Module
Inhalte der Module
1. Grundlagen 1 (4 SWS)
Praxis (80 %): Themenorientierte Einführung in die Körper- und Sozialerfahrung sowie in den kreativen Umgang mit Sportgeräten, Elemente des Abenteuersports, Bewegungserfahrungen im Wasser oder in der Natur, Planung und Durchführung psychomotorischer Sequenzen nach Themenschwerpunkten
Theorie (20%): Geschichte der Psychomotorik, Konzeptentwicklung, definitorische Abgrenzungen, veränderte Kindheit, Entwicklungsorientierung
2. Grundlagen 2 (2 SWS)
Praxis (ca. 80 %): Umgang mit Alltagsmaterialien und Großgeräten, Sicherheit an Geräten, Kreation von Bewegungslandschaften und Gestaltungsräumen, kreative Bewegung Planung und Durchf¸hrung psychomotorischer Sequenzen.
Theorie (ca. 20%): Bedeutung von Bewegungs- und Gestaltungsräumen für die kindliche Entwicklung.
3. Neuropsychologische Grundlagen (2 SWS)
4. Bewegungspädagogik, Entwicklungsbegleitung, Therapie - Implikationen unterschiedlicher Konzepte in der sozialpädagogischen Arbeit (2 SWS)
Verschiedene Ansätze in der Psychomotorik, zugrundeliegende Entwicklungsmodelle und Menschenbilder, anthropologische Grundlagen menschlichen Bewegungsgeschehens, körperbezogene Identitätskonzepte
5. Psychomotorische Entwicklungsdiagnostik und Evaluation 2 SWS
Prozess- und Statusdiagnostik, historische und aktuelle Verfahren der Motodiagnostik, Individuelle Entwicklungsprofile, prozessuale mehrdimensionale Förderdiagnostik und –planung, Kritische Perspektiven sozialpädagogisch-psychomotorisches Fördergutachten
6. Begleitpraxis oder Projekt (12 SWS Praxis, 8 SWS Theorie)
Bewegungspädagogische / psychomotorische Praxis im Rahmen eines Projekts.
4 SWS Beratung zum Projekt und 4 SWS Theorie zum Projekt
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Begleitpraktikums).
Im Rahmen der Praxis wird eine Lehrprobe durch eine persönliche Begutachtung oder Videosupervision ab dem 5. Semester abgenommen.
7. Integrationssport (2 SWS)
Die Veranstaltung findet in der Arbeit mit integrativen Gruppen oder mit behinderten Menschen statt, gemeinsam mit dem jeweiligen Klientel.
8. Abschlussarbeit: Sozialpädagogisch-psychomotorisches Fördergutachten oder Entwicklungsprotokoll, Kolloquium
Als Fördergutachten (Übungsgutachten) gilt eine ca. 15 Seiten umfassende Studie zur Entwicklungsdiagnostik sowie zum Förderbedarf eines Klienten. Ein Entwicklungsprotokoll umfasst den Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten. Das Kolloquium bezieht sich auf Fördergutachten oder Entwicklungsprotokolle und umfasst maximal 60 Min.
Hinweis: In allen Veranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht. Es wird bei Abschluss der Zusatzqualifikation (letzter Termin: BA-Prüfung) ein Zertifikat der Hochschule ausgestellt. Die Zusatzqualifikation wird in regelmäßigen Abständen curricular angepasst.