Publikationen Schriftenverzeichnis (Auswahl) Situation der Beratungslandschaft. Ergebnisse der Onlinebefragung "Bedarfsermittlung 2003 zum Thema Onlineberatung" Onlinepublikation Berlin 2004 Digitale Spaltung und sozialwirtschaftliches Handeln, in : neue caritas , Politik – Praxis - Forschung, 105. Jg. (2004), Heft 13, S. 24 Sozialberatung per Internet, in: Caritas-Jahrbuch 2002, Freiburg i.B. 2001, S. 245 - 248 Herausforderungen für die soziale Arbeit, in: neue caritas. Politik – Praxis - Forschung, 101. Jg. (2000), S. 23 –25 Sozial- und Beschäftigungspolitik. Studienbrief der Fachhochschule Dieburg / Deutsche Telekom AG, Fachbereich Wirtschaft. Kurseinheit 10 : Wirtschafts- und Sozialpolitik, Dieburg 1998 Sozialpolitik in den Unternehmen DBP. Zur Effizienz der Sozialleistungserbringung, in : Der Verwaltungswirt, 8.Jg. (1991), Heft 6, S.1 -5 Sozialpolitische Sicherungssysteme in der sozialen Marktwirtschaft, in: J.Hesse : Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Fernlehrgang Heft 2, hgg. von Telekom. Akademie für Führungskräfte der DBP, Bonn 1991, S. 43 - 48 Sozialstruktur der Studierenden an der FH Bund\DBP. Aktuelle empirische Befunde im Vergleich, in : Der Verwaltungswirt 4.Jg. (1987), Heft 3, S. 31 - 35; Heft 4, S.29-33; Heft 5, S.18 - 22 Sozialstruktur im Wandel , in : Organisationswissenschaft in der Verwaltung. Kompaktstudium für die Beamten des gehobenen Dienstes, Lehrbrief 4/1, Bremen 1987 Betriebliche Sozialpolitik, in : Hans-Joachim Gehrmann, A.Schimmelpfennig u. H. Spiegel : Sozialpolitik und Sozialarbeit in der Verwaltung, Heidelberg 1986 ( 2.,überarb. Aufl. 1988), S.111 - 189 Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für die gesellschaftliche Entwicklung, in : Neue Fernmeldedienste, Bremen 1985, S. 5 -29 Sozialadministration und Sozialplanung. Bedürfnisorientierte Überlegungen zur Reform sozialer Dienste, in : S. Müller u. H.-W. Otto (Hg.): Sozialarbeit als Sozialbürokratie ? Zur Neuorganisation sozialer Dienste, Neue Praxis -Sonderheft 5, 10. Jg. (1980), S. 216 - 224 Bedürfnisorientierungen und Freizeitverhalten von Jugendlichen. Eine sozialökologische Studie..., Weinheim u. Basel 1979 zusammen mit : H. Klenke: Empirische Sozialforschung im Internet. Befunde einer Onlinebefragung zu Inhalten und Erwartungen in der anonymen Beratung: in: e-beratungsjournal, 4. Jg. ( 2008), Heft 1, Artikel 5, S. 1-23 H.J.Naroska: Grundlagen und Methoden der Sozialwissenschaften, in : Der Verwaltungswirt, 9. Jg. (1992), Heft 4, S. 30 - 36 E. Fellner u.a.: Neukonzeption der Fortbildung der Sozialbetreuungskräfte der DBP, hgg. vom Sozialamt der Deutschen Bundespost, Stuttgart 1989 R. Waubert de Puiseau : Gesamtschule im ländlichen Raum. Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung, Dieburg / Koblenz 1984 L. Krecker, A., K. Kaplan u. A. Menke: Schulversuche mit integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz. Bericht über die koordinierte Auswertung einer vergleichenden Schuluntersuchung, Mainz 1983 R. Waubert de Puiseau : Eltern und Gesamtschulentwicklung im ländlichen Raum, in: Gesamtschul-Informationen, 13. Jg. (1980), Heft 3, S. 149 - 160 R. Waubert de Puiseau : Eltern und Gesamtschulentwicklung im ländlichen Raum, in: Gesamtschul-Informationen, 13. Jg. (1980), Heft 3, S. 149 - 160 B. Ernsperger u.a.: Feldforschung als hochschuldidaktisches Problem, in : Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 25. Jg. (1973), S. 91 – 103 Unveröffentlichte Projektberichte zusammen mit M. Feltes u.a.: Abschlußbericht „Neukonzeption der betrieblichen Sozialbetreuung“, hgg. von der Zentrale der Deutschen Telekom AG, ( Bonn ) 1997 Auswertung von Unternehmensvergleichen, in : Deutsche Telekom AG, Zentrale: Arbeitsgruppe „Neukonzeption der betrieblichen Sozialbetreuung“, 2. Zwischenbericht ( Bonn ) 1997, S.2 ff Möglichkeiten zur Quantifizierung betriebswirtschaftlichen Nutzens betrieblicher Sozialarbeit, in : Deutsche Telekom AG, Zentrale: Arbeitsgruppe „Neukonzeption der betrieblichen Sozialbetreuung“, 1. Zwischenbericht ( Bonn ) 1997, S. 9 ff Strukturanalyse von Krankenstandsdaten. Erste Befunde, Manusk. für die Generaldirektion Postdienst (Dieburg , im März 1993) Aufgaben und Funktionen betrieblicher Sozialleistungen. Arbeitsbericht über ein Untersuchungsprojekt zur Effizienz der Sozialbetreuung bei der Deutschen Bundespost, (Dieburg) 1990
Veröffentlichungen Die Bewertung des Unverwertbaren - Die Honorierung weiblicher Hausarbeit durch die Rechtsprechung. In: Streit - Feministische Rechtszeitschrift 3/1986, S. 86 ff. Hausfrauenarbeit - kritische Analyse und rechtliche Bewertung (Promotion), Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1989 Konflikte zwischen Pauschalerhöhung und Individualerhöhung des Kindesunterhalts nach Veränderung von Unterhaltstabellen (gemeinsam mit Prof. Dr. Derleder). In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 1989, S. 558 ff. Die "bereinigte" Arbeitslosenstatistik als Indikator des wirtschaftspolitischen Erfolges der Bundesregierung. In: Sozialer Fortschritt, 1989, S. 169 ff. Rolle rückwärts an Heim und Herd? Ehe und Familienpolitik im Wandel der Zeit. In: Demokratie und Recht, Sonderheft 1989, S. 144 ff. Chancengleichheit von Frauen im Prozeß der Deutschen Vereinigung. In: Deutsche Einigung und EG-Integration. Beiträge und Berichte zur Arbeitstagung deutsch-deutscher Juristen vom 6. und 7. Juni 1990 am Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen (ZERP), S. 89 ff. Altersversorgung durch Kindererziehung ? In: Familie und Recht, Dezember 1992, S. 328 ff. Die Freizügigkeit der Arbeitslosen in der Europäischen Union. In: Info also, Heft 1 1995 Europäische Dimensionen der sozialen Sicherheit (IV): Arbeitslosenversicherung. In: Informationsdienst Europäisches Arbeits- und Sozialrecht 10/1995, S. 164 ff. Dimensionen der europäischen Sozialpolitik zwischen Maastricht und Regierungskonferenz 1996. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1996, S. 313 ff. Europäische Perspektiven einer Reform des Arbeitsförderungsrechts, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1996 Kriterien für eine Rechtsgüterabwägung zw. dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung u. dem Schutz der Intimsphäre der Mutter. In: Zentralblatt für Jugendrecht 1998, S. 101 ff. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung – Konsequenzen für die Rentenversicherung und für den Prozess der europäischen Sozialrechtsharmonisierung. In: Europäische Grundrechte Zeitschrift 2001, S. 280 ff. Teilhabeberechtigung statt Renteneigentum: Überlegungen zu einem neuen verfassungsrechtlichen Konzept der gesellschaftlichen Alterssicherung. In: Sozialer Fortschritt 2002, S. 33 ff. Europäische Niederlassungsfreiheit und Prostitution. Zugleich Besprechung der Urteile des EuGH vom 27.9.2001 und 20.11.2001“, in: EuGRZ 2002, S. 106 ff. Rentenreform zwischen Eigentumsschutz und Gleichheitsgrundsatz. