zu den Förderoptionen berät das International Office.
Zur fachlichen Anerkennung der Pflichtpraktika.
Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas):
- Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage
- Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum)
- Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung
- eigene Haftpflichtversicherung
Keine Einträge.