Studienbegleitende Praxisphasen

Informationen und Dokumente zu den studienbegleitenden Praxisphasen

Charakteristisch für ein Hochschulstudium der Sozialen Arbeit ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Deshalb sind im Laufe des Studiums Praxisphasen zu absolvieren, die in Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden.

In den Bachelorstudiengängen der Sozialen Arbeit sind dies:    

  • Modul 50, erste Praxisphase (Handlungsfelder Sozialer Arbeit – Sozialpädagogisches Praktikum) 
  • Modul 110, zweite Praxisphase (Handlungsfelder und Handlungsansätze der Sozialen Arbeit: Projekte)
  • Modul 120, dritte Praxisphase (Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung mit Praktikum)

Zudem eröffnen Praxisbesuche, Exkursionen oder Gespräche mit Praxisvertreter:innen Einblicke in sozialarbeiterische Handlungsfelder.

Im Folgenden finden Sie weitergehende Informationen sowie links zu Moodlekursen für Studierende, die alle wichtigen Materialien und Hinweise zu Verfahrenswegen zu den einzelnen Praxisphasen beinhalten.

 

Modul 50 Sozialpädagogisches Blockpraktikum

Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie in folgenden Moodlekursen
(Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort):

PO 2022 Studienbeginn ab WiSe 2022/23

Ältere PO Studienbeginn vor WiSe 2022/23 inkl. Generationenbeziehungen

Modul 110 Handlungsfelder und Handlungsansätze Sozialer Arbeit: Projekte

Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie im folgenden Moodlekurs
(Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort):

Modul 110: Zentrale Informationen

Modul 120 Sozialadministratives Blockpraktikum

Alle notwendigen Informationen und die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie in folgenden Moodlekursen
(Selbsteinschreibung: Sie benötigen kein Kennwort):

PO 2022 Studienbeginn ab WiSe 2022/23

Ältere PO Studienbeginn vor WiSe 2022/23 inkl. Generationenbeziehungen

Infos zu Praktika im Ausland

Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz.

Zu den Förderoptionen berät das International Office.
Zur fachlichen Anerkennung berät das Praxisreferat.

Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas):

  • Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage
  • Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum)
  • Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung
  • eigene Haftpflichtversicherung