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2003, S. 505 ff. Die Rentenanpassung unter dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes. In: NJW 2003, S. 1427 ff. Das Eigentumsrecht des Mieters – Spottgebilde oder überzeugendes verfassungsrechtliches Konstrukt ?, in: Zivilrecht im Sozialstaat. Festschrift für Peter Derleder, 2005, S. 267 ff. Das soziale Wirken der Bundesrepublik bei der Entwicklung der Europäischen Union gem. Art. 23 Abs. 1 GG, in: Europa und seine Verfassung. Festschrift für Manfred Zuleeg, 2005, S. 240 ff. Staatsbürgerversicherung und Verfassung: Rentenreform zwischen Eigentumsschutz, Gleichheitssatz und europäischer Integration (Habilitation), Mohr Siebeck, 2005 Die Bestandskraft von Verwaltungsakten nach Rechtsprechung des EuGH, in: Verwaltungsarchiv 2005, S. 49 ff. Was von der Frauenfrage bleibt – Vom exklusiven Gleichberechtigungsgrundsatz zum allgemeinen Gleichheitssatz, in: Kritische Justiz 2006, S. 269 ff. Wie sicher sind verfassungsrechtlich die Pensionen, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2006, S. 1229 ff. Europa- und verfassungsrechtliche Aspekte der Neugestaltung der sozialen Sicherung, gemeinsam mit Prof. Dr. M. Zuleeg, in: NSZ 2006, S. 456 ff. Freiheit und Gleichheit im Sozialstaat. Zugleich eine Besprechung von Udo Di Fabios Streitschrift „Die Kultur der Freiheit“, in: Sozialer Fortschritt 2006, S. 261 ff. Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung auf Versorgung mit nicht zugelassenen Importarzneimitteln bei lebensbedrohender Erkrankung, in: jurisPR-SozR 20/2006, Anm. 3 Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten auf Höchstwerte der jeweiligen Bemessungsgrenze, In: JurisPR- SozR 22/2006, Anm. 3 Kindererziehung kein generativer Beitrag in der Gesetzlichen Rentenversicherung?, in: juris-PR-SozR 26/2006 Anm. 3 Gleichheitssatz und Generationengerechtigkeit, in: Der Staat 2007, S. 89 ff. Kindererziehung als generativer Beitrag in der Rentenversicherung, in: NZS 2007, S. 407 ff. Die Verfassungsmäßigkeit eines einheitlichen und der Besteuerung unterworfenen Kindergeldes, Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung (April 2007), erschienen als Arbeitspapier 151 Leistungserbringung im europäisierten Sozialstaat, in: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 2007, S. 355 ff. Schluss mit der Familienförderung!, in: Kritische Justiz 2008, S. 378 ff. Die Verfassungsmäßigkeit eines einheitlichen und der Besteuerung unterworfenen Kindergeldes, Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, 2008, Arbeitspapier 151 In schlechter Verfassung - Die Familienpolitik in Deutschland, in: Vorgänge 2008, S. 47 ff. Koordinationsrechtliche Probleme bei Pflegebedürftigkeit – aus deutscher Sicht, in: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht 2009, S. 371 ff. Kinderrechte und Sozialrecht – Die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung für Kinder, in: SDRV 58, 2009, S. 29 ff. Das gesellschaftliche Existenzminimum auf dem Prüfstand, in: STREIT. Feministische Rechtszeitschrift 2009, S. 76 ff. Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder, in: ZFSH/SGB 2009, S. 387 ff. Das neue Unterhaltsrecht aus sozialrechtlicher Perspektive, in: FamRZ 2009, S. 1724 ff. Der sozialrechtliche Familienlasten/leistungs/ausgleich, in: Lexikon des Rechts, hrsg. von Bernd Baron von Maydell, Kapitel 11/230, März 2010 Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe, Expertise im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung, Wiso Diskurs, 2010 Neue Modelle der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, in: Neue Mitgliedschaft in der Sozialversicherung, hrsg. von K.-J. Bieback, 2010, S. 200 ff. Abschied von der Solidargemeinschaft, in: Kritische Justiz 2010, S. 132 ff. Der Staat als Kindeswohlgefährder, in: Betrifft Justiz, 09/2010, S. 348 ff. Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe, In: WSI Mitteilungen 10/2010, S. 523 ff. Schriftliche Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales am 17.5.2010, Ausschussdrucksache 17 (11) 154, S. 31 ff. Schriftliche Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales am 22.11.2010, Ausschuss-Drucksache 17 (11)309, S. 134 ff. Die Gewährleistung des Existenzminimums von Kindern im föderalen System, in: NZS 10/2010, S. 534 ff. Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II Kommentierung der §§ 19,20, 24, 25, und Kap. 6 §§ 50 ff. SGB II (i.E.) Hartz IV - Trotz fünf Euro mehr. Bedürftige verlieren Anschluss an die Gesellschaft, in: Böcklerimpuls 2010 Nr.16, S. 4 ff. Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt, in: WSI Mitteilungen 2011, S. 534 ff. Die Streichung des Elterngeldes für GrundsicherungsempfängerInnen - ein gleichheitsrechtliches Desaster!, in: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht 2011, S. 3 ff. Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums - Grundbedigung für den Sozialstaat der Zukunft, in: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit 2011 Nr. 4, S. 259 ff. Bildung und Teilhabe zwischen Jobcenter und Jugendamt, in: ZKJ 2011, S. 17 ff. Sind die neuen Hartz-IV-Sätze verfassungskonform?, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2011, S. 1104 ff. Das Bildungs- und Teilhabepaket - Return to Sender?, in: ZKJ 2011, S. 372 ff. Kapitalgedeckte Zusatzversicherung für die soziale Absicherung im Lichte der Verfassung, in: Soziale Sicherheit 2011, S. 433 ff. Verfassungsrechtliche Aspekte der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, in: Sozialer Fortschritt 2012, S. 143 ff. Ist die Debatte um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums beendet?, in: Zeitschrift für Sozialrecht in Deutschland und Europa 2014, S. 745 ff. Alleinerziehende unter Druck - Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf, in: Streit 2014, S. 103 ff. Lehr- und Praxiskommentar, SGB XII, 10. Auflage, Kommentierung der §§ 28, Anhang zu § 28, § 28a, 2015 Armut und Unterversorgung aus rechtswissenschaftlicher Sicht - Das menschenwürdige Existenzminimum als wichtigste Konstruktionslinie des Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrechts, in: Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats - Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht 2015, S. 409 ff. Die Auseinandersetzung um die Regelbedarfsstufe 3, in: Soziale Sicherheit 2015, S. 148 ff. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts vom 23.07.2014 zu den Regelbedarfen und die Folgen für die Praxis, gemeinsam mit Wolfgang Conradis, in: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht 2015, S. 99 ff. Das Ende der Familienförderung, so wie wir sie kennen, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2015, S. 1658 ff. Der Referentenentwurf des BMAS vom August 2016 zur Neuermittlung der Regelbedarfe im SGBII/SBGXII - eine erste Einschätzung, in: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht 2016, S. 250 ff. Ausschluss arbeitssuchender EU-Ausländer von Grundsicherungsleistungen, in: Neue Juristische Wochenschrift 2016, S. 557. Lehr- und Praxiskommentar, SGB II, 6. Auflage, Kommentierung zu §§ 19, 20, Anhang zu §20, §§ 28-30, Vor §§ 50 ff., §§ 50-52a, § 63a, § 63b, § 65, 2017 Auf ein Neues - Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2017, S. 130 ff. Kontakt
