Umgang bei sexueller Belästigung/Diskriminierung
Das Leitbild der Hochschule Darmstadt formuliert: „Unser Umgang miteinander ist respektvoll, offen und vertrauensvoll“. Diesem Leitbild sieht sich der Fachbereich Soziale Arbeit ausdrücklich verpflichtet.
Die Hochschule setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Hochschullebens keine Person aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, chronischen Erkrankung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt wird (https://h-da.de/fileadmin/h_da/Hochschule/Presse_Publikationen/Hochschulrecht/Antidiskriminierungsrichtlinie_der_Hochschule_Darmstadt_veroeffentlicht_am_17.08.2021.pdf).
Gleichzeitig wissen wir, dass sexuelle Belästigung, rassistische Diskriminierung sowie weitere Formen persönlicher Herabwürdigung und Benachteiligung im Hochschulalltag vorkommen. Die Hochschule ist ein Arbeits- und Studienort, der durch Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien gekennzeichnet ist, was zum einen Diskriminierung und weitere Grenzverletzungen begünstigen kann, zum anderen ihre Benennung und Verfolgung erschwert. Der Fachbereich bietet daher Strukturen an, die Zuständigkeit und Ablauf bei Beschwerden verdeutlichen und betroffenen Student*innen Verfahrenssicherheit geben sollen.
Zunächst und zuerst entscheidend ist, wie Grenzüberschreitungen von direkt oder indirekt Betroffenen individuell wahrgenommen und empfunden werden. Die persönlichen Wahrnehmungen und Empfindungen der Betroffenen sind Ausgangspunkt für Beschwerden und Interventionen. Die Ausdrucksformen sexueller Belästigungen und Diskriminierung können vielfältig sein. Sie zeigen sich etwa durch einen herabwürdigenden Sprachgebrauch, sexualisierte Gesten, die Verwendung oder Darstellung diskriminierender Präsentationen, durch scheinbar unbeabsichtigte körperliche Berührungen, Nötigung, Stalking und körperliche Gewalt. Grenzen werden bereits überschritten, wenn die persönliche Arbeitsbeziehung zwischen Lehrenden und Studierenden so weit auf die Privatsphäre übergreift, dass dies als unzulässig empfunden wird.
Eine unmittelbare Gegenwehr und Intervention ist Betroffenen nicht immer und unmittelbar möglich. Vom Bewusstwerden einer empfundenen Grenzüberschreitung (Einschüchterung, Anzüglichkeit, Anfeindung, Erniedrigung, Kommentar zum Aussehen, Beleidigung, Verletzung der Privatsphäre etc.) bis zu einer offiziellen Beschwerde kann es ein langer und für die Betroffenen leidvoller Weg sein: von der Unsicherheit „habe ich die Situation richtig wahrgenommen?“ bis zu der Abwägung „welche Nachteile muss ich bei einer Beschwerde befürchten?“ bestehen zahlreiche Fragen, mit denen die Betroffenen sich oft allein gelassen fühlen.
Ansprechpartner*in bei sexueller Belästigung, rassistischer Diskriminierung oder persönlicher Herabwürdigung
Die Frage von Student*innen „an wen kann ich mich wenden?“ können wir jetzt so beantworten: Ansprechpartner*in bei sexueller Belästigung, rassistischer Diskriminierung oder persönlicher Herabwürdigung sind
die Ombudsleute Beate Galm und Thilo Naumann.
Die Ombudsleute machen ein vertrauliches Gesprächsangebot, hören zu, helfen bei der Benennung der Belästigung und beraten bei der Vermittlung an andere zuständige Stellen. Die Ombudsleute sind nicht befugt, unmittelbar zu intervenieren, aber sie können in einem geschützten Rahmen ein weiteres Vorgehen gemeinsam mit Betroffenen überlegen. Die Ombudsleute fungieren als vertrauliche ‚Türöffner‘ in einem Beschwerdeverfahren, soweit dies von Betroffenen gewünscht wird. An die Ombudsleute können sich Student*innen in allen Fällen der Grenzüberschreitung wenden, egal ob sie von anderen Student*innen oder von Mitarbeiter*innen oder Lehrenden des Fachbereichs ausgehen. Am Fachbereich kann zudem der Dekan bei Grenzüberschreitungen angesprochen werden.
Über den Fachbereich hinaus beraten je nach Anliegen:
- AStA
- Allgemeine Studienberatung
- Ansprechperson für Antidiskriminierung
- Beauftragte*r für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
- Gleichstellungsbeauftragte
- Hochschulleitung
Infolge oder sofort können Sie sich zudem an die Beschwerdestelle wenden, um ein förmliches Beschwerdeverfahren einzuleiten.
Informationen zu den jeweiligen Stellen und Personen finden Sie unter:
Kontakt
Kommunikation
Adelungstraße 53
Büro: E11, 27
+49.6151.533-68971
thilo.naumann@h-da.de
Lehrgebiet
Pädagogik
Hilfen und Unterstützung
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Bundesweites kostenfreies Hilfetelefon für Betroffene, Helfende, Ratsuchende, Fachkräfte
+49.800.116 016
https://www.hilfetelefon.de/index.php
pro familia Beratungsstelle Darmstadt
Frauennotruf, Beratung und Krisenintervention für Mädchen und Frauen bei sexualisierter Gewalt
+49.6151.45511
darmstadt@profamilia.de
https://www.profamilia.de//index.php?id=1120
FIM – Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.
Beratung in verschiedenen Sprachen bei psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt
+49.69.970 979 70
info@fim-beratungszentrum.de
https://www.fim-frauenrecht.de/de/
Opferschutzbeauftragte der Polizei
+49.6151.969-4044
opferschutz.ppsh@polizei.hessen.de
Wildwasser Darmstadt e.V.
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Mädchen, Frauen und sie unterstützende Personen
+49.6151.28871
info@wildwasser-darmstadt.de
https://www.wildwasser-darmstadt.de/