Aktivitäten am Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt: 16. Fachbereichstag "Offene Kinder- und Jugendarbeit – jetzt und in Zukunft?!" Institutionen und deren Websites, mit denen wir kooperieren und deren Veranstaltungen unserem Arbeitsansatz nahestehen. Bundeszentrale für politische Bildung www.bpb.de Bundesausschuss Politische Bildung www.bap-politischebildung.de Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten www.adb.de Bildungsstätte Alte Schule Anspach www.basa.de Hessische Landeszentrale für politische Bildung www.hlz.hessen.de Hessischer Jugendring www.hessischer-jugendring.de Forum Kritische politische Bildung https://akg-online.org/arbeitskreise/fkpb-forum-kritische-politische-bildung Transferstelle politische Bildung https://transfer-politische-bildung.de/transferstelle
Die Hochschule Darmstadt ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://h-da.de sowie weiteren Webauftritten der h_da, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System (Web-CMS, betreut durch Webdienste [ITDuA]) der Hochschule Darmstadt angeboten werden. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente In den Webauftritt eingebundene Videos In den Webauftritt verwendetes Bildmaterial, in den Webauftritt eingebundenes animiertes Bildmaterial ist in Teilen nicht barrierefrei zugänglich In den Webauftritt verwendete Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität sind in Teilen nicht barrierefrei zugänglich Begründung PDF Dokumente Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Für eine barrierefreie Gestaltung sind Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO) Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst. Ausgenommen davon sind Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen. Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen. Begründung Videos Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Begründung animiertes Bildmaterial Eine barrierefreie Umsetzung animierter Bilder in Form eines Content-Sliders ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung des Bildmaterials (ALT-Text, Beschreibung) wird an die Bereichsredaktionen (dezentrale Redaktionsorganisation) kommuniziert, werden nicht technisch erzwungen. Begründung Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität Eine barrierefreie Umsetzung der Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung der Inhalte mit einem armen Einsatz der Elemente Akkordion, Tabs, Content Slider wird den Redaktionen empfohlen, eine technische Restriktion erfolgt nicht. Barrierefreie Alternativen Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Student Service Center . Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen/ Modulhandbücher /BBPOs wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter in den Fachbereichen* oder stellen Sie Ihre Anfrage das Prüfungsamt der h_da : FB Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen FB Chemie- und Biotechnologie FB Elektro- und Informationstechnik FB Gestaltung FB Gesellschaftswissenschaften FB Informatik FB Mathematik und Naturwissenschaften FB Maschinenbau und Kunststofftechnik FB Soziale Arbeit FB Wirtschaft Graduiertenschule Weiterbildung und duales Studium: Internationale BWL und MBA * in dieser Übersicht, sind nur die von den Webdiensten betreuten Fachbereiche aufgeführt. Eine Übersicht aller Fachbereiche der Hochschule Darmstadt finden Sie unter Hochschule > Fachbereiche Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit. Im Falle von Videos ohne Audiodeskription wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter (Fachbereich, Insitut oder Abteilung), die das Video bereitstellt. Kontaktinformationen sind im Footer jeder Seite standardisiert angeboten. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt. Methodik der Bewertung: Selbstbewertung Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten. Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen +49 641 303 - 2901 ueberwachung-lbit@rpgi.hessen . de
Ab dem 25. Mai dieses Jahres gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar und in sämtlichen Mitgliedsstatten der Europäischen Union. Das derzeit bestehende Datenschutzrecht soll damit harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt werden. Allerdings enthält die DS-GVO auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber einen bestimmten Spielraum hinsichtlich der Umsetzung der Vorschrift einräumen. Das Hessische Datenschutzgesetz wurde Ende April 2016 neu gefasst und um die Informationsfreiheit ergänzt (HDSIG), es regelt insbesondere Fragen der Videoüberwachung und des Beschäftigtendatenschutzes. Um den Vorgaben der DS-GVO zu entsprechen, müssen die Hochschulen in Hessen als öffentliche Stellen bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Allerdings sind bei einer bisherigen