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz), Stand 14. Dezember 2021 Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Praxisstelle oder ggf. die Anerkennungsurkunde einer anderen Hochschule ein. Sie reichen das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“ und einen Entwurf des Ausbildungsvertrags per Mail bei praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls eine Verkürzung nach § 13 der Satzung beantragen Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag. Sie reichen eine unterschriebene Kopie des Ausbildungsvertrags im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium beantragen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sollen Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben, es geht theoretisch auch später. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen) Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unten. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und/oder Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der Antrag auf Verkürzung muss mit dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, damit die Einrichtungen entsprechend den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung vorzulegen (elektronisch genügt). Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_01_2024.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_01_2024.pdf Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_2023.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium Termine_Kolloquien_2024_1_Halbjahr.pdf Termine_Kolloquien_2024_2_Halbjahr.pdf Studienwoche_2024_2.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Ausbildungsplan_fuer_Sozialarbeiter_innen_im_Anerkennungsjahr_Muster.pdf Information_Kolloquium_Stand_10.2023.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Praxisreferat Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Ausbildungspläne Anerkennungsjahr Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Sekretariat Staatliche Anerkennung
Mitautor*innen und Erstunterzeichner*innen: Bärbel B imschas , Bildungsstätte Alte Schule Anspach (basa e.V.) Prof. Dr. Helmut Bremer, Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Julika Bürgin , Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Benno Hafeneger , Universität Marburg Prof. Dr. Reinhold Hedtke , Universität Bielefeld Prof. Dr. Gudrun Hentges , Hochschule Fulda Christian Kirschner, Bildungsreferent, Frankfurt Prof. Dr. Waltraud Meints-Stender, Hochschule Niederrhein Angela Merkle , Bildungsstätte Alte Schule Anspach (basa e.V.) Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, PH Karlsruhe/ TU Darmstadt Prof. Dr. Frank Nonnenmacher, Universität Frankfurt Holger Oppenhäuser , Attac Bundesbüro Prof. Dr. Bernd Overwien , Universität Kassel OStR'in i.H. Margit Rodrian-Pfennig , Universität Frankfurt Dr. David Salomon , Universität Siegen Prof. Dr. Albert Scherr, PH Freiburg PD Dr. Edgar Weiß, Universität Siegen Benedikt Widmaier, Haus am Maiberg, Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz Dr. Manfred Wittmeier, Universität Frankfurt List of signatories Liste der weiteren Unterzeichner_innen Hinweis: Ihr Name sollte nach der Unterzeichnung automatisch erscheinen, ansonsten müssen Sie die aktuelle Seite in ihrem Browser neu laden (oder aktualisieren mit F5).
Das Studium. Wie ist der Master fachlich ausgerichtet? Der viersemestrige Masterstudiengang Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge zeichnet sich durch eine emanzipatorische Perspektive auf Herausforderungen der Sozialen Arbeit aus. Im Einklang mit der Definition Sozialer Arbeit von IFSW [1] , DBSH [2] und im Qualifikationsrahmen Sozialer Arbeit sollen im Studiengang Fähigkeiten erworben werden, die dazu beitragen, „die Hoffnung, das Selbstwertgefühl und kreative Potential der Menschen zu stärken, um repressiven Machtverhältnissen und strukturellen Quellen für Ungerechtigkeiten entgegenzutreten und diese zu bekämpfen und somit die Mikro-Makro-Dimension und die persönlich-politische Dimension der Interventionen in einem kohärenten Ganzen zu vereinen“ ( QR SozArb, S.13 ). In diesem Sinn richtet sich der Fokus des Studiengangs auf die Vertiefung einer kritisch-reflexiven Haltung im Hinblick auf psychosoziale Problemlagen, auf Theorien, Methoden und Leitparadigmen Sozialer Arbeit, auf sozialpädagogisches Verstehen und Handeln in der Fallarbeit, auf Entwicklungs-, Teilhabe- und Emanzipationspotenziale der Adressat*innen sowie auf die politische Bedeutung Sozialer Arbeit. Nicht zuletzt können die Studierenden eine solche Haltung in intensiven Lehrforschungsprojekten entfalten, in denen sie entlang ihres eigenen Erkenntnisinteresses ein Praxisfeld Sozialer Arbeit beforschen, um den spezifischen Herausforderungen, Widersprüchen und Chancen auf die Spur zu kommen. Praxisfeld. Welche beruflichen Chancen eröffnen sich? Der Masterstudiengang vermittelt ein vertieftes Wissen und Können für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit. Er verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eröffnet folgende berufliche Optionen: Anstellung bei Trägern Sozialer Arbeit, Behörden, Verbänden und Forschungseinrichtungen Zugang zu Führungspositionen und leitenden Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung (Höherer Dienst) und bei freien Trägern Befähigung zur Promotion Module. Wie ist das Studium aufgebaut? Die Qualifikationen und Kompetenzen für die oben genannten Tätigkeitsfelder werden in den Modulen des Masterstudiengangs vermittelt. Dabei lassen sich vier Bereiche unterscheiden: Theorie und Reflexion (u.a. Theorien und Methoden, Verstehen und Handeln, subjekt- und gesellschaftstheoretische Zugänge, Leitung und politische Gestaltungsmöglichkeiten sowie begleitende Reflexionsveranstaltungen), Sozialforschung (Erhebungs- und Auswertungsmethoden) als Voraussetzung für die intensiv begleitete