Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul ab Sommersemester 2024 ohne feste Termine möglich.
Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. Ihrer Prüfungsordnung.
Die Erstprüfer:in muss Lehrende am Fachbereich Soziale Arbeit sein. Mindestens eine der Prüfer:innen muss als Professor:in im jeweiligen Studiengang lehren.
Die Anmeldung sollte vor Einreichung von beiden Prüfer:innen unterschrieben sein (Seite 2). Reichen Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul“ 1 Monat vor Bearbeitungsbeginn unter sozarb.fbs@h-da.de ein. Das Formular befindet sich jeweils unter den studiengangsspezifischen Informationen.
Nach Überprüfung Ihres Antrags durch den Prüfungsausschuss und das Prüfungsbüro erhalten Sie per E-Mail die Bestätigung und die Bearbeitungsfrist beginnt zu Ihrem Wunschtermin.
Die Bachelorarbeit/Masterarbeit wird am letzten Bearbeitungstag bis 12:00 Uhr digital an abschlussarbeit.fbs@h-da.de und an die beiden Prüfer:innen versendet. Die schriftliche Fassung ist innerhalb von drei Tagen am Fachbereich (Briefkasten des Prüfungsbüros) nachzureichen.
Kolloquium
Sobald die Ergebnisse der beiden Prüfer:innen vorliegen (4 Wochen), ist unverzüglich der Kolloquientermin mit den beiden Prüfer:innen zu vereinbaren.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Kolloquienprüfung in dem Studiengang immatrikuliert sein.
Studiengangsspezifische Informationen zur Bachelorarbeit
Voraussetzungen gemäß PO 2014
Module 1 (1710) bis 12 (17120) erfolgreich abgeschlossen sind. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 10 (17100 Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung / Praktikum).
Voraussetzungen gemäß PO 20131
Voraussetzung für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie die Module 13110 bis 131140 sowie 500 und 600 erfolgreich abgeschlossen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 131120.
Modul 131150 darf parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen sein.
Voraussetzungen gemäß PO 20091
Voraussetzung gemäß BBPO §12 (4) für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, der Nachweis, dass die
- Module 9110 bis 91140 erfolgreich abgeschlossen sind,
ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu
- Modul 91120 (Nachbereitung Sozialadminstratives Blockpraktikum*).
Das Modul 91150 (Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit) kann parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen werden.
*Das Sozialadminstrative Blockpraktikum sollte bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit abgeschlossen sein. Bitte halten Sie den Nachweis über das abgeschlossene Praktikum für die Anmeldung/Zulassung zum Abschlussmodul bereit (für die Einreichung des Themenvorschlags ist der Nachweis nicht erforderlich).
Soziale Arbeit (B.A.) - PO20220
Abschlussdokumente
Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet.
In der Regel sind die Abschlussdokumente 8 - 12 Wochen nach dem Kolloquium bzw. der letzten Prüfung fertiggestellt und werden an das zentrale Prüfungsamt weitergeleiet. Die Benachrichtigung über die Abholung erhalten Sie vom zentralen Prüfungsamt.
Die Prüfungsordnungen ab 2022 (Studienbeginn Wintersemester 2022/2023) müssen die Ausstellung der Abschlussdokumente nach Bestehen aller erforderlichen Module beim Prüfungsbüro beantragen.