Einhaltung der Datenschutzvorgaben keine grundlegenden Änderungen des Umgangs mit Daten an der Hochschule zu erwarten, es treten jedoch verstärkte Vorgaben zur Transparenz und insbesondere zur Information der Betroffenen hinzu, welche etwa durch die neue Datenschutzerklärung der h_da und die Datenschutzerklärungen bei Einwilligungen etc. abgebildet werden. In Bereichen, in welchen Datenverarbeitungen lediglich zur Erfüllung des notwendigen Studienbetriebs durchgeführt werden, ist vor allem zu prüfen, ob der bereits jetzt bestehende Grundsatz der „Erforderlichkeit“ der Datenverarbeitung auch nach der DS-GVO (privacy by design und by default). eingehalten wird. Wesentliche Veränderungen der DSGVO und des HDSIG sind nachfolgend zusammengefasst Erweitert wird der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Studierenden (Art. 13-15 DS-GVO). Gem. Art. 12 Abs. 1 DS-GVO sind die Betroffenen (also hier: Studierende) in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache“ über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Rechte der Betroffenen werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist u.a. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Die DS-GVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft u.a. den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO), die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 DS-GVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO). Weitere Dokumentationspflichten ergeben sich aus Art. 30 DS-GVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 DS-GVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen. Einwilligungen von Beschäftigten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam (§ 23 HDSIG). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Studierenden, so muss die Hochschule künftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung ersetzt das Instrument der Vorabkontrolle, die bislang in § 7 Hessisches Datenschutzgesetz geregelt war. Diese ist vom Verantwortlichen zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat hier nur noch eine beratende Funktion. Im Rahmen der Datenschutz-Folgeabschätzung sind u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eingrenzung der Risiken zu prüfen. Soweit erforderlich, muss die Hochschule zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 DS-GVO). Art. 25 DS-GVO regelt die Grundsätze des „Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design and by default)“. Demnach hat die Hochschule ihre IT-Systeme so auszugestalten, dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 DS-GVO (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten) wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks benötigt sind. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Das Instrument der Auftragsdatenverarbeitung bleibt (Art. 28 DS-GVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters hinsichtlich einer möglichen eigenen Haftung und Bußgeldpflicht. Bestehende Verträge sollten möglichst zeitnah auf einen durch die DS-GVO ausgelösten Anpassungsbedarf überprüft werden. Zudem wird durch Art. 82 DS-GVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzverstößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht eingeführt (Art. 33 ff DS-GVO). (Überarbeitete Information des Hessischen Datenschutzbeauftragten)
Forschungsprojekte: Laufende Projekte: 2023-2026 DasDoris! (Darmstädter Orientierungsjahr für Soziale Berufe), Förderung BIBB und BMBF www.dasdoris.de 2022-2025 Hessen-Technikum – Entwicklung eines hessenweiten Konzepts und Umsetzung an der Hochschule Darmstadt , Förderung HMWK www.hessen-technikum.de 2022-2025 hejmint - Entwicklung eines MINT-Schnupperstudiums mit Einblicken in Studium und Ausbildung, Förderung HMWK www.h-da.de/hejmint 2020-2026 Gleichstellungsfördernde Maßnahmen im Rahmen des Professorinnenprogramms, Förderung BMBF und HMWK Abgeschlossene Projekte: 2019-2022 VerOnika (Verzahnte Orientierungsangebote zur beruflichen und akademischen Ausbildung), Förderung BIBB und BMBF 2018-2021 Hessen-Technikum – Entwicklung eines hessenweiten Konzepts und Umsetzung an der Hochschule Darmstadt , Förderung ESF und HMWK www.hessen-technikum.de 2015-2020 Gleichstellungsfördernde Maßnahmen im Rahmen des Professorinnenprogramms, Förderung BMBF und HMWK 2015-2019 Denkfabrik , Förderung Hochschule Darmstadt h-da.de/studium/mint/denkfabrik 2016-2018 Geschlecht - Milieu - Habitus: Zum Zusammenspiel von Geschlecht und sozialem Milieu in der Entstehung von Bildungsentscheidungen, Förderung HMWK 2013-2017 Hessen-Technikum - Pilotphase im Rhein-Main-Gebiet , Förderung HMWK www.hessen-technikum.de 2012-2013 Allein unter Frauen: Männer auf dem Weg in die Soziale Arbeit , zfe-Förderung 2011-2014 Anwesende Frauen - abwesende Männer. Kitas auf dem Sprung. Förderung