Praxisforschung (eigene Lehrforschungsprojekte) sowie das Mastermodul (inklusive Begleitseminar). Die Studieneinheiten umfassen Vorlesungen, Seminare, Übungen sowie die dreisemestrige Praxisforschung. In Seminaren, Reflexionsübungen und in der Praxisforschung können die Studierenden, je nach Erkenntnisinteresse, zwischen verschiedenen Lehrangeboten wählen. Den Aufbau des Studiums samt Zugangsmöglichkeiten zeigt rechts die Übersicht. Akkreditierung. Wie wird die Qualität nachgewiesen? Der Studiengang wurde im Jahr 2020 im Rahmen der Systemakkreditierung an der h_da akkreditiert und wird im Kontext der anspruchsvollen hochschulischen Qualitätssicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Rahmen. Wie ist das Studium organisiert? Der Studiengang ist als konsekutives Studium konzipiert, das sowohl im direkten Anschluss an ein vorhergehendes Studium oder auch nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit begonnen werden kann. Der Studiengang ist grundsätzlich als Vollzeitstudium angelegt. Für den Studiengang werden von der h_da keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Weiterbildungsangebot Zusätzlich zum Masterstudiengang wird exklusiv für Masterstudierende die freiwillige und kostenpflichtige Weiterbildung „Introspektion und Empathie“ angeboten. Diese Weiterbildung bietet über ein Semester geschützte Selbsterfahrungsräume, die einerseits die Fähigkeiten zu Introspektion und Empathie als bedeutsame Kompetenzen sozialpädagogischer Professionalität vertiefen helfen, und andererseits dazu beitragen, dass die Teilnehmer*innen ihre Biografie, Motive ihrer Berufswahl, ihren Umgang mit Nähe, Distanz und Differenz sowie ihre Konfliktbereitschaft kennenlernen, damit diese nicht unreflektiert in die sozialpädagogische Beziehungsarbeit einfließen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Forschung & Weiterbildung . Vorbildung. Was wird vorausgesetzt? Der Studiengang hat besondere Zugangsvoraussetzungen: Sie haben einen Bachelor- oder Diplomabschluss auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit Mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss in einem fachlich angrenzenden Studiengang können Sie nach Einzelfallprüfung zugelassen werden Ihre Abschlussnote liegt zwischen 1,0 und 2,0 Liegt Ihre Abschlussnote zwischen 2,1 und 2,9, kann diese durch Boni aufgewertet werden (zum Beispiel staatliche Anerkennung nach Ableistung eines Anerkennungsjahres, freiwilliges Soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.). Reichen Sie dazu bitte die Belege über das Anerkennungsjahr bzw. das soziale und gesellschaftliche Engagement ein. Nachweis von mindestens sechs Wochen Praxiszeiten im Bereich der Sozialen Arbeit Weitergehende Informationen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang. Bewerbung. Welcher Weg führt an die h_da? Der Masterstudiengang startet zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 1. September im Jahr des gewünschten Studienbeginns. Alle Informationen zur Bewerbung Beratung. Wo erhalte ich mehr Informationen? Neben dem Fachbereich Soziale Arbeit ist das Student Service Center (SSC) Anlaufstelle für die meisten Fragen zum Studium und gibt Auskunft zu den Details des Bewerbungsverfahrens. Mehr dazu unter https://h-da.de/studium/ Hochschule Darmstadt. Was kann ich erwarten? Wer eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte Hochschulbildung und Erfolg im Beruf anstrebt, sollte an der Hochschule Darmstadt (h_da) studieren. Denn laut Wirtschaftswoche belegt seit Jahren einen Spitzenplatz im Ansehen deutscher Personalchefs. Die h_da steht für: effektive Studienorganisation und kurze Studienzeiten Praxisphasen in Wirtschaft und öffentlichem Sektor als Teil des Studiums internationale und fachübergreifende Studiengänge optimale Vorbereitung für das berufliche Fortkommen „Die Ausbildung für Soziale Arbeit an der h_da verbindet in besonderer Weise hohen theoretischen Anspruch mit der Einführung in praktische Handlungsfelder. Forschungsprojekte und erfolgreiche Einzelveranstaltungen runden dieses erfreuliche Bild ab.“ Jochen Partsch, Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Kompetenzen in der Sozialen Arbeit zeichnen sich durch einen konstruktiven gestalterischen Umgang mit der Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis bis hin zu konkreten Differenzerfahrungen zwischen theoretischem Wissen und dessen praktischer Anwendung aus, um Handlungssinn, Urteilsvermögen und kritische Reflexion zu erlangen.“ QR SozArb, S.14 [1] International Federation of Socialworkers, [2] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. Kontakt Besondere Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM) Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge Master of Arts des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Modulhandbuch des Studiengangs Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Zugrundeliegende BBPO vom 07.05.2019 (Amtliche Mitteilungen Jahr 2020)
Publikationen Monographien: Brütt, Christian (2011): Workfare als Mindestsicherung . Von der Sozialhilfe zu Hartz IV. Deutsche Sozialpolitik 1962 bis 2005. Bielefeld: Transcript. Brütt, Christian (2020): Grundsicherung für Arbeitsuchende : Zwischen alten Pfaden und neuen Wegen. Aktuelle Reformvorschläge zur Grundsicherung im qualitativen Vergleich. böll.brief TEILHABEGESELLSCHAFT #13. Berlin: Heinrich Böll Stiftung. Herausgeberschaften: Brütt, Christian/Schmidt, Juliane (Hrsg.) (1998): Die Diskussion um Existenzgeld und Grundsicherung in Europa. Berlin: Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung. Buch- und Zeitschriftenbeiträge: Brütt, Christian (2020): Vom Asylbewerberleistungsgesetz zur Altersarmut, in: Roswitha Pioch / Katrin Toens (Hrsg.): Innovation und Legitimation in der Migrationspolitik - Politikwissenschaft, politische Praxis und Soziale Arbeit im Dialog . Wiesbaden Springer VS, 205-238. Brütt, Christian (2020): Auf die Lesart kommt es an - pro Grundeinkommen, in: WSI-Mitteilungen, 73 (2), 140-142. Brütt, Christian (2020): "...den halben Tag verludern...". Zur sozialstaatlichen Regulierung der Ware Arbeitskraft in der Mindestsicherung, in: Ingo Stützle (Hrsg): Work-Work-Balance. Marx, die Poren des Arbeitstags und neue Offensiven des Kapitals. Berlin: Dietz Verlag, 139-159. Brütt, Christian (2015): Wenn das Rentenpaket die Lösung ist - was ist das Problem?, in: Personalführung, 48 (2), 46-47. Brütt, Christian (2013): Die Hartz-Gesetze zehn Jahre danach. Ein arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Rückblick, in: Forum Wissenschaft, 29, 1, 4-8 . Birkwald, Matthias W./Brütt, Christian (2012): Für ein von Armut freies Leben im Alter, in: Christoph Butterwegge/Gerd Bosbach/Matthias W. Birkwald (Hrsg.): Armut im Alter. Probleme und Perspektiven der sozialen Sicherung, Frankfurt: Campus, 334-359. Brütt, Christian (2011): Neue Prioritäten bei der Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit?, in: Pankower Vorträge H. 168: Sozialstaat im 21. Jahrhundert. Neue Herausforderungen und Gefahren. Berlin: Helle Panke, 61-71. Brütt, Christian (2010): Workfare als Soziales. Zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Großen Koalition, in: Sebastian Bukow/Wenke Seemann (Hrsg.): Die Große Koalition. Regierung – Politik – Parteien. 