Die Anmeldungen zum Bachelor-/Mastermodul sind ab Sommersemester 2024 ohne feste Termine möglich. Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. Ihrer Prüfungsordnung. Die Erstprüfer:in muss Lehrende am Fachbereich Soziale Arbeit sein. Mindestens eine der Prüfer:innen muss als Professor:in im jeweiligen Studiengang lehren. Die Anmeldung sollte vor Einreichung von beiden Prüfer:innen unterschrieben sein (Seite 2). Reichen Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul“ 1 Monat vor Bearbeitungsbeginn unter sozarb.fbs@h-da.de ein. Das Formular befindet sich jeweils unter den studiengangsspezifischen Informationen. Nach Überprüfung Ihres Antrags durch den Prüfungsausschuss und das Prüfungsbüro erhalten Sie per E-Mail die Bestätigung und die Bearbeitungsfrist beginnt zu Ihrem Wunschtermin. Die Bachelorarbeit/Masterarbeit wird am letzten Bearbeitungstag bis 12:00 Uhr digital an abschlussarbeit.fbs@h-da.de und an die beiden Prüfer:innen versendet. Die schriftliche Fassung ist innerhalb von drei Tagen am Fachbereich (Briefkasten des Prüfungsbüros) nachzureichen. Formular Masterarbeit Kolloquium Sobald die Ergebnisse der beiden Prüfer:innen vorliegen (4 Wochen), ist unverzüglich der Kolloquientermin mit den beiden Prüfer:innen zu vereinbaren. Sie müssen zum Zeitpunkt der Kolloquienprüfung in dem Studiengang immatrikuliert sein. Abschlussdokumente Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. In der Regel sind die Abschlussdokumente 8 - 10 Wochen nach dem Kolloquium fertiggestellt und werden vom zentralen Prüfungsamt ausgegeben. Die Prüfungsordnungen ab 2022 (Studienbeginn Wintersemester 2022/2023) müssen die Ausstellung der Abschlussdokumente nach Bestehen aller erforderlichen Module beim Prüfungsbüro beantragen. Formulare / Anträge zur Masterarbeit Formular / Antrag zur Bearbeitungszeit Formular zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit Hinweise zur Abgabe der Abschlussarbeit Erklärung
Vorgehensweise bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden. Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität einige Semester absolviert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, so können Sie die Einstufung in ein höheres Semester des Studienganges Soziale Arbeit an der Hochschule Darmstadt beantragen. Bevor Sie Ihren Studienplatz erhalten, erfolgt eine kursorische Überprüfung durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, inwieweit die mitgebrachten Leistungen relevant sindfür die Anforderungen unseres Studienganges und es erfolgt eine vorläufige Einstufung in ein laufendes Semester. Die eigentliche Anerkennung der mitgebrachten Leistungen geschieht jedoch erst nach Antritt des Studienplatzes. Das Formular „Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen im Bachelorstudiengang (§ 10) Hochschulwechsel“. Dieses Formular enthält alle Module des Studienganges, in dem Sie eingeschrieben sind. Achten Sie auf die korrekte Prüfungsordnung . Suchen Sie nunmehr die Modulbeauftragten auf, die für die Anerkennung der mitgebrachten Leistungen in Frage kommen und legen Sie dort die Unterlagen vor, mit denen Sie die Leistungen nachweisen können: Leistungsübersichten, Scheine, evtl. vorhandene Klausuren, Hausarbeiten, Veranstaltungsübersichten, Modulbeschreibungen etc. Die Modulbeauftragten werden anhand dieser Unterlagen entscheiden, wie viele Creditpoints angerechnet werden und welche Leistungen noch zu erbringen sind. Die aktuellen Modulbeauftragten entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis unter my-h-da .. Nachdem Sie sich alle in Frage kommenden Leistungen bei den einzelnen Modulbeauftragten haben anerkennen lassen, wird das Formular von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschrieben und vom Prüfungsbüro nach Ende der Prüfungsphasen in my.h-da eingepflegt. Beachten Sie bitte die Fristen für die Anerkennung. Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Semesters nach Eintritt in den Studiengang bzw. des auf einen Studienaufenthalt folgenden Semesters einzureichen. Anerkennung/ Formulare zur Anrechnung von externen Prüfungsleistungen Anrechnung externe Prüfungsleistungen Anerkennung PO 20091 (ab WS 16/17) Anerkennung BA Generationenbeziehungen PO 20141 Anerkennung_Master_20200_01.pdf Anerkennung_84_208_2022_0.pdf Anerkennungssatzung der Hochschule Darmstadt Fristen Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Semesters nach Eintritt in den Studiengang bzw. des auf einen Studienaufenthalt folgenden Semesters einzureichen.
