Anmeldung zur Bachelorarbeit Die Anmeldung zur Abschlussarbeit findet digital statt. Am Anmeldetag senden wir Ihnen die Anmeldung per E-Mail an Ihre stud.h-da.de Adresse. Ihre Rückmeldung am gleichen Tag ist notwendig, und ersetzt Ihre Unterschrift auf der Anmeldung. Sie sollten auch für Rückfragen am Anmeldetag per E-Mail erreichbar sein. Sollten Sie keine Anmeldung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem Prüfungssekretariat. Studiengangsspezifische Informationen zur Bachelorarbeit Soziale Arbeit Generationenbeziehungen (B.A.) - PO 2014/20141 Themenvorschlag PO 2014/ PO 20141 Nachdem Sie das Thema mit der Erstprüferin/ dem Erstprüfer besprochen haben , füllen Sie bitte den oberen Teil des Dokuments Themenvorschlag vollständig aus. Lassen Sie bitte das Unterschriftenfeld frei. Senden Sie das ausgefüllte Dokument anschließend per E-Mail-Anhang als Word-Datei an die E-Mail Adresse: genbez.fbs@h-da.de. Voraussetzungen gemäß PO 2014 Module 1 (24610) bis 12 (246120) erfolgreich abgeschlossen sind. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 10 (246100 Praxisfelder der Generationenverhältnisse II). Kolloquium Die Kolloquien finden in der Regel einmal je Semester in den vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeiträumen statt (Terminplan zu Beginn des Semesters). Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben wurde. Mit Bestehen der Bachelorarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang (über Moodle, Zugangsdaten werden rechtzeitig zugemailt) mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie ebenfalls im Terminplan. Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben und mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde, und die weiterhin den erfolgreichen Abschluss des Moduls 10 (246100) nachweisen können. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie im Terminplan. Soziale Arbeit Plus (B.A.) - PO20131 Themenvorschlag PO 20131 Nachdem Sie das Thema mit der Erstprüferin/ dem Erstprüfer besprochen haben, füllen Sie bitte den oberen Teil des Dokuments Themenvorschlag Bachelorarbeit vollständig aus. Senden Sie das ausgefüllte Dokument anschließend per E-Mail-Anhang an die E-Mail Adresse: sozarb.fbs@h-da.de. Voraussetzungen gemäß PO 20131 Voraussetzung für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass Sie die Module 13110 bis 131140 sowie 500 und 600 erfolgreich abgeschlossen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 131120 . Modul 131150 darf parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen sein. Kolloquium Die Kolloquien finden in der Regel einmal je Semester in den vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeiträumen statt (Terminplan zu Beginn des Semesters). Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben wurde. Mit Bestehen der Bachelorarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang (über Moodle, Zugangsdaten werden rechtzeitig zugemailt) mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie ebenfalls im Terminplan. Soziale Arbeit (B.A.) - PO 20091 Themenvorschlag - PO 20091 Die Termine für die Zusendung des Themenvorschlags finden Sie im Terminplan. Themenvorschlag Zum Zeitpunkt der Versendung des Themenvorschlags müssen nicht alle erforderlichen Module abgeschlossen sein. Bitte sprechen Sie das Thema vorher mit der Erstbetreuerin/ dem Erstbetreuer ab. Füllen Sie bitte nur den oberen Teil des Dokument s Themenvorschlag Bachelorarbeit vollständig digital aus. Bitte lassen Sie alle übrigen Felder leer. Das Dokument wird von uns weiterbearbeitet und am Tag der Anmeldung an Sie ausgefüllt zurückgeschickt. Erst dann müssen Sie die Anmeldung unterschreiben. Senden Sie uns den Themenvorschlag als Word-Datei per E-Mail-Anhang an die E-Mail Adresse: sozarb.fbs@h-da . de . Wir benötigen die Anmeldung nur in digitaler Form. Voraussetzungen gemäß PO 20091 Voraussetzung gemäß BBPO §12 (4) für die endgültige Zulassung zur Bachelorarbeit ist, der Nachweis, dass die Module 9110 bis 91140 erfolgreich abgeschlossen sind, ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch und die Benotung der Nachbereitungsveranstaltung zu Modul 91120 (Nachbereitung Sozialadminstratives Blockpraktikum * ). Das Modul 91150 (Professionelles Handeln: Reflexion und Selbstreflexion in der Sozialen Arbeit) kann parallel zur Bachelorarbeit erfolgen, muss aber vor dem Kolloquium abgeschlossen werden. *Das Sozialadminstrative Blockpraktikum sollte bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit abgeschlossen sein. Bitte halten Sie den Nachweis über das abgeschlossene Praktikum für die Anmeldung/Zulassung zum Abschlussmodul bereit (für die Einreichung