2005-2009. Wiesbaden: VS, 123-141. Brütt, Christian (2009): Workfare als Mindestsicherung – der Fall Deutschland, in: Kurswechsel, 27, 4, 68-78 . Brütt, Christian (2009): Befähigung zum „Nein!“. Sozialstaatlich ermöglichte Handlungsoptionen als Bedingung für Autonomie, in: Horst Groschopp (Hrsg.): Humanistisches Sozialwort. Aschaffenburg: Alibri 2009, 41-65. Brütt, Christian (2006): Interests, in: Austin Harrington/Barbara Marshall/Hans-Peter Müller (eds): Routledge Encyclopedia of Social Theory. London/New York: Routledge, 289-290. Brütt, Christian (2003): Von Hartz zur Agenda 2010. Die Realpolitik im „aktivierenden Sozialstaat“, in: Prokla 133, 33, 4 , 645-665. Brütt, Christian (2003): Arbeit um jeden Preis. Zur geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, in: Forum Wissenschaft, 20, 1, 43-45 . Brütt, Christian (2002): Nach Hartz. Unbeirrt auf dem Weg des konsensualen „Neoliberalismus plus“, in: Das Argument 247, 44, 4, 559-568. Brütt, Christian (2001): „Neoliberalismus plus“. Re-Kommodifizierung im aktivierenden Sozialstaat, in: Mario Candeias/Frank Deppe (Hrsg.): Ein neuer Kapitalismus? Akkumulationsregime – Shareholder Society – Neoliberalismus und Neue Sozialdemokratie. Hamburg: VSA, 265-283. Brütt, Christian (2000): Unendliche Weiten – Koordinaten der Existenzgeldforderung, in: Hans-Peter Krebs/Harald Rein (Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster: Westfälisches Dampfboot 2000, 51-68. Rezensionen: Brütt, Christian (2014): Rezension vom 27.06.2014 zu: Siegfried Frech/Olaf Groh-Samberg (Hrsg.): Armut in Wohlstandsgesellschaften. Schwalbach/Ts: Wochenschau Verlag, in: socialnet Rezensionen, https://www.socialnet.de/rezensionen/16710.php . Brütt, Christian (2014): Rezension vom 22.05.2014 zu: Birgit Bütow/Karl August Chassé/Werner Lindner (Hrsg.): Das Politische im Sozialen. Opladen, Berlin, Toronto: Verlag Barbara Budrich 2012, in: socialnet Rezensionen, https://www.socialnet.de/rezensionen/16448.php . Brütt, Christian (2014): Rezension zu: Klaus Dörre/Karin Scherschel/Melanie Booth/Tine Haubner/Kai Marquardsen/Karen Schierhorn unter Mitarbeit von Marcel Müller: Bewährungsproben für die Unterschicht? Soziale Folgen aktivierender Arbeitsmarktpolitik, Frankfurt/New York: Campus 2013, in: Forum Wissenschaft 30, 1. Brütt, Christian (2014): Rezension vom 04.02.2014 zu: Matthias Kaufmann: Kein Recht auf Faulheit. Wiesbaden: VS 2013, in: socialnet Rezensionen, https://www.socialnet.de/rezensionen/15913.php . Brütt, Christian (2013): Rezension vom 14.11.2013 zu: Stephan Convent: Einkommen für alle? Hamburg: Verlag Dr. Kovač 2013, in: socialnet Rezensionen, https://www.socialnet.de/rezensionen/15608.php . Brütt, Christian (2009): Milena Büchs: New Governance in European Social Policy. The Open Method of Coordination. London: Palgrave Macmillan 2007, in: Politische Vierteljahresschrift, 50, 2, 348-350. Brütt, Christian (2007): Peter Taylor-Gooby (ed.): Ideas and Welfare State Reform in Western Europe. Basingstoke: Palgrave Macmillan 2005, in: Politische Vierteljahresschrift, 48, 1, 167-169. Brütt, Christian (2005): Susanne Lütz/Roland Czada (Hg.): Wohlfahrtsstaat – Transformation und Perspektiven. Wiesbaden: VS-Verlag 2004, in: Politische Vierteljahresschrift, 46, 2, 354-356. Brütt, Christian (2004): Joel F. Handler: Social Citizenship and Workfare in the United States and Western Europe: The Paradox of Inclusion. Cambridge: Cambridge UP 2004, in: Das Argument 257, 46, 5, 767-769. Brütt, Christian (2004): (Sammel-Rezension) Hans J. Pongratz/Günter G. Voß: Arbeitskraftunternehmer. Erwerbsorientierungen in entgrenzten Arbeitsformen. Berlin: edition sigma 2003; Nicole Mayer Ahuja: Wieder dienen lernen? Vom westdeutschen „Normalarbeitsverhältnis“ zu prekärer Beschäftigung. Berlin: edition sigma 2003; Thomas Gesterkamp: gutesleben.de. Die neue Balance von Arbeit und Liebe. Stuttgart: Klett-Cotta 2002; Peter Decker/Konrad Hecker: Das Proletariat. Die große Karriere der lohnarbeitenden Klasse kommt an ihr gerechtes Ende. München: GegenStandpunkt 2002, in: Das Argument 254, 46, 1, 154-157. Brütt, Christian (2003): (Sammel-Rezension) Alfred Boss: Sozialhilfe, Lohnabstand und Leistungsanreize. Kieler Studien 318. Berlin u.a.: Springer 2002; Ronald Gebauer/Hanna Petschauer/Georg Vobruba: Wer sitzt in der Armutsfalle? Selbstbehauptung zwischen Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. Berlin: edition sigma 2002, in: Das Argument 249, 45, 1, 159-161. Brütt, Christian (2002): Manfred Füllsack: Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens. Berlin: Avinus 2002, in: Das Argument 248, 44, 5/6, 885-886. Zeitungen: Brütt, Christian (2002): Der neue Mensch der neuen Mitte, in: der freitag vom 06.07.2002. Brütt, Christian (2002): Würdig oder unwürdig? Erwerbslose sollen künftig als Kunden angesehen werden, in: der freitag vom 24.05.2002 Brütt, Christian (2000): Die Ökonomie der Bildung. Die Betriebswirtschaftslehre als neue Leitdisziplin der Universität: Wie Studenten und Hochschulen ihre eigene Verwertung organisieren. In: Jungle World 47, Dossier „Uniconomy“ vom 15.11.2000. Kontakt
