Anrechnung von Leistungen
Vorgehensweise bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden.
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität einige Semester absolviert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, so können Sie die Einstufung in ein höheres Semester des Studienganges Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt beantragen. Bevor Sie Ihren Studienplatz erhalten, erfolgt eine kursorische Überprüfung durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, inwieweit die mitgebrachten Leistungen relevant sindfür die Anforderungen unseres Studienganges und es erfolgt eine vorläufige Einstufung in ein laufendes Semester. Die eigentliche Anerkennung der mitgebrachten Leistungen geschieht jedoch erst nach Antritt des Studienplatzes.
Das Formular „Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen im Bachelorstudiengang (§ 10) Hochschulwechsel“. Dieses Formular enthält alle Module des Studienganges, in dem Sie eingeschrieben sind. Achten Sie auf die korrekte Prüfungsordnung. Suchen Sie nunmehr die Modulbeauftragten auf, die für die Anerkennung der mitgebrachten Leistungen in Frage kommen und legen Sie dort die Unterlagen vor, mit denen Sie die Leistungen nachweisen können: Leistungsübersichten, Scheine, evtl. vorhandene Klausuren, Hausarbeiten, Veranstaltungsübersichten, Modulbeschreibungen etc.
Die Modulbeauftragten werden anhand dieser Unterlagen entscheiden, wie viele Creditpoints angerechnet werden und welche Leistungen noch zu erbringen sind.
Die aktuellen Modulbeauftragten entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis unter my-h-da ..
Nachdem Sie sich alle in Frage kommenden Leistungen bei den einzelnen Modulbeauftragten haben anerkennen lassen, wird das Formular von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben und vom Prüfungsbüro nach Ende der Prüfungsphasen in my.h-da eingepflegt.
Beachten Sie bitte die Fristen für die Anerkennung. Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Semesters nach Eintritt in den Studiengang bzw. des auf einen Studienaufenthalt folgenden Semesters einzureichen.
Anerkennung/ Formulare zur Anrechnung von externen Prüfungsleistungen
Fristen
Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Semesters nach Eintritt in den Studiengang bzw. des auf einen Studienaufenthalt folgenden Semesters einzureichen.