des Themenvorschlags ist der Nachweis nicht erforderlich). Kolloquium Die Kolloquien finden in der Regel einmal je Semester in den vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeiträumen statt (Terminplan zu Beginn des Semesters). Zum Kolloquium angemeldet und zugelassen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Bachelorarbeit spätestens drei Wochen vor dem Beginn des Kolloquiumszeitraums abgegeben wurde. Mit Bestehen der Bachelorarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Der Termin zum Kolloquium wird per Aushang (über Moodle, Zugangsdaten werden rechtzeitig zugemailt) mitgeteilt, der Aushang des Prüfungsplanes gilt als Ladung, den Termin des Aushangs finden Sie ebenfalls im Terminplan. Abschlussdokumente Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. In der Regel sind die Abschlussdokumente 6 bis 8 Wochen nach dem Kolloquium fertiggestellt und werden vom zentralen Prüfungsamt ausgegeben. Formulare / Anträge zur Bachelorarbeit Formular / Antrag zur Bearbeitungszeit Formular zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit Hinweise zur Abgabe der Bachelorarbeit Erklärung Hinweise zum Erhalt der Abschlussdokumente zentrales Prüfungsamt Prüfungsbüro sozarb.fbs@h-da.de
Liebe Student:innen, Anmeldungen zu allen Prüfungsleistungen sind online über my.hda möglich. Alle Prüfungsleistungen in Studiengruppen, Studieneingangsgruppen, Praktikumsnachbereitungen etc. sind anmeldepflichtig. Sie können sich im Wintersemester 2023/2024 für alle Prüfungsleistungen in der Zeit vom 01.12. bis 15.12.2023 anmelden. Für die Abschlussmodule gelten andere Fristen. Die Prüfungstermine finden Sie im Terminplan . Die genauen Termine der einzelnen Prüfungen werden bis zum 12.02.2024 bekanntgegeben. Die Bekanntgabe der Klausuren erfolgt über die Webpage, die Einzeltermine zu den Fachgesprächen werden über Moodle bekanntgegeben. Die Einwahldaten erhalten Sie per E-Mail. Pflichtanmeldungen (Zwangsanmeldungen) gem. § 17 Abs. 4 ABPO werden nach der Corona-Satzung seit dem Sommersemester 2022 wieder am Fachbereich vorgenommen: Für nicht bestandene Prüfungsleistungen werden Sie automatisch vom Prüfungsbüro angemeldet. Zusatzanmeldungen für Fachgespräche Studiengang Soziale Arbeit B.A. Zusatzanmeldung Fachgespräch 9171_2271 Studiengang Soziale Arbeit Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft B.A. Zusatzanmeldung Fachgespräch 17111_PO20141 Zusatzanmeldung Fachgespräch 1791_PO20141 Es können in den Zusatzanmeldungen keine Prioritäten angegeben werden, die Auswahl erfolgt zufällig. Prüfungsrücktritte: Bei mündlichen Prüfungen (gem. § 11 ABPO) endet die Abmeldefrist eine Woche vor dem Prüfungstag , sonst endet sie zwei Kalendertage* vor dem Prüfungstag. *Kalendertage: findet die Prüfung am Donnerstag statt, können Sie bis Montag von der Prüfung zurücktreten). Hausarbeiten: mit Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungsfrist. Nachträglicher Rücktritt von Klausuren Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nachträglich von der Prüfung abmelden wollen, nutzen Sie unser Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen). Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zur Prüfungsunfähigkeit unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Prüfung zusammen mit einem kurzen Anschreiben unter pav.fbs@h-da.de bei uns ein. Formular Prüfungsunfähigkeit für den nachträglichen Rücktritt (Ärztliche Bescheinigung). Hilfe zur Prüfungsanmeldung Anmeldehilfe Soziale Arbeit B.A. PO 20220 Anmeldehilfe Soziale Arbeit Plus B.A. Psychomotorik PO 20220 Anmeldehilfe Soziale Arbeit B.A. PO 20091 Anmeldehilfe Soziale Arbeit Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft B.A. PO 20141 Anmeldehilfe Soziale Arbeit M.A. PO 20200 Bekanntgabe Prüfungspläne Die Prüfungspläne (Prüfungstag und Uhrzeit) werden über Moodle bekanntgegeben. Das Passwort für die Einwahl wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben. Mündliche Ergänzungsprüfungen Mündliche Ergänzungsprüfungen finden seit Wintersemester 2021/2022 wieder in Präsens statt. Adresse für Einschreiben Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit - Prüfungsausschuss - Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt Kontakt Fachbereich Soziale Arbeit Adelungstr. 51 * 64283 Darmstadt Tel. +49.6151.533-68692 Weitere Kontakte *Sendungen per Einschreiben bitten wir nur an unsere Postanschrift zu senden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Schöfferstr. 3 64295 Darmstadt