Ab dem 25. Mai dieses Jahres gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar und in sämtlichen Mitgliedsstatten der Europäischen Union. Das derzeit bestehende Datenschutzrecht soll damit harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt werden. Allerdings enthält die DS-GVO auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber einen bestimmten Spielraum hinsichtlich der Umsetzung der Vorschrift einräumen. Das Hessische Datenschutzgesetz wurde Ende April 2016 neu gefasst und um die Informationsfreiheit ergänzt (HDSIG), es regelt insbesondere Fragen der Videoüberwachung und des Beschäftigtendatenschutzes. Um den Vorgaben der DS-GVO zu entsprechen, müssen die Hochschulen in Hessen als öffentliche Stellen bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Allerdings sind bei einer bisherigen Einhaltung der Datenschutzvorgaben keine grundlegenden Änderungen des Umgangs mit Daten an der Hochschule zu erwarten, es treten jedoch verstärkte Vorgaben zur Transparenz und insbesondere zur Information der Betroffenen hinzu, welche etwa durch die neue Datenschutzerklärung der h_da und die Datenschutzerklärungen bei Einwilligungen etc. abgebildet werden. In Bereichen, in welchen Datenverarbeitungen lediglich zur Erfüllung des notwendigen Studienbetriebs durchgeführt werden, ist vor allem zu prüfen, ob der bereits jetzt bestehende Grundsatz der „Erforderlichkeit“ der Datenverarbeitung auch nach der DS-GVO (privacy by design und by default). eingehalten wird. Wesentliche Veränderungen der DSGVO und des HDSIG sind nachfolgend zusammengefasst Erweitert wird der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Studierenden (Art. 13-15 DS-GVO). Gem. Art. 12 Abs. 1 DS-GVO sind die Betroffenen (also hier: Studierende) in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache“ über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Rechte der Betroffenen werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist u.a. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Die DS-GVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft u.a. den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO), die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 DS-GVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO). Weitere Dokumentationspflichten ergeben sich aus Art. 30 DS-GVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 DS-GVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen. Einwilligungen von Beschäftigten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam (§ 23 HDSIG). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Studierenden, so muss die Hochschule künftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung ersetzt das Instrument der Vorabkontrolle, die bislang in § 7 Hessisches Datenschutzgesetz geregelt war. Diese ist vom Verantwortlichen zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat hier nur noch eine beratende Funktion. Im Rahmen der Datenschutz-Folgeabschätzung sind u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eingrenzung der Risiken zu prüfen. Soweit erforderlich, muss die Hochschule zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 DS-GVO). Art. 25 DS-GVO regelt die Grundsätze des „Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design and by default)“. Demnach hat die Hochschule ihre IT-Systeme so auszugestalten, dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 DS-GVO (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten) wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks benötigt sind. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Das Instrument der Auftragsdatenverarbeitung bleibt (Art. 28 DS-GVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters hinsichtlich einer möglichen eigenen Haftung und Bußgeldpflicht. Bestehende Verträge sollten möglichst zeitnah auf einen durch die DS-GVO ausgelösten Anpassungsbedarf überprüft werden. Zudem wird durch Art. 82 DS-GVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzverstößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht eingeführt (Art. 33 ff DS-GVO). (Überarbeitete Information des Hessischen Datenschutzbeauftragten)
Ausgewählte Vorträge, Workshops und Tagungen 20.2.2024: Sitzung des Fachausschusses Soziale Berufe und Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.. Beitrag: Die Staatliche Anerkennung in der Kinder- und Jugendhilfe als Qualitätssicherungsinstrument? 20.11.2023: Freie Wohlfahrtspflege NRW. Fachtag: Dem Fachkräftemangel entgegenwirken – Chancen und Möglichkeiten in der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Vortrag: Reflexionen und Impulse zur Gewinnung und Bindung von Beschäftigten in sozialen Arbeitsfeldern unter sich wandelnden Bedingungen 6.11.2023: Stadt Wermelskirchen. Auftaktveranstaltung Netzwerk Kinderschutz. Vortrag: Netzwerkarbeit im Kinderschutz: Chancen, Herausforderungen und Entwicklungsimpulse 26.9.2023: Katho-Kongress 2023: "Die großen Transformationen der Gesellschaft". Panel: Akteur_innen und Systeme des Kinderschutzes. Beitrag: Hochschule und Praxis als Akteurinnen im Kinderschutz. Einblicke in ein innovatives Veranstaltungsformat für Studierende und Fachkräfte des ASD. (zusammen mit Julia Breuer-Nyhsen) 30.5.2023: CONNECT: Hochschule trifft Praxis am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt. Vortrag: Übergang Hochschule Praxis – Reflexionen und Impulse zu Fachkräftebedarf, Berufseinmündung und Professionalisierung in der Sozialen Arbeit. 4.5.2023: NAVI 12.0: Wir profilieren uns! Tagung für die ASD-Leitungskräfte in Nordrheinwestfalen. Workshop: Entscheidung und Verantwortung als Schlüsselthemen für Professionalität im ASD. 12.5.2022: Arbeitskreis Soziale Dienste/Erziehungshilfe der Jugendämter Hessen. Vortrag: Raus aus der Hochschule – rein in die ASD-Praxis: Überlegungen zur gelingenden Berufseinmündung und Personalbindung im ASD. 5.5.2022: NAVI 11.0. Tagung für die ASD-Leitungskräfte in Nordrheinwestfalen: Flexibel oder überstrapaziert? Der ASD im Spagat zwischen Veränderungsdynamik und Fachkräftebedarf. Workshop: Qualifizierte Fachkräfte für den ASD: Vertiefungspur ASD im Studium der Sozialen Arbeit ASD im Jugendamt. (zusammen mit Bernhard Redecker) 29.4.2022: Jahrestagung der dgsa: Geteiltes Wissen – Wissensentwicklung in Disziplin und Profession Sozialer Arbeit. Panel: Wissensbildung im Kinderschutz. Beitrag: Transformation von Wissen - Innovative Lehrformate zur Erprobung der Wissensrelationierung am Beispiel Kinderschutz im Jugendamt. (zusammen mit Julia Breuer-Nyhsen) 19.11.2021: Fachtagung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Aktuelle fachliche, fachpolitische und rechtliche Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Vortrag und Workshop: Den (neuen) fachlichen Herausforderungen gewachsen?! Anforderungen an gelingende Qualifizierungsprozesse für die Soziale Arbeit in den Jugendämtern 6.10.2021: ASD-Profil – Diskursforum der FH Münster und der BAG ASD. Vortrag: Professionalität im ASD im Spiegel wissenschaftlicher Perspektiven 31.8.2021: ASD-Bundeskongress 2021: Digitalisierung, Inklusion, Transformation. Vortrag: Raus aus der Hochschule – rein in die Praxis: Überlegungen zur gelingenden Berufseinmündung und Personalbindung im ASD 1.7.2021: #MeToo in Science. Kooperationsveranstaltung des Marie Jahoda Center for International Gender Studies der Ruhr-Universität Bochum, dem Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies der Universität Paderborn und der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität Paderborn. Impulsvortrag und Diskussion: " Ohne Beteiligung geht Nichts: Überlegungen zur Bedeutung partizipativ-dialogischer