EHD 2006–2007 Planung und Durchführung der interdisziplinären wissenschaftlichen Fachtagung: Chancen-gleichheit von Frauen und Männern in akademischen Berufsfeldern. Zum Stand der Forschung , BMBF-Förderung 2002–2005 Strukturelle Barrieren für Absolventinnen und Absolventen technischer und naturwissenschaftlicher Fächer im Beruf: Analyse zur Entwicklung von Empfehlungen , BMBF-Förderung 2000–2001 Govern Participatory – Bereich Wasserwirtschaft in Deutschland , EU-Forschungsprojekt 1999 Integrated Assessment Modell zur Planung einer nachhaltigen Siedlungswasserwirtschaft, Förderung ZiT, TU Darmstadt 1997–1998 Urban Lifestyles, Sustainability and Integrated Environmental Assessment , EU-Forschungsprojekt Tagungen und Veranstaltungen: 2019 Jahrestagung der bukof-Kommission Gleichstellung in Lehre und Forschung an Fachhochschulen https://bukof.de/ 2012 Weibliche Talente finden, fördern, halten, in der IHK-Frankfurt (Veranstalterin: FrauenMachtKarriere) 2011 "Tabus über dem Lehrberuf?" Über blinde Flecken in der soziologischen Bildungsforschung, Ad-hoc-Gruppe auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie 2010 Weibliche Karrieren in einer globalisierten Welt, in der IHK-Frankfurt (Veranstalterin: FrauenMachtKarriere!) 2010 Tabus über dem Lehrberuf , Ad-Hoc-Gruppe auf dem 35. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Frankfurt 2008 Spielregeln des Erfolgs , in der IHK-Frankfurt (Veranstalterin: FrauenMachtKarriere!) 2008 Urbane Umwelten – Urbane Kultur-landschaften: Fachübergreifende Perspektiven zu Wegen und Umwegen der Nachhaltigkeit , an der TU Darmstadt (Veranstalter: LOEWE Schwerpunkt „Interdisziplinäre Stadtforschung“ der TU Darmstadt) 2006 Chancengleichheit von Frauen und Männern in akademischen Berufsfeldern. Zum Stand der Forschung, an der TU Darmstadt (Veranstalterin: Frauenforschungszentrum der TU Darmstadt) 2005 Frauen bewegen Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik , in der IHK-Frankfurt (Veranstalterin: Frankfurter Gesprächskreis equality@future.ffm) Kontakt
Vorträge, Reden zu Ausstellungseröffnungen (Auswahl - aktuell) Ortsbezug und künstlerisches Experiment: Für: „unplugged heads“ Institut für Neue Medien. Frankfurt 2013 Behindart (2009, 2010, 2011, 2012, 2013) Darmstadt Formfindung, Denken und (Selbst)bildung in der Kinderzeichnung. Bessunger Knabenschule, Darmstadt 2011 Kunst in der Anstalt – eine interdisziplinäre Annäherung an die Outsider Art. Für: Bild und Gegenbild. Symposium 25 Jahre Aufbaustudiengang Bildnerisches Gestalten und Therapie. Akademie der Bildenden Künste, München 2011 A Plates Coutures: Mousonturm, Frankfurt 2011 Künstlerisches Schaffen zwischen Management, Assistenz und Therapie. DPPD _Kongress, Berlin 2011 Kris und künstlerische Therapien heute. Für: IM DIENSTE DES ICH ERNST KRIS HEUTE. Kleisthaus, Berlin 2008 Christa Sauer (Atelier Goldstein) Ausstellungshalle Schulstr. 1A, Frankfurt 2005 Kontakt
European Forum of Psychomotricity - Student’s Academy 2017 Programm Termin: 29.03.2017 bis 02.04.2017 Tagungsort: Darmstadt Mittwoch, 29.03.2017, ab 14:00 Uhr Anreise 16:00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung Begrüßungsreden Bewegungsanleitung (Dauer ca. 1 bis 1,5 Stunden) 20:00 Uhr Gemütlicher Abend Donnerstag, 30.03.2017 9:00 Uhr Vorträge/Workshops 10:30 Uhr Pause 11:00 Uhr Vorträge/Workshops 12:30 Uhr Mittagspause mit gemeinsamem Mittagessen in der Hochschulmensa 14:30 Uhr Stadtrallye 18:00 Uhr Entspannungsanleitung 20:00 Uhr Abend zur freien Verfügung Freitag, 31.03.2017 08:00 Uhr Zusammenfinden an der Hochschule, Fahrt zu den Praxisstellen 08:30 Uhr Praxiserkundung 1 (ca. 1,5 bis 2 Stunden) 10:30 Uhr Praxiserkundung 2 (ca. 1,5 bis 2 Stunden) 13:00 Uhr Ausgabe von Essenspaketen, Zusammenfinden an der Hochschule zum gemeinsamen Ausflug 19:30 Uhr Gemeinsames Abendessen 21:00 Uhr Abendveranstaltung (Ende gegen ca. 01:00 Uhr) Samstag, 01.04.2017 10:00 Uhr Workshop 1 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 11:30 Uhr Pause 12:00 Uhr Workshop 2 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 13:30 Uhr Mittagspause 15:30 Uhr Workshop 3 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 17:00 Uhr Pause 17:30 Uhr Workshop 4 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 19:00 Uhr Pause 19:30 Uhr Gemeinsames Abendessen Das Europäische Forum für Psychomotorik stellt sich vor 21:00 Uhr Abendveranstaltung in Bewegung (Ende gegen 01:00 Uhr) Sonntag, 02.04.2017 09:00 Uhr Öffnung des Gepäcklagers 09:30 Uhr Workshop 5 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr Abschlussrede und abschließende Bewegungsanleitung Hinweis: Vorläufiges Programm. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich im Laufe des Planungs- und Organisationsprozesses Änderungen im Programmablauf ergeben können.
Das Studium. Wie ist der Master fachlich ausgerichtet? Der viersemestrige Masterstudiengang Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge zeichnet sich durch eine emanzipatorische Perspektive auf Herausforderungen der Sozialen Arbeit aus. Im Einklang mit der Definition Sozialer Arbeit von IFSW [1] , DBSH [2] und im Qualifikationsrahmen Sozialer Arbeit sollen im Studiengang Fähigkeiten erworben werden, die dazu beitragen, „die Hoffnung, das Selbstwertgefühl und kreative Potential der Menschen zu stärken, um repressiven Machtverhältnissen und strukturellen Quellen für Ungerechtigkeiten entgegenzutreten und diese zu bekämpfen und somit die Mikro-Makro-Dimension und die persönlich-politische Dimension der Interventionen in einem kohärenten Ganzen zu vereinen“ ( QR SozArb, S.13 ). In diesem Sinn richtet sich der Fokus des Studiengangs auf die Vertiefung einer kritisch-reflexiven Haltung im Hinblick auf psychosoziale Problemlagen, auf Theorien, Methoden und Leitparadigmen Sozialer Arbeit, auf sozialpädagogisches Verstehen und Handeln in der Fallarbeit, auf Entwicklungs-, Teilhabe- und Emanzipationspotenziale der Adressat*innen sowie auf die politische Bedeutung Sozialer Arbeit. Nicht zuletzt können die Studierenden eine solche Haltung in intensiven Lehrforschungsprojekten entfalten, in denen sie entlang ihres eigenen Erkenntnisinteresses ein Praxisfeld Sozialer Arbeit beforschen, um den spezifischen Herausforderungen, Widersprüchen und Chancen auf die Spur zu kommen. Praxisfeld. Welche beruflichen Chancen eröffnen sich? Der Masterstudiengang vermittelt ein vertieftes Wissen und Können für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit. Er verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eröffnet folgende berufliche Optionen: Anstellung bei Trägern Sozialer Arbeit, Behörden, Verbänden und Forschungseinrichtungen Zugang zu Führungspositionen und leitenden Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung (Höherer Dienst) und bei freien Trägern Befähigung zur Promotion Module. Wie ist das Studium aufgebaut? Die Qualifikationen und Kompetenzen für die oben genannten Tätigkeitsfelder werden in den Modulen des Masterstudiengangs vermittelt. Dabei lassen sich vier Bereiche unterscheiden: Theorie und Reflexion (u.a. Theorien und Methoden, Verstehen und Handeln, subjekt- und gesellschaftstheoretische Zugänge, Leitung und politische Gestaltungsmöglichkeiten sowie begleitende Reflexionsveranstaltungen), Sozialforschung (Erhebungs- und Auswertungsmethoden) als Voraussetzung für die intensiv begleitete Praxisforschung (eigene Lehrforschungsprojekte) sowie das Mastermodul (inklusive Begleitseminar). Die Studieneinheiten umfassen Vorlesungen, Seminare, Übungen sowie die dreisemestrige Praxisforschung. In Seminaren, Reflexionsübungen und in der Praxisforschung können die Studierenden, je nach Erkenntnisinteresse, zwischen verschiedenen Lehrangeboten wählen. Den Aufbau des Studiums samt Zugangsmöglichkeiten zeigt rechts die Übersicht. Akkreditierung. Wie wird die Qualität nachgewiesen? Der Studiengang wurde im Jahr 2020 im Rahmen der Systemakkreditierung an der h_da akkreditiert und wird im Kontext der anspruchsvollen hochschulischen Qualitätssicherung kontinuierlich weiterentwickelt. Rahmen. Wie ist das Studium organisiert? Der Studiengang ist als konsekutives Studium konzipiert, das sowohl im direkten Anschluss an ein vorhergehendes Studium oder auch nach einer mehrjährigen Tätigkeit in der Sozialen Arbeit begonnen werden kann. Der Studiengang ist grundsätzlich als Vollzeitstudium angelegt. Für den Studiengang werden von der h_da keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Weiterbildungsangebot Zusätzlich zum Masterstudiengang wird exklusiv für Masterstudierende die freiwillige und kostenpflichtige Weiterbildung „Introspektion und Empathie“ angeboten. Diese Weiterbildung bietet über ein Semester geschützte Selbsterfahrungsräume, die einerseits die Fähigkeiten zu Introspektion und Empathie als bedeutsame Kompetenzen sozialpädagogischer Professionalität vertiefen helfen, und andererseits dazu beitragen, dass die Teilnehmer*innen ihre Biografie, Motive ihrer Berufswahl, ihren Umgang mit Nähe, Distanz und Differenz sowie ihre Konfliktbereitschaft kennenlernen, damit diese nicht unreflektiert in die sozialpädagogische Beziehungsarbeit einfließen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Forschung & Weiterbildung . Vorbildung. Was wird vorausgesetzt? Der Studiengang hat besondere Zugangsvoraussetzungen: Sie haben einen Bachelor- oder Diplomabschluss auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit Mit einem Bachelor- oder Diplomabschluss in einem fachlich angrenzenden Studiengang können Sie nach Einzelfallprüfung zugelassen werden Ihre Abschlussnote liegt zwischen 1,0 und 2,0 Liegt Ihre Abschlussnote zwischen 2,1 und 2,9, kann diese durch Boni aufgewertet werden (zum Beispiel staatliche Anerkennung nach Ableistung eines Anerkennungsjahres, freiwilliges Soziales Jahr, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.). Reichen Sie dazu bitte die Belege über das Anerkennungsjahr bzw. das soziale und gesellschaftliche Engagement ein. Nachweis von mindestens sechs Wochen Praxiszeiten im Bereich der Sozialen Arbeit Weitergehende Informationen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang. Bewerbung. Welcher Weg führt an die h_da? Der Masterstudiengang startet zum Wintersemester. Bewerbungsschluss ist der 1. September im Jahr des gewünschten Studienbeginns. Alle Informationen zur Bewerbung Beratung. Wo erhalte ich mehr Informationen? Neben dem Fachbereich Soziale Arbeit ist das Student Service Center (SSC) Anlaufstelle für die meisten Fragen zum Studium und gibt Auskunft zu den Details des Bewerbungsverfahrens. Mehr dazu unter https://h-da.de/studium/ Hochschule Darmstadt. Was kann ich erwarten? Wer eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte Hochschulbildung und Erfolg im Beruf anstrebt, sollte an der Hochschule Darmstadt (h_da) studieren. Denn laut Wirtschaftswoche belegt seit Jahren einen Spitzenplatz im Ansehen deutscher Personalchefs. Die h_da steht für: effektive Studienorganisation und kurze Studienzeiten Praxisphasen in Wirtschaft und öffentlichem Sektor als Teil des Studiums internationale und fachübergreifende Studiengänge optimale Vorbereitung für das berufliche Fortkommen „Die Ausbildung für Soziale Arbeit an der h_da verbindet in besonderer Weise hohen theoretischen Anspruch mit der Einführung in praktische Handlungsfelder. Forschungsprojekte und erfolgreiche Einzelveranstaltungen runden dieses erfreuliche Bild ab.“ Jochen Partsch, Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Kompetenzen in der Sozialen Arbeit zeichnen sich durch einen konstruktiven gestalterischen Umgang mit der Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis bis hin zu konkreten Differenzerfahrungen zwischen theoretischem Wissen und dessen praktischer Anwendung aus, um Handlungssinn, Urteilsvermögen und kritische Reflexion zu erlangen.“ QR SozArb, S.14 [1] International Federation of Socialworkers, [2] Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. Kontakt Besondere Bestimmungen für die Zulassung zum Masterstudiengang (BBZM) Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge Master of Arts des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Modulhandbuch des Studiengangs Soziale Arbeit: Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) des Fachbereichs Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt – University of Applied Sciences vom 07.05.2019, gültig ab 01.04.2020 Zugrundeliegende BBPO vom 07.05.2019 (Amtliche Mitteilungen Jahr 2020)
Prof. Dr. Seidenstücker Kontakt: drseid@gmx . de Lehrveranstaltungen Modul 70 - Gutachtliche sozpäd Stellungnahmen Lehrgebiete (bis 2016) Allgemeinpädagogische Fragestellungen Pädagogische und sozialpädagogische Grundverständnisse Erziehungmethodik Geschichte der Pädagogik und Sozialpädagogik/sozialer Arbeit Erlebnispädagogik Familienerziehung/Elternarbeit Biographiearbeit als Methode der Sozialarbeit Mediation Sozialpädagogische Handlungstrategien im Schnittpunkt von Pädagogik, Psychologie und Recht (z. B. Kindeswohlgefährdung, "Straßenkinder"/"Nichterreichbare", deliktische Handlungen von Kindern / Jugendkriminalität, Kinder-und Jugenddelinquenz) Ambulante, halbstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, Pflegekinder- und Adoptionswesen Forschungsgebiet Jugendhilfestrategien Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts/Kindschaftsrechts Fremdunterbringung in Pflegefamilien und öffentlicher Erziehung Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung Transformationsprozesse West-Ost der Jugendhilfe/sozialen Arbeit Im Fachbereich seit Sommersemester 1992 Tätigkeiten außerhalb der Hochschule Darmstadt Univ.-Professur für Erziehungswissenschaften/ Sozialpädagogik an der Techn. Universität Berlin/ Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin Vertreter der FHD und des ISA e.V. in der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), Bonn (seit 1998) und in der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), Frankfurt/Main( seit 1994) Gründungsvorsitzender (1990) und 2. Vorsitzender (2005) der "Liga der Kinderfreunde e.V." Berlin Mitglied (seit 1992) und 2. Vorsitzender (seit 2004), Vorstandsmitglied (seit 1998) des "Instituts für soziale Arbeit" e.V. (ISA),Münster/Westf. Redaktionsbeiratsmitglied der " Zeitschrift für Erlebnispädagogik", Lüneburg (seit 1994) Meilensteine Der berufliche Werdegang ist bis Mitte der 80er gekennzeichnet vom Wechsel zwischen (sozial) pädagogischer Praxis und wissenschaftlicher Ausbildung/Tätigkeit: Studium an einem Institut für Lehrerbildung (Weimar 1962-65) und anschließende Tätigkeit in einem Heim für verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche als Erzieher und Lehrer Studium Pädagogik und Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin (Dipl. Päd. 1975) und Tätigkeit in Jugendämtern Promotion (Humboldt-Universität Berlin Dr. paed. 1981) und Tätigkeit in der Jugendhilfeverwaltung Seit 1984 ununterbrochene Tätigkeit in Lehre und Forschung (Habilitation HU/TU Berlin1988/92) Privatdozent für Erziehungswissenschaften/Sozialpädagogik am Fachbereich Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften TU Berlin (2000- 2005) apl. Universitäts-Professor für Erziehungswissenschaften/ Sozialpädagogik an der Fakultät I - Geisteswissenschaften TU Berlin (seit WS 2005/2006) Aktuelle Veröffentlichungen Zur Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern - Ein geteilter gemeinsamer Überblick auf die Nachwendejahre. Berlin 2009 (gem. mit Böhnisch, L.) Der empirisch informierte Professionelle - Zur wirkungsorientierten Qualifizierung der Erziehungshilfen durch evidenzbasierte Professionalität. Münster 2008 (gem. mit Nüsken, D.) Kinder in Not - angemessen handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching 2006 Schulbummelei und Schulverweigerung. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching 2006 Gewalt unter Schülern. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching 2005 Soziale Arbeit in der DDR. In: Wörterbuch Soziale Arbeit. Weinheim/München 2005, S. 773-782 Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Problemsituationen, Unterstützungsangebot und rechtliche Möglichkeiten in besonderen und schwierigen Lebenslagen. Merching (2004) (Hrsg. gemeinsam mit Mutke, B.) Hilfen zur Erziehung. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching (2004) (gemeinsam mit Mutke, B.) Akzeptanzsehnsüchte und Bildungsansprüche deutscher Jugendhilfe(n) In: Fortschritt durch Recht, München (2004)
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz), Stand 14. Dezember 2021 Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Praxisstelle oder ggf. die Anerkennungsurkunde einer anderen Hochschule ein. Sie reichen das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“ und einen Entwurf des Ausbildungsvertrags per Mail bei praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls eine Verkürzung nach § 13 der Satzung beantragen Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag. Sie reichen eine unterschriebene Kopie des Ausbildungsvertrags im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium beantragen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sollen Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben, es geht theoretisch auch später. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen) Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unten. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und/oder Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der Antrag auf Verkürzung muss mit dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, damit die Einrichtungen entsprechend den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung vorzulegen (elektronisch genügt). Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_01_2024.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_01_2024.pdf Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_2023.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium Termine_Kolloquien_2024_1_Halbjahr.pdf Termine_Kolloquien_2024_2_Halbjahr_2.pdf Studienwoche_2024_2.pdf Studienwochen_2025.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Ausbildungsplan_fuer_Sozialarbeiter_innen_im_Anerkennungsjahr_Muster.pdf Information_Kolloquium_Stand_05.2024.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Praxisreferat Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Ausbildungspläne Anerkennungsjahr Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Sekretariat Staatliche Anerkennung
Prof. Dr. rer. pol. Walter Hanesch Lehr- und Forschungsgebiete Sozialstaat und Soziale Sicherung Sozialstaat und Sozialpolitik im internationalen Vergleich Politik gegen Armut und Soziale Ausgrenzung Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik Lokaler Sozialstaat und Kommunale Sozialpolitik Sozialberichterstattung und Sozialplanung Öffentliche und freie Wohlfahrtspflege Entwicklung Sozialer Dienste und Sozialer Arbeit Sozialmanagement und Projektentwicklung Im Fachbereich seit Wintersemester 1993/1994 Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung Wechselnde Funktionen, u.a. Dekan des Fachbereichs Sozialpädagogik (1998 bis 2000) Direktor des Instituts für Soziale Arbeit und Sozialpolitik (2007 bis 2010) Ausgewählte Tätigkeiten außerhalb der Hochschule Darmstadt Mitglied der Sektion Sozialpolitik der Deutschen Gesellschaft für Soziologie Mitglied des Hauptausschusses und des Fachausschusses "Sozialpolitik, Soziale Sicherung und Sozialhilfe" des Deutschen Vereins für öffentliche und Private Fürsorge Mitglied des Network for European Social Policy Analysis (ESPAnet) Mitglied des Europäischen Netzwerks unabhängiger Experten im Bereich soziale Eingliederung Gutachter für die European Science Foundation Mitglied des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung (2001 – 2009) Mitglied des Beratergremiums des Niedrigeinkommenspanels (NIEP) des BMAS (1998 – 2002) Mitglied des Vorstands des Gesamtverbands des Paritätischen Wohlfahrtsverbands (1990 – 1999) Mitglied der Arbeitsgruppe Armut und Unterversorgung (1984 – 1998) Meilensteine Jahrgang 1947 Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und wirtschafts- pädagogisches Aufbaustudium an der Universität Frankfurt a. M.; Abschlüsse: Dipl. Volkswirt und Dipl. Handelslehrer Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Bremen Nach dem Studium Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt sowie Tätigkeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung 1979 bis 1993 Professor für Politische Ökonomie im Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Niederrhein, Abt. Mönchengladbach Seit dem Wintersemester 1993/94 Professor für Sozialpolitik und Sozialverwaltung im Fachbereich Sozialpädagogik (mittlerweile: Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit) der Hochschule Darmstadt Research Fellow am Institute for Research on Poverty (IRP) an der University of Wisconsin-Madison (1995) Aktuelle Veröffentlichungen Walter Hanesch (Hrsg.): Die Zukunft der "Sozialen Stadt", Wiesbaden 2010 Walter Hanesch/Hisashi Fukawa (Hrsg.): Das letzte Netz sozialer Sicherung in der Bewährung - Ein deutsch-japanischer Vergleich, Baden Baden 2012 Kontakt