Studienbegleitende Praxisphasen
Informationen und Dokumente zu den studienbegleitenden Praxisphasen
Charakteristisch für ein Hochschulstudium der Sozialen Arbeit ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Deshalb sind im Laufe des Studiums Praxisphasen zu absolvieren, die in Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden.
In den Bachelorstudiengängen der Sozialen Arbeit sind dies:
- Modul 50, erste Praxisphase (Handlungsfelder Sozialer Arbeit – Sozialpädagogisches Praktikum)
- Modul 110, zweite Praxisphase (Handlungsfelder und Handlungsansätze der Sozialen Arbeit: Projekte)
- Modul 120, dritte Praxisphase (Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung mit Praktikum)
Zudem eröffnen Praxisbesuche, Exkursionen oder Gespräche mit Praxisvertreter:innen Einblicke in sozialarbeiterische Handlungsfelder.
Im Folgenden finden Sie weitergehende Informationen sowie links zu Moodlekursen für Studierende, die alle wichtigen Materialien und Hinweise zu Verfahrenswegen zu den einzelnen Praxisphasen beinhalten.
Modul 50 Sozialpädagogisches Blockpraktikum
Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie in folgenden Moodlekursen
(Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort):
PO 2022 Studienbeginn ab WiSe 2022/23
Ältere PO Studienbeginn vor WiSe 2022/23 inkl. Generationenbeziehungen
Modul 110 Handlungsfelder und Handlungsansätze Sozialer Arbeit: Projekte
Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie im folgenden Moodlekurs
(Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort):
Modul 120 Sozialadministratives Blockpraktikum
Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie in folgenden Moodlekursen
(Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort):
PO 2022 Studienbeginn ab WiSe 2022/23
Ältere PO Studienbeginn vor WiSe 2022/23 inkl. Generationenbeziehungen
Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende
Infos zu Praktika im Ausland
Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz.
Zu den Förderoptionen berät das International Office.
Zur fachlichen Anerkennung berät das Praxisreferat.
Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas):
- Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage
- Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum)
- Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung
- eigene Haftpflichtversicherung
Informationen zu den Blockpraktika
Bei Fragen und Anliegen zu den studienbegleitenden Praxisphasen nutzen Sie bitte die entsprechenden Moodle-Kurse (Links auf dieser Seite) und die dortigen Foren.
Sozialpädagogischen Blockpraktikum im
Modul 50 Seite 12 im PDF
Sozialadministrativen Blockpraktikum im
Modul 120 Seite 26 im PDF