Prozesse für die Etablierung von Präventionskonzepten an Hochschulen“ 8.6.2021: katho summerschool " Familien stärken – Kinder schützen" . Workshop: " Professionelle Einschätzungsprozesse im Kinderschutz zwischen Wunsch und Wirklichkeit?! Empirische Einblicke und professionalitätsfördernde Impulse ". (zusammen mit Prof'in Dr'in Barbara Scheramier-Stöckl und Julia Breuer-Nyhsen) 18.5.2021: Deutscher Jugendhilfetag. Workshop: "Jugendhilfe ist attraktiv – Regionale Dialoge zwischen Hochschule und Praxis gestalten - Lernorte gemeinsam denken". Beitrag: Wissenschaftliche Ausbildung fokussieren: Vertiefungsspur ASD – ein innovativer Qualifizierungsnachweis. (zusammen mit Wolfgang Tenhaken) 6.5.201: Digitales Fachforum des Instituts für angewandte Bildungs- und Diversitätsforschung: „Forschende Einblicke in Bildung und Diversität: Diskurse – Horizonte - Potenziale“ Impulsvortrag und Diskussion: Studium der Sozialen Arbeit: Nur wer gut startet, kann auch gut ankommen! Reflexionen und Impulse zur Gestaltung der Studieneingangsphase. Zwischengedanken aus dem Projekt FIGEST. (zusammen mit Prof'in Dr'in Angelika Schmidt-Koddenberg, Carolin Wohlert und Anna Zeien) 27.4.2021: BMBF-Transfertagung "Viele Wege führen zum Erfolg. Ein Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis über Studienerfolg und Studienabbruch" Workshop: „Nur wer gut startet kann auch gut ankommen!“ Studieneingangsphase begleiten – vor, während und nach der Pandemie. (zusammen mit Prof'in Dr'in Angelika Schmidt-Koddenberg, Carolin Wohlert und Anna Zeien) 21.4.2021: Mid-term Veranstaltung des Transfernetzwerks s_inn. Workshop: "Studierfähigkeit und Studierbarkeit – Ein Blick auf die Zeit vor, während und nach Corona. Welche Soziale Innovation braucht es, damit Studierende ihre Potenziale im Studium voll entfalten können?" (zusammen mit Prof'in Dr'in Angelika Schmidt-Koddenberg, Carolin Wohlert und Anna Zeien) 19.9.2019: Kooperationsveranstaltung der Jugendämter Westfalen und Rheinland. Jahrestagung Kinderschutz: Das Jugendamt und seine Schlüsselposition im Kinderschutz, Gelsenkirchen: Vortrag : "Professionelle Einschätzungsprozesse im Kinderschutz in den Sozialen Diensten der Jugendämter: Zentrale Befunde und Entwicklungsimpulse aus einem Pilot-Forschungsprojekt" . Workshop: "Professioneller Kinderschutz zwischen Handlungsorientierung und Reflexivität" 17.5.2019: Arbeitstagung der Sektion Forschung und der Fachgruppe Ethik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit "Erkennen Abwägen Entscheiden - Forschungsethik in der Sozialen Arbeit" , Würzburg: Workshop: "Ich bin nicht dein nächstes Forschungsprojekt! Kritische Reflexionen zu Methodik, Denklogiken und Machtverhältnissen in Forschungsprozessen im Kontext von Bildung und Migration" (zusammen mit Prof. Dr. Norbert Frieters-Reermann) 11.4.2019: NAVI 10.0. Tagung für die ASD-Leitungskräfte in Nordrhein-Westfalen. Kooperationsveranstaltung der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD/KSD: "Der ASD – Spezialist für das Generelle oder Generalist für das Spezielle?". Vortrag: "Spezialisierung auf der Überholspur? Ein professionalitätsbezogener Blick auf den Basisdienst der Kinder- und Jugendhilfe" 22.2.2019: Entwicklungswerkstatt Kinderschutz, KatHO NRW Abteilung Aachen. „Professionelle Einschätzungsprozesse im Kinderschutz zwischen Wunsch und Wirklichkeit?! Zentrale Befunde und Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt“ (zusammen mit Prof’in Dr. Barabara Schermaier-Stöckl und Julia Breuer-Nyhsen) 29.11.2018: Jubiläumstagung der KatHO NRW, Abteilung Aachen. Keynote: „ Soziale Arbeit als Profession?! Entwicklungslinien, Positionen und Herausforderungen im Professionsdiskurs.“ 29.11.2018: Jubiläumstagung der KatHO NRW, Abteilung Aachen. Praxisdialog mit Input: „ Soziale Arbeit bei öffentlichen Trägern sozialer Dienstleistungen: Von der bürokratische Verwaltung zur Professionalisierung.“ (zusammen mit mit Vertreter*innen aus dem Sozialen Dienst des Jugendamtes, dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz sowie des Sozialdienstes in der JVA) 18.9.2018: Arlt-Symposium zu Sozialer Diagnostik: Erkennen/Entscheiden/Ermöglichen. Keynote: „Professionelle Einschätzungsprozesse im Kinderschutz zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ (zusammen mit Prof’in Dr. Barabara Schermaier-Stöckl) 7.9.2018: Bundeskongress Soziale Arbeit. Workshop: „Organisationen Sozialer Arbeit – Potentiale und Hemmnisse für die Professionalisierung Sozialer Arbeit“ (zusammen mit Dr. Simon Mohr, Bettina Ritter) 5.9.2018: Bundeskongress Soziale Arbeit. Workshop: „Professionelle Einschätzungsprozesse im Kinderschutz zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ (zusammen mit Prof’in Dr. Barabara Schermaier-Stöckl, Julia Breuer-Nyhsen und Alina Grün) 23./24.4.2018: Tagung der Malteser-Präventionsbeauftragten. Workshop und Vortrag zum Thema „Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis - Umgang mit vermuteter Kindeswohlgefährdung“ 22.3.2018: Jahrestagung der Leiterinnen und Leiter der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter Baden-Württemberg. Vortrag/Workshop: „Berufseinmündung, organisationale Bindung und Professionalitätsverständnis in den Sozialen Diensten der Jugendämter“ 23.1.2018: Tagung: „Offen für alle! Für alles offen? Jugendarbeit mit geflüchteten Jugendlichen“. Vortrag: „Außerschulische Jugendarbeit – Ermöglichungsräume auf dem Abstellgleis?!“ (zusammen mit Prof’in Dr. Marianne Genenger-Stricker) 18.1.2018: Jahrestagung der AG Fort- und Weiterbildung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter „Aktuelle Fragestellungen im Kontext der Zur Situation der Fachkräfte im ASD“ Vortrag und Workshop: „Empirische Erkenntnisse zu Berufseinstieg, Berufsprofil, Bindung, Verbleib im Arbeitsfeld und Entwicklungsideen für die Praxis.“ 12.7.2017: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (sfbb): Fachtag „Neu im ASD - Berufseinmündung gelingend gestalten“. Vortrag: „ Sozialarbeiter*in im Jugendamt: JA – NEIN – VIELLEICHT?! Bewusste und reflektierte Entscheidungsprozesse als zentrale Einflussgröße für Berufseinmündung und -perspektive in den Sozialen Diensten des Jugendamtes“ 15.5.2017: Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Aachen. Fachgespräch zur Weiterentwicklung des SGB VIII. Vortrag: "Das SGB VIII - Reformvorhaben unter der Lupe" Aachen. (zusammen mit Prof'in Dr. Barbara Schermaier-Stöckl) 11.2.2017: NABU Deutschland. Vortrag: „ Freiräume für Kinder und Jugendliche als zentrales Element der Kinder- und Jugendarbeit – Herausforderungen für Professionelle und Ehrenamtliche“ 15.12.2016: Ratinger Kinderschutztag. Vortrag: „ Kinderschutz in der Praxis: Beurteilungsprozesse im Spannungsverhältnis von Eigenverantwortung und Hinzuziehung weiterer Beteiligter" 27.9.2016: Bundesweiter Fachkongress Kinder- und Jugendarbeit: Dialog und Debatte: „Was Kinder und Jugendliche am dringendsten brauchen: Freiräume – Vorstellung empirischer Befunde aus zwei Forschungsprojekten“ (zusammen mit Prof. Dr. N. Frieters-Reermann) 16.9.2016: ASD-Bundeskongress Kassel. Vortrag: Adressat*innenorientierung als Grundpfeiler professionellen Handelns in den Sozialen Diensten des Jugendamtes: Ein Blick auf organisationale Einflussfaktoren und Entwicklungsperspektiven. 