Praktika (Bachelor, Prüfungsordnung ab WS 2022) Charakteristisch für ein Hochschulstudium ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Deshalb sind im Laufe des Studiums eine Reihe von Praktika zu absolvieren, die in den Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet werden. Dies sind im einzelnen: Praxiserkundung (1. und 2. Semester) Modul 5, erste Praxisphase ( Handlungsfelder Sozialer Arbeit – Sozialpädagogisches Praktikum ) Modul 11, zweite Praxisphase (Handlungsfelder und Handlungsansätze der Sozialen Arbeit: Projekte) Modul 12, dritte Praxisphase (Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung mit Praktikum) Informationsheft zur Projektpraxis (Modul 11/100) im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit. Stand: Dezember 2010, Änderungen Mai 2017 Informationen und Downloads Dokumente und Informationen zu den Praxisphasen finden Sie unter Studium/Rund ums Studium /Studienbegleitende Praxisphasen Kontakt
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in wird aufgrund eines Bachelorabschlusses in Sozialer Arbeit und der Absolvierung einer Praxisphase erteilt. Die Praxisphase dauert in der Regel ein Jahr in Vollzeit und wird postgradual, also nach erfolgreichem Abschluss des B.A. Soziale Arbeit absolviert. Dieses so genannte Anerkennungsjahr schließt mit einer unbenoteten Kolloquiumsprüfung ab. Dieser zweite Qualifikationsabschnitt als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in nach dem B.A. Studium „sichert berufspraktische Kompetenzen in einem Handlungsfeld mit besonderer professioneller und gesellschaftlicher Verantwortung, wo die Bearbeitung von Herausforderungen nicht selten weitreichende Konsequenzen für Menschen haben kann“ (QR SozArb, S. 11). Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet das hessische Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und - pädagogen, […] (Sozialberufeanerkennungsgesetz), Stand 14. Dezember 2021 Außerdem zu beachten ist die Satzung der Hochschule Darmstadt über die Ausgestaltung und Durchführung des Berufspraktikums und staatliche Anerkennung am Fachbereich Soziale Arbeit, Stand 11.10.2016 Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte lesen Sie auch die o.g. Satzung, dadurch klären sich viele weitere Fragen. Sie können auch gerne mit dem Praxisreferat direkt Kontakt aufnehmen, wenn Sie weitere Fragen haben. Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Meilensteine zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Sie haben den B.A. Soziale Arbeit abgeschlossen Sie suchen sich eine Stelle für das Anerkennungsjahr. Klären Sie frühzeitig, ob die Stelle für die Durchführung des Anerkennungsjahres anerkannt ist (s.u.). Ist die Stelle von der h_da noch nicht anerkannt, reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Praxisstelle oder ggf. die Anerkennungsurkunde einer anderen Hochschule ein. Sie reichen das Formular „Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr“ und einen Entwurf des Ausbildungsvertrags per Mail bei praxisreferat.fbs@h-da . de ein. Sie erhalten vom Praxisreferat eine Nachricht über ihre Zulassung zum Anerkennungsjahr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Abgeschlossener Bachelor in Sozialer Arbeit Die Praxisstelle ist nach § 7 Abs. 1 der Satzung anerkannt Die Anleitung ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 der Satzung geeignet Gegebenenfalls eine Verkürzung nach § 13 der Satzung beantragen Danach unterschreiben Sie Ihren Ausbildungsvertrag. Sie reichen eine unterschriebene Kopie des Ausbildungsvertrags im Praxisreferat ein. Das Praxisreferat informiert Sie, in welcher SiA-Gruppe Sie mit Arbeitsbeginn sein werden und teilt Ihnen alle relevanten Termine und Informationen mit. Innerhalb der ersten acht Wochen nach Arbeitsbeginn reichen Sie Ihren Ausbildungsplan gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung zur Genehmigung per Mail im Praxisreferat ein. Gegen Ende des Anerkennungsjahres melden Sie sich zum Kolloquium an, siehe § 17 Abs. 1 der Satzung. Mit bestandenem Kolloquium beantragen Sie die Urkunde als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagog_in/ Sozialarbeiter_in“ Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Ab wann kann ich mein Anerkennungsjahr beginnen? Das Anerkennungsjahr kann formal aus Sicht der Hochschule frühestens am Tag nach erfolgreichem Abschluss aller Module des B.A. Studiengangs inkl. des bestandenen B.A. Kolloquiums begonnen werden.Arbeitsvertragliche Regelungen mit dem Arbeitgeber bleiben unberührt. Vor Beginn muss ein Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr beim Praxisreferat gestellt werden, erst nach dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr beginnen. Gibt es eine Frist für den Beginn des Anerkennungsjahres? Nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums sollen Sie das Anerkennungsjahr innerhalb von drei Jahren abgeschlossen haben, es geht theoretisch auch später. Dabei sollten Sie jedoch folgende Aspekte bedenken: Sollte die Hochschule das Anerkennungsjahr irgendwann in das Studium integrieren, wäre nach einer Übergangsfrist kein Anerkennungsjahr mehr möglich. Des Weiteren könnte die Hochschule für die Begleitung des Anerkennungsjahres Gebühren erheben, insbesondere bei Überschreitung der oben genannten drei Jahre. Zudem wird für Sie persönlich mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Studienabschluss ein Wechsel in den Status als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr zunehmend schwieriger und (je nach Lebenssituation) eventuell finanziell immer weniger machbar. Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen. Kann ich mit einem Master in Soziale Arbeit das Anerkennungsjahr machen, wenn mein Bachelor nicht in Sozialer Arbeit absolviert wurde? Nein, das ist nicht möglich. Ein Bachelor im Studiengang Sozialen Arbeit ist zwingend erforderlich. Muss ich als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr Semesterbeitrag zahlen? Nein, als Sozialarbeiter:in im Anerkennungsjahr haben Sie keinen Studierendenstatus, demnach muss auch kein Semesterbeitrag gezahlt werden. Welche Praxisstelle ist geeignet? Das Anerkennungsjahr ist nur in vom Praxisreferat anerkannten Praxisstellen möglich. Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung. Grundsätzlich muss die Stelle in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit verortet sein und es müssen staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen/ Sozialarbeiter:innen dort arbeiten, die auch die Anleitung übernehmen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr? Grundsätzlich suchen Sie sich eigenständig eine Praxisstelle (Jobbörsen/ Arbeitsagenturen/ einschlägige Internetplattformen) Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie unten. Kann ich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland absolvieren? Grundsätzlich ist es möglich das Anerkennungsjahr