 Previous  Next Herzlich willkommen am Fachbereich Soziale Arbeit Wir bieten die folgenden Studiengänge an: Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit PLUS Migration und Globalisierung (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit PLUS Psychomotorik (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit – Generationenbeziehungen in einer alternden Gesellschaft (Bachelor of Arts) (auslaufend) Soziale Arbeit - Kritisch-reflexive und forschende Zugänge (Master of Arts) Darmstädter Orientierungsjahr für Soziale Berufe Weitere Informationen und Links Termine Wintersemester 2023/2024 Termine Sommersemester 2024 Umgang bei sexueller Belästigung und Diskriminierung am Fachbereich Soziale Arbeit BaFöG-Sprechstunde und weitere Beratungsangebote E-Learning mit MOODLE Bibliothek Hochschulzentrum für Studienerfolg und Berufsstart (HSB) - E-Learning Jobportal der h_da - Online Stellenbörse Öffentliche Beschlüsse und Informationen der Prüfungsausschüsse DEIN STUDIENBEGLEITER – h_da Hochschule Darmstadt (h-da.de) Weitere Beratungsangebote Flyer mit Beratungsangeboten bei Krisen und Zweifeln im Studium Meldungen Alle Meldungen
Nachdem Sie das Thema mit dem/der Erstprüfer*in besprochen haben senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an die E-Mail Adresse sozarb.fbs@h-da.de . PO 2012 "Themenvorschlag Masterarbeit" PO 20200 Themenvorschlag Masterarbeit Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail an Ihre Hochschu l- E-Mail Adresse mit weiteren Hinweisen. Die Anmeldung zur Abschlussarbeit findet derzeit nicht persönlich statt. Mit Bestehen der Masterarbeit und aller noch fehlenden Module werden Sie automatisch zum Kolloquium angemeldet. Termine und Fristen finden Sie im aktuellen Terminplan. Abschlussdokumente Nach Eingang aller Prüfungsergebnisse und Gutachten erstellt das Prüfungsbüro des Fachbereichs die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde und ToR). Die fertiggestellten Dokumente werden zur Ausgabe an das zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. In der Regel sind die Abschlussdokumente 6 bis 8 Wochen nach dem Kolloquium fertiggestellt und werden vom zentralen Prüfungsamt ausgegeben. Formulare / Anträge zur Masterarbeit Formular / Antrag zur Bearbeitungszeit Formular zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit Hinweise zur Abgabe der Abschlussarbeit Erklärung
Info: Nicht abgeschlossene Anmeldung im "Sem...." Termin 01. Ggf. beim FB vorsprechen Wir bekommen aktuell sehr viele Mails zu folgender „Info“ unter my.h-da. Info: Nicht abgeschlossene Anmeldung im "Semester..." Termin 01. Ggf. beim FB vorspreche Dies ist eine hochschulweite Einstellung, auf die wir leider keinen Einfluss haben. Es handelt sich nur um eine „Info“ für Sie – dass eine Prüfungsleistung aus dem vorherigen Semester noch offen ist. Es handelt sich um keinen Fehlversuch oder einen anderen Fehler. Sobald die Note für diese Prüfungsleistung eingetragen wird, verschwindet dieser Eintrag wieder. Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht abgegeben haben, und diese Info deshalb erhalten, senden Sie uns bitte eine Mail an das Prüfungsbüro: sozarb.fbs@h-da.de Aktuelle Informationen der Prüfungsausschüsse Änderungen der Prüfungsleistungen im Wintersemester 2021/2022 Änderungen von Prüfungsleistungen im Sommersemester 2021 Änderungen von Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020/2021 SoSe 2021 Mitteilung PAV zur Verlängerung Abschlussarbeiten_Planung Kolloquium Ausnahmeregelung zum sozialadministrativen Praktikum WS 2020_2021 Mitteilung PAV Verlängerung Hausarbeiten Ausnahmeregelung Zulassung Bachelorarbeit SoSe2021sozialadministrativen Praktikum Umwandlung Präsensklausuren WS20_21_Mitteilung der PAV Soziale Arbeit Generationenbeziehungen B.A. und Soziale Arbeit Master M.A. Wiederholungspruefungen__Mitteilung_PAV_Lenze.pdf Pruefungsinhalt_Wiederholungsklausuren_Soziale_Arbeit_und_Plus_13062018.pdf Pruefungsinhalt_Wiederholungsklausuren_Soziale_Arbeit_GenBez13062018.pdf AEnderungen_der_Pruefungsformen_im_WiSe_2021_2022.pdf Link zur Corona-Satzung Prüfungsordnungen Hochschulanzeiger Prüfungsausschussvorsitzende
Aktuelle und vergangene Veranstaltungen und Termine finden Sie hier und auf unserer Startseite. 16. Fachbereichstag "Offene Kinder- und Jugendarbeit – jetzt und in Zukunft?!" 15. Fachbereichstag "Rechtspopulismus. Soziale Arbeit mit feindseligen Zuständen"