Anmeldung zur Bachelorarbeit Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul ab Sommersemester 2024 ohne feste Termine möglich, das Formular steht ihnen in Kürze zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen gem. Ihrer Prüfungsordnung. Reichen Sie bitte das Formular „Anmeldung zum Bachelor-/Mastermodul“ 1 Monat vor Bearbeitungsbeginn unter sozarb.fbs@h-da.de ein. Diese finden Sie unter Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Die Erstprüfer:in muss Lehrende am Fachbereich Soziale Arbeit sein. Mindestens eine der Prüfer:innen muss als Professor:in im jeweiligen Studiengang lehren. Die Anmeldung sollte von beiden Prüfer:innen unterschrieben sein (Seite 2). Nach Bearbeitung erhalten Sie die Anmeldebestätigung per E-Mail und die Bearbeitungsfrist beginnt. Die Bachelorarbeit/Masterarbeit wird am letzten Bearbeitungstag bis 12:00 Uhr digital an abschlussarbeit.fbs@h-da.de und an die beiden Prüfer:innen versendet. Die schriftliche Fassung ist innerhalb von drei Tagen am Fachbereich (Briefkasten des Prüfungsbüros) nachzureichen. Kolloquium Sobald die Ergebnisse der beiden Prüfer:innen vorliegen (4 Wochen), ist unverzüglich der Kolloquientermin mit den beiden Prüfer:innen zu vereinbaren. Sie müssen zum Zeitpunkt der Kolloquienprüfung in dem Studiengang immatrikuliert sein. Studiengangsspezifische Informationen zur Bachelorarbeit Soziale Arbeit Generationenbeziehungen (B.A.) - PO 2014/20141 Voraussetzungen gemäß PO 2014 Module 1 (1710) bis 12 (17120) erfolgreich abgeschlossen sind. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 10 (17100 Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung / Praktikum). Soziale Arbeit Plus (B.A.) - PO20131 Voraussetzungen gemäß PO 20131 Voraussetzung für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie die Module 13110 bis 131140 sowie 500 und 600 erfolgreich abgeschlossen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 131120 . Modul 131150 darf parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen sein. Soziale Arbeit (B.A.) - PO 20091 Voraussetzungen gemäß PO 20091 Voraussetzung gemäß BBPO §12 (4) für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, der Nachweis, dass die Module 9110 bis 91140 erfolgreich abgeschlossen sind, ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 91120 (Nachbereitung Sozialadminstratives Blockpraktikum * ). Das Modul 91150 (Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit) kann parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen werden. *Das Sozialadminstrative Blockpraktikum sollte bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit abgeschlossen sein. Bitte halten Sie den Nachweis über das abgeschlossene Praktikum für die Anmeldung/Zulassung zum Abschlussmodul bereit (für die Einreichung des Themenvorschlags ist der Nachweis nicht erforderlich). Abschlussdokumente Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. In der Regel sind die Abschlussdokumente 6 bis 8 Wochen nach dem Kolloquium fertiggestellt und werden vom zentralen Prüfungsamt ausgegeben. Formulare / Anträge zur Bachelorarbeit Formular / Antrag zur Bearbeitungszeit Formular zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit Hinweise zur Abgabe der Bachelorarbeit Erklärung Hinweise zum Erhalt der Abschlussdokumente zentrales Prüfungsamt Prüfungsbüro sozarb.fbs@h-da.de
Abschlussarbeit Anmeldeinformation zur Abschlussarbeit: Formulare Bachelorarbeit Formular Masterarbeit Abgabe Abschlussarbeit Die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor und Master) erfolgt in zweifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung (keine Spiralbindung) und in elektronischer Form (per Email über Ihre stud.h-da.de Adresse an das Prüfungsbüro abschlussarbeit.fbs@h-da . de und an die beiden Prüfer*innen bis spätestens 12.00 Uhr am Abgabetag). Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn diese fristgerecht in digitaler Form eingeht. Dafür ist ausschließlich die studentische E-Mail-Adresse der h_da zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Selbstständigkeitserklärung in der digitalen Fassung zu unterschreiben, damit Ihnen bei verspätetem Eingang der schriftlichen Fassung keine Nachteile entstehen. Die Printversion ist innerhalb von 3 Tagen nachzureichen. Die elektronisch eingereichte digitale Datei muss identisch mit der nachgereichten Papierversion sein. Abschlussarbeiten in Papierform können zum offiziellen Abgabetag im Terminplan im Prüfungsbüro persönlich abgegeben werden. Sendungen per Einschreiben können nur an unsere Postanschrift versandt werden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Prüfungsbüro Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist: Etwaige Verlängerungsanträge (z.B. aus gesundheitlichen Gründen mit der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) sind nur mit triftiger Begründung (per E-Mail) an pav.fbs@h-da . de zu richten. Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen mit einem Anschreiben oder verwenden das Antragsformular "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit" . Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6 bis 7 Werktage beanspruchen kann, wir bitten daher von Rückfragen abzusehen. Im Regelfall werden die Krankheitstage auf der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung der Bearbeitungszeit angerechnet. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Hinweise für das Verfassen einer Hausarbeit Bachelorarbeit Masterarbeit
