B.A.-Plus Bescheinigungen

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Studiengangsspezifische Downloads

Anerkennung von Leistungen (Sprachkurs) für Modul 13170

Sie haben im Modul 13170 die Möglichkeit einen Sprachkurs als eine der drei erforderlichen Lehrveranstaltungen anrechnen zu lassen (PO 20131, gültig ab WS 2016/17). Wenn Sie alle drei Veranstaltungen abgeschlossen haben, nutzen Sie bitte dieses Formular zur Dokumentation und fügen die entsprechenden Nachweise, bzw. die Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen bei. Sende Sie diese Unterlagen zusammen per Email an die Studiengangsleistung Prof. Dr. Luise Läzer. Die Prüfungsleistung kann nur in einer der vom Fachbereich Soziale Arbeit angebotenen Veranstaltungen erbracht werden.
 

Anrechnung von externen Leistungen

Vorgehensweise bei der Anrechung von externen Leistungen

Nachweis über Auslandsemester und Auslandspraktikum (Modul 500 und Modul 600)

Anerkennung des Auslandsaufenthalts

Die Anerkennung des Auslandsjahres (Modul 500 und Modul 600) erfolgt durch die Auslandsbeauftragte des Fachbereichs Soziale Arbeit Frau Prof. Dr. Sara Hubrich, siehe https://sozarb.h-da.de/studium/auslandsaufenthalte/auslandsbeauftragte .

Nachdem Sie das Auslandsstudium (Modul 500) und das Auslandspraktikum (Modul 600) absolviert haben, senden Sie ihre Unterlagen bitte an die Auslandsbeauftragte.  Zu diesen Unterlagen gehören das ausgefüllte Formblatt "Nachweis über Auslandsemester und Auslandspraktikum (Modul 500 und Modul 600)“ siehe

https://sozarb.h-da.de/studium/studiengaenge/bachelor-migration-und-globalisierung/ba-plus-bescheinigungen, das Zeugnis des Auslandsstudiums  und ggf. weitere relevante Unterlagen zum Studium und zur Benotung sowie das Arbeitszeugnis des Auslandspraktikums, das Ihre Praktikumsstelle ausstellt und in dem die genaue Praktikumszeit (mind. 4 Monate) und die Tätigkeitsbeschreibung genannt sein sollte (mit Stempel und Unterschrift in Englisch oder der Landessprache).

Wechsel Studiengang

Für den Wechsel vom Studiengang „Soziale Arbeit Plus - Migration und Globalsisierung (B.A.)“ in den Studiengang „Soziale Arbeit (B.A.)“, gilt die Studienplatzverordnung des Landes Hessen.
Das bedeutet:
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich innerhalb der Bewerbungsfristen jeweils zum Sommer- bzw. Wintersemester beim SSC über die my.h-da - Selbstbedienungsfunktionen (Fristen: 15.01. bzw. 15.07., es gilt das Datum des Poststempels) bewerben; ein Wechsel ist nur bei freien Kapazitäten möglich.