Praktika im Ausland
Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz.
Zu den Förderoptionen berät das International Office, zur fachlichen Anerkennung der Pflichtpraktika das Praxisreferat des FB S durch Vanessa Hoch.
Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas):
- Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage
- Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum)
- Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung
- eigene Haftpflichtversicherung
Die Genehmigung der Praxisstellen für Pflichtpraktika erfolgt im Praxisreferat durch Vanessa Hoch.
Kommunikation Büro: E10, 1.16
+49.6151.533-68693
vanessa.hoch@h-da.de
Lehrgebiet
Praxisreferat