31.5.2016: Perspektive Begabung: Diversität als Chance. Gestaltung eines Praxisforums zum Thema „Jugend – Bildungsteilhabe – Lebensräume: Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die außerschulische Bildung“ Zusammen mit Prof’in Dr. M.Genenger-Stricker. Oktober 2015: 6. Fachtagung der Klinischen Sozialarbeit in Deutschland – Koordination des Panels „Klinische Sozialarbeit im Kinderschutzkontext“ sowie Vortrag: „Die ‚Angst vor der Katastrophe‘: Absicherungs- und Kontrollorientierungen und deren Auswirkungen auf die Professionalität Sozialer Arbeit im Kinderschutzkontext – Erkenntnisse aus einer empirischen Studie“ September 2015: Klausurtage des Landschaftsverbandes Rheinland für die Leiter*innen der Allgemeinen Sozialen Dienste sowie der Sonderdienste der Erzieherischen Hilfen der Jugendämter im Rheinland – Vortrag und Workshop: „Studierende und Absolvent*innen der Sozialen Arbeit heute - Veränderungen in der Haltung neuer Kolleg*innen“ Mai 2015: Landesmitgliederversammlung des dbsh – Vortrag: „Neue Wege in der Ausbildung?! – Ideenwerkstatt zur Weiterentwicklung der Ausbildung in der Sozialen Arbeit“ 2011: Im Rahmen des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags Stuttgart: Mitgestaltung eines Fachforums zum Thema „Wir qualifizieren im Kinderschutz“. Zudem Vortrag: „Kinderschutz in der Hochschulausbildung – Professionelles Selbstkonzept und Kinderschutz“
Prof. Dr. Amara Renate Eckert Lehrgebiete Psychomotorik, Körperarbeit, Heilpädagogik Leitung der Zusatzqualifikation: Psychomotorik und Sport in sozialpädagogischgen Arbeitsfeldern Forschungsgebiete Psychomotorik und Körperpsychotherapie Ausdruck prä- und perinataler Erfahrungen in Spiel und Bewegung bei Kindern Im Fachbereich seit Sommersemester 1996 Meilensteine Studium: Sozial- und Heilpädagogik, Psychologie und Sport an der Universität zu Köln Schulpraxis Wissenschaftl. Mitarbeiterin a. d. Uni Köln, tätig in der Ausbildung von Sprachheillehrern und Sprachtherapeuten Vertretungsprofessur Sprachheilpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Kiel 7 Jahre freiberufliche Tätigkeit als Psychomotorikerin, Supervisorin, Dozentin und Körperpsychotherapeutin. Lehraufträge an verschiedenen Instituten und Universitäten Therapeutische Ausbildungen in klientenzentrierter Gesprächsführung (GWG), Gestalttherapie, Körperpsychotherapie, NLP, Prä- und perinatale Traumatherapie Aktuelle Veröffentlichungen Menschen psychomotorisch verstehen und begleiten. In Eckert, A. R. / Hammer, R. (Hg.): Der Mensch im Zentrum. Beiträge zur sinnverstehenden Psychomotorik und Motologie. Schorndorf 2004 Bewegtes Sein. Eine körperenergetische Betrachtung psychomotorischer Praxis. In: Hammer, R., Köckenberger, H.(Hg.): Psychomotorik - Ansätze und Arbeitsfelder. Dortmund 2004 Diagnose ADS. Gespräch mit einem Betroffenen.. In: Doering, W., Doering, W. (Hg.): Das andere ADS-Buch. Bremen 2003 Körperpsychotherapie und Psychomotorik - Möglichkeiten und Chancen einer Annäherung. In: Fischer, K. u.a. (Hrsg.): Bewegung in Bildung und Gesundheit. Lemgo 2006 Trauma-Gewalt-Autonomie. Psychomotorische Gewaltprävention als Hilfe zur Verarbeitung erlebter Traumatisierung. MOTORIK 31/2008, 18-24 Entwicklung und Autonomie in der Wissensgesellschaft. Was Kinder heute brauchen. In Funktionelle Entspannung. Hrsg.: AFE, Heft 35,2008 Körperpsychotherapie und Psychomotorik. In: Motorik 2010 Hilfe, mein Haus brennt! ASTP- Journal 2, 2010 „Kinder, ihr seid mein Sonnenschein“ Alte Menschen psychomotorisch verstehen. In: Krus, Astrid (Hrsg): Ein bewegtes Leben. Psychomotorisches Arbeiten mit älteren Menschen und Menschen mit Demenz. Lemgo 2012 Kontakt
Subjektorientierte Fallarbeit Modul 6a bildet neben Modul 6b einen Wahlpflichtbereich im Masterstudium, den die Studierenden je nach Studienschwerpunkt belegen. Modul 6a ist dem Studienschwerpunkt „Sozialpädagogische Fallarbeit“ zugeordnet. Die sozialpädagogische subjektorientierte Fallarbeit stellt ein ausgefeiltes Reflexionsinstrument dar, mit dem man herausfinden kann, ob eine gewählte Handlungsstrategie fachlich angemessen und begründbar ist. Dementsprechend ist das Modul darauf ausgerichtet, unmittelbare Handlungsmöglichkeiten und Methoden am je konkreten Fall einzuordnen und zu bewerten. Es zielt entsprechend darauf ab, den Studierenden Kompetenzen für die unmittelbare professionelle, dialogische Beziehungsgestaltung zu vermitteln, welche die Grundlage dafür bildet, das Entwicklungspotential der Adressatinnen und Adressaten freizusetzen. Im Sinne der Aneignung hermeneutischen und insbesondere tiefenhermeneutischen Wissens soll ein Verstehen der offenen und latenten Aspekte der Adressatinnen und Adressaten Sozialer Arbeit ermöglicht werden. Neben der vertieften Weiterqualifizierung im Rahmen der unmittelbaren pädagogischen Praxis geht es in diesem Modul desweiteren um die Spezialisierung des Fallverstehens. In diesem Zusammenhang werden Theorien und Verfahren multiperspektivisch und tiefenpsychologisch ausgerichteter Fallarbeit behandelt und in ihrer praktischen Umsetzung erprobt. Dazu werden aktuelle gesellschaftliche Diagnosen im Kontext von Biografie und Entgrenzung herangezogen. Diesbezüglich sind drei Ebenen zu berücksichtigen: Eine Ebene beinhaltet verschiedene Dimensionen und Spannungsfelder, in die eine professionelle Beziehungsgestaltung eingebunden ist: Autonomie und Abhängigkeit, Macht und Ohnmacht, eigener biografischer Hintergrund, persönliche und professionelle Identität, ethische Grundhaltung. Die zweite Ebene umfasst einzelne Konzepte und Techniken zur Reflexion von Beziehungsarbeit und Intersubjektivität, wie szenisches Verstehen, Handhabung von Spiegelungsprozessen, Gruppendynamik, Übertragungsphänomene, Bedeutung und Verwendung von Übergangsobjekten. Die dritte Ebene thematisiert die Einbindung des „Falls“ in den sozialen Kontext (Organisation und Institution, Krankheits- und Gesundheitsverständnis, Lebenswelt, Chancen der Partizipation, Teamstrukturen und Kooperation) und qualifiziert zu systemischer Reflexion und Planung. Modulverantwortliche/r