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz), Stand 14. Dezember 2021 Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Praxisstelle oder ggf. die Anerkennungsurkunde einer anderen Hochschule ein. Sie reichen das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“ und einen Entwurf des Ausbildungsvertrags per Mail bei praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls eine Verkürzung nach § 13 der Satzung beantragen Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag. Sie reichen eine unterschriebene Kopie des Ausbildungsvertrags im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium beantragen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sollen Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben, es geht theoretisch auch später. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen) Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unten. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und/oder Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der Antrag auf Verkürzung muss mit dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, damit die Einrichtungen entsprechend den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung vorzulegen (elektronisch genügt). Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_01_2024.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_01_2024.pdf Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_2023.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium Termine_Kolloquien_2024_1_Halbjahr.pdf Termine_Kolloquien_2024_2_Halbjahr.pdf Studienwoche_2024_2.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Ausbildungsplan_fuer_Sozialarbeiter_innen_im_Anerkennungsjahr_Muster.pdf Information_Kolloquium_Stand_10.2023.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Praxisreferat Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Ausbildungspläne Anerkennungsjahr Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Sekretariat Staatliche Anerkennung
Frankfurt Declaration: For a critical-emancipatory Political Education June 2015 Political Education (or Citizenship, Social Science or Democracy Education) is delivered, on the one hand, through different school subjects as well as through cross-curricular practice. On the other hand, Political Education is also practiced outside of schools in different non-formal contexts: in educational institutions, through youth associations, political foundations and NGOs, as well as in informal settings, for instance, participation in social movements and other grass-roots initiatives. Power relations, domination and social inequalities are changing and with them the conditions of political socialization. Meanwhile, new actors approach schools and provide them with educational materials. In this context, principles and standards of Political Education must be constantly thought anew. With this declaration the authors want to articulate important positions for a critical-emancipatory Political Education, as contributions to current discussions. 1. Crisis: a Political Education that focuses on the democratization of societal relations deals with the radical changes and multiple crises of our time. Changing times require new political alternatives for collective learning processes. As the crises of capitalism, ecology, democracy and reproduction deepen, questions of socio-ecological transformations are of increasing importance to Political Education. A world of changes and crises cannot be grasped with standardized models. An approach based on measurable competencies will be meaningless if political knowledge and skills are not dedicated to the political agency of contemporary and future societal questions. 2. Controversy: Political Education in a democracy should reveal conflicts and dissent, and fight for alternatives. Society is the theatre of opposing interests and relations of domination. In accordance with the fundamental components of democracy, contestations and social conflicts should be articulated and politicized. Controversy, understood as principle of teaching and learning, is not only the documentation of different positions alongside already existing and influential perspectives, it deals with contentious issues and underlying dissent, reveals opposition and encourages critical thinking. A genuine political controversy unveils different interests, ways of thinking and practices and highlights possible alternative societal developments for the future. The political is not reducible to an understanding of politics as a process of problem-solving bound by an outcome of law-making. Thus, Social Sciences should not be reduced to an education in governance and management. 