Hinweis: Öffentliche Beschlüsse und Informationen der Prüfungsausschüsse finden Sie unter Prüfungsangelegenheiten . Prüfungsausschuss für Soziale Arbeit B.A./M.A. Etwaige Anträge sind nur mit triftiger Begründung schriftlich (per E-Mail) an die Prüfungsausschussvorsitzenden pav.fbs@h-da.de zu richten. Bitte geben Sie bei allen Anträgen an: Matrikelnummer, Fachsemester, Studiengang, ggfs. Modulnummern und Modulbezeichnungen. Prüfungsausschuss für Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft B.A./Soziale Arbeit PLUS Psychomotorik (B.A.)/Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung B.A. Anträge an den Prüfungsausschuss Etwaige Anträge sind nur mit triftiger Begründung schriftlich (per E-Mail) an die Prüfungsausschussvorsitzenden pav.fbs@h-da.de zu richten. Bitte geben Sie bei allen Anträgen an: Matrikelnummer, Fachsemester, Studiengang, ggfs. Modulnummern und Modulbezeichnungen. Anträge/ Formulare für die Anerkennung von externen Prüfungsleistungen Anerkennung/ Formulare zur Anrechnung von externen Prüfungsleistungen Anrechnung externe Prüfungsleistungen Anerkennung PO 20091 (ab WS 16/17) Anerkennung BA Generationenbeziehungen PO 20141 Anerkennung_Master_20200_01.pdf
Liebe Student:innen, Anmeldungen zu allen Prüfungsleistungen sind online über my.hda möglich. Alle Prüfungsleistungen in Studiengruppen, Studieneingangsgruppen, Praktikumsnachbereitungen etc. sind anmeldepflichtig. Sie können sich im Sommersemester 2024 für alle Prüfungsleistungen in der Zeit vom 23.05. bis 07.06. anmelden. Die Prüfungstermine finden Sie im Terminplan . Die genauen Termine der einzelnen Prüfungen werden bis zum 15.07.2024 bekanntgegeben. Die Bekanntgabe der Klausuren erfolgt über die Webpage, die Einzeltermine zu den Fachgesprächen werden über Moodle bekanntgegeben. Die Einwahldaten erhalten Sie per E-Mail. Pflichtanmeldungen (Zwangsanmeldungen) gem. § 17 Abs. 4 ABPO werden nach der Corona-Satzung seit dem Sommersemester 2022 wieder am Fachbereich vorgenommen: Für nicht bestandene Prüfungsleistungen werden Sie automatisch vom Prüfungsbüro angemeldet. Zusatzanmeldungen für Fachgespräche Studiengang Soziale Arbeit B.A. Zusatzanmeldung Fachgespräch 9171_2271 Studiengang Soziale Arbeit Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft B.A. Zusatzanmeldung Fachgespräch 17111_PO20141 Zusatzanmeldung Fachgespräch 1791_PO20141 Es können in den Zusatzanmeldungen keine Prioritäten angegeben werden, die Auswahl erfolgt zufällig. Unvollständige Anmeldungen, in denen weniger als drei Veranstaltungen angegeben werden können nicht berücksichtigt werden. Sofern Sie keine Zusatzanmeldung einreichen, bitten wir Sie sich von der Prüfung wieder abzumelden. Prüfungsrücktritte: Bei mündlichen Prüfungen (gem. § 11 ABPO) endet die Abmeldefrist eine Woche vor dem Prüfungstag , sonst endet sie zwei Kalendertage* vor dem Prüfungstag. *Kalendertage: findet die Prüfung am Donnerstag statt, können Sie bis Montag von der Prüfung zurücktreten). Hausarbeiten: mit Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungsfrist. Nachträglicher Rücktritt von Klausuren Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nachträglich von der Prüfung abmelden wollen, nutzen Sie unser Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zur Prüfungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach der Prüfung zusammen mit einem kurzen Anschreiben unter pav.fbs@h-da.de bei uns ein. Formular Prüfungsunfähigkeit für den nachträglichen Rücktritt (Ärztliche Bescheinigung). Hilfe zur Prüfungsanmeldung Anmeldehilfe Soziale Arbeit B.A. PO 20220 Anmeldehilfe Soziale Arbeit Plus B.A. Psychomotorik PO 20220 Anmeldehilfe Soziale Arbeit B.A. PO 20091 Anmeldehilfe Soziale Arbeit Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft B.A. PO 20141 Anmeldehilfe Soziale Arbeit M.A. PO 20200 Bekanntgabe Prüfungspläne Die Prüfungspläne (Prüfungstag und Uhrzeit) werden über Moodle bekanntgegeben. Das Passwort für die Einwahl wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben. Mündliche Ergänzungsprüfungen Mündliche Ergänzungsprüfungen finden seit Wintersemester 2021/2022 wieder in Präsens statt. Adresse für Einschreiben Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit - Prüfungsausschuss - Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt Kontakt Fachbereich Soziale Arbeit Adelungstr. 51 * 64283 Darmstadt Tel. +49.6151.533-68692 Weitere Kontakte *Sendungen per Einschreiben bitten wir nur an unsere Postanschrift zu senden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz), Stand 14. Dezember 2021 Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Praxisstelle oder ggf. die Anerkennungsurkunde einer anderen Hochschule ein. Sie reichen das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“ und einen Entwurf des Ausbildungsvertrags per Mail bei praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls eine Verkürzung nach § 13 der Satzung beantragen Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag. Sie reichen eine unterschriebene Kopie des Ausbildungsvertrags im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium beantragen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sollen Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben, es geht theoretisch auch später. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen) Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unten. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und/oder Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der Antrag auf Verkürzung muss mit dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, damit die Einrichtungen entsprechend den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung vorzulegen (elektronisch genügt). Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_01_2024.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_01_2024.pdf Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_2023.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium Termine_Kolloquien_2024_1_Halbjahr.pdf Termine_Kolloquien_2024_2_Halbjahr.pdf Studienwoche_2024_2.pdf Studienwochen_2025.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Ausbildungsplan_fuer_Sozialarbeiter_innen_im_Anerkennungsjahr_Muster.pdf Information_Kolloquium_Stand_10.2023.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Praxisreferat Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Ausbildungspläne Anerkennungsjahr Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Sekretariat Staatliche Anerkennung
Hausarbeitsthemen Das Thema der Hausarbeit muss vor Beginn der Bearbeitungsfrist mit den Prüfer:innen abgesprochen werden. In jedem Bearbeitungszeitraum muss ein neues Thema gewählt werden. Abgabe Hausarbeiten Hausarbeiten werden nur digital eingereicht. Bitte senden Sie die Hausarbeit am Abgabetag an Ihre Prüfer*in und in gleicher Mail an hausarbeit.fbs@h-da.de. Die Hausarbeit ist als PDF-Datei zu senden. Bitte vergessen Sie nicht die unterschriebene Selbstständigkeitserklärung auf der letzten Seite. Hausarbeiten, die nicht an hausarbeit.fbs@h-da.de versandt werden, gelten als nicht eingegangen und werden mit "nicht erschienen" eingetragen . Antrag Verlängerung Hausarbeit Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6 bis 7 Werktage beanspruchen kann. Im Regelfall werden die Krankheitstage im Attest der Bearbeitungszeit angerechnet. Der Antrag kann nicht für semesterbegleitende Arbeiten wie z.B. Prüfungsstudienarbeiten, Präsentationen, Referate etc. verwendet werden. Über die Bearbeitungszeiten der Prüfungsleistungen in den semesterbegleitenden Veranstaltungen entscheiden die Prüfer:innen. Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit Formular Bestätigung Prüfungsunfähigkeit Hinweise zum Verfassen einer Hausarbeit Hinweise_Hausarbeit_Oktober_2017.pdf Info_Hausarbeit_M2260_Juni_2023.pdf GENDERSENSIBLE SPRACHE - Leitfaden für den Hochschulalltag
Das Studium Im Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt werden zur Zeit fünf Studiengänge angeboten: Bachelorstudiengang Soziale Arbeit Bachelor Plus "Soziale Arbeit – Migration und Globalisierung" Bachelorstudiengang Soziale Arbeit PLUS Psychomotorik Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit: Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft Masterstudiengang Soziale Arbeit Seminarzeiten Stunden Zeit 1. / 2. 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr 3. / 4. 10.15 Uhr bis 11.45 Uhr 5. / 6. 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr 7. / 8. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr 9. / 10. 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr 11. / 12. 18.00 Uhr bis to 19.30 Uhr Bewerbung Bei Fragen zu NC, Immatrikulation und Bewerbung hilft Ihnen das Student Service Center der Hochschule Darmstadt weiter. Student Service Center Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Tel: +49.6151.533 5555 Kontaktformular Kontakt Fachbereich Soziale Arbeit Adelungstr. 51 * 64283 Darmstadt Tel.: +49.6151.16-38692 E-Mail Weitere Kontakte *Sendungen per Einschreiben bitten wir nur an unsere Postanschrift zu senden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Haardtring 100 64295 Darmstadt Stellenangebote zum Anerkennungsjahr können an das Praxisreferat geschickt werden. Andere Stellenangebote bitte an das Career Center senden. Weitere Kontakte