3. Criticism of power: autonomous thinking and action are limited by dependencies and structural social inequalities. These relations of power and domination should be detected and analyzed. Debates and controversies in society are determined by power inequalities and the unequal distribution of resources. These phenomena are often not sufficiently reflected upon. The responsibility of a critical and emancipatory Political Education is to reveal dynamics of exclusion and discrimination. Which societal problems are being debated, which voices are being heard and which actors impose their understanding of the common good? What are the reasons for social- and self-exclusion of groups and individuals from social and political participation? Political Education discusses how exclusions are produced and how barriers are created: between the private and public sphere, between the social and the political, legitimate and illegitimate, experts and lay people. 4. Reflexivity: Political Education is itself part of the political. Learning relations are not free from power structures, Political Education reveals this. Learners and political educators are part of social and political discourses which influence their perceptions, ways of thinking and actions. The neo-liberal approach of the ‘self-entrepreneur’ or ‘self-responsible’ consumer imposes itself within educational institutions. Furthermore, power structures continue to be reproduced along dominant gender and ethnic categories. Critical-emancipatory Political Education starts where these kinds of normative constructions are made visible, criticized and questioned. Political educators are conscious of their social embeddedness and take a critical-reflexive stance, which they make transparent and therefore open to criticism. In doing so, they offer learners protection against being subdued by the ideas of the educator, whilst reinforcing the right of the student to self-will and self-determination. 5. Empowerment: Political Education provides an empowering learning environment within which experiences of power and powerlessness are scrutinized and challenged. Political learning and political action are not based solely on rational analysis and decisions. They are also linked to concrete living conditions including struggles for material goods and social recognition. Political judgement is also embedded in society, it arises in social interactions and contains, beside cognitive elements, also physical-emotional components. Political positioning reveals itself through anger, enthusiasm, rejection and engagement. Social orders are also inscribed in bodies. A crucial condition of successful Political Education is the perception of these experiences as being both sources and obstacles of learning processes. This implies the participation of the learners in planning and reflecting on their own learning processes. The complexity of issues in Political Education as well as students’ resistance towards education should be considered as productive sources of learning and political empowerment. 6. Changes: Political Education creates opportunities to change society, both individually and collectively. Individuals are subordinated by societal structures and relations, but at the same time they are also in a position to shape these relations. Political Education allows the individual to perceive of heteronomy and self-subjugation. It instead enables people to make self-determined decisions and to participate in society. Political emancipation enables the expansion of individual and collective ways of thinking and spheres of action in a given situation. This takes place through criticism, opposition and protest against the existing social relations of domination. Political Education opens up spaces and experiences to all children, adolescents and adults through which they can appropriate politics as a social field of action. It enables learning processes of self-appropriation and adaptation to the world through confrontation with others in order to find ways not only to reproduce, but also to change the existing order through individual and collective action. Political action gives rise to new possibilities of experience, of thinking, and of establishing (new) political alternatives. Initiators and contacts: Prof. Dr. Andreas Eis, Universität Kassel (andreas.eis@uni-kassel.de) PD Dr.in Bettina Lösch, Universität Köln (bettina.loesch@uni-koeln.de) Prof. Dr. Achim Schröder, Hochschule Darmstadt (†) Prof. Dr. Gerd Steffens, Universität Kassel (gsteff@uni-kassel.de) Support for and comments on the Frankfurt Declaration can be made by following the link List of signatories Co-authors and first signatories: Bärbel B imschas , Bildungsstätte Alte Schule Anspach (basa e.V.) Prof. Dr. Helmut Bremer, Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Julika Bürgin , Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Benno Hafeneger , Universität Marburg Prof. Dr. Reinhold Hedtke , Universität Bielefeld Prof. Dr. Gudrun Hentges , Hochschule Fulda Christian Kirschner, Bildungsreferent, Frankfurt Prof. Dr. Waltraud Meints-Stender, Hochschule Niederrhein Angela Merkle , Bildungsstätte Alte Schule Anspach (basa e.V.) Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, PH Karlsruhe/ TU Darmstadt Prof. Dr. Frank Nonnenmacher, Universität Frankfurt Holger Oppenhäuser , Attac Bundesbüro Prof. Dr. Bernd Overwien , Universität Kassel OStR'in i.H. Margit Rodrian-Pfennig , Universität Frankfurt Dr. David Salomon , Universität Hildesheim Prof. Dr. Albert Scherr, PH Freiburg PD Dr. Edgar Weiß, Universität Siegen Benedikt Widmaier, Haus am Maiberg, Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz Dr. Manfred Wittmeier, Universität Frankfurt
Abgabe Abschlussarbeit Die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor und Master) erfolgt in zweifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung (keine Spiralbindung) und in elektronischer Form (per Email über Ihre stud.h-da.de Adresse an das Prüfungsbüro abschlussarbeit.fbs@h-da . de und an die beiden Prüfer*innen bis spätestens 12.00 Uhr am Abgabetag). Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn diese fristgerecht in digitaler Form eingeht. Dafür ist ausschließlich die studentische E-Mail-Adresse der h_da zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Selbstständigkeitserklärung in der digitalen Fassung zu unterschreiben, damit Ihnen bei verspätetem Eingang der schriftlichen Fassung keine Nachteile entstehen. Die Printversion ist innerhalb von 3 Tagen nachzureichen. Die elektronisch eingereichte digitale Datei muss identisch mit der nachgereichten Papierversion sein. Abschlussarbeiten in Papierform können zum offiziellen Abgabetag im Terminplan im Prüfungsbüro persönlich abgegeben werden. Sendungen per Einschreiben können nur an unsere Postanschrift versandt werden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Prüfungssekretariat Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist: Etwaige Verlängerungsanträge (z.B. aus gesundheitlichen Gründen mit der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) sind nur mit triftiger Begründung (per E-Mail) an pav.fbs@h-da . de zu richten. Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen mit einem Anschreiben oder verwenden das Antragsformular "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit" . Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags 6 bis 7 Werktage beanspruchen kann, wir bitten daher von Rückfragen abzusehen. Im Regelfall werden die Krankheitstage auf der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung der Bearbeitungszeit angerechnet. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Hinweise für das Verfassen einer Hausarbeit Bachelorarbeit Masterarbeit
European Forum of Psychomotricity - Student’s Academy 2017 Programm Termin: 29.03.2017 bis 02.04.2017 Tagungsort: Darmstadt Mittwoch, 29.03.2017, ab 14:00 Uhr Anreise 16:00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung Begrüßungsreden Bewegungsanleitung (Dauer ca. 1 bis 1,5 Stunden) 20:00 Uhr Gemütlicher Abend Donnerstag, 30.03.2017 9:00 Uhr Vorträge/Workshops 10:30 Uhr Pause 11:00 Uhr Vorträge/Workshops 12:30 Uhr Mittagspause mit gemeinsamem Mittagessen in der Hochschulmensa 14:30 Uhr Stadtrallye 18:00 Uhr Entspannungsanleitung 20:00 Uhr Abend zur freien Verfügung Freitag, 31.03.2017 08:00 Uhr Zusammenfinden an der Hochschule, Fahrt zu den Praxisstellen 08:30 Uhr Praxiserkundung 1 (ca. 1,5 bis 2 Stunden) 10:30 Uhr Praxiserkundung 2 (ca. 1,5 bis 2 Stunden) 13:00 Uhr Ausgabe von Essenspaketen, Zusammenfinden an der Hochschule zum gemeinsamen Ausflug 19:30 Uhr Gemeinsames Abendessen 21:00 Uhr Abendveranstaltung (Ende gegen ca. 01:00 Uhr) Samstag, 01.04.2017 10:00 Uhr Workshop 1 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 11:30 Uhr Pause 12:00 Uhr Workshop 2 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 13:30 Uhr Mittagspause 15:30 Uhr Workshop 3 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 17:00 Uhr Pause 17:30 Uhr Workshop 4 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 19:00 Uhr Pause 19:30 Uhr Gemeinsames Abendessen Das Europäische Forum für Psychomotorik stellt sich vor 21:00 Uhr Abendveranstaltung in Bewegung (Ende gegen 01:00 Uhr) Sonntag, 02.04.2017 09:00 Uhr Öffnung des Gepäcklagers 09:30 Uhr Workshop 5 Von Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr Abschlussrede und abschließende Bewegungsanleitung Hinweis: Vorläufiges Programm. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass sich im Laufe des Planungs- und Organisationsprozesses Änderungen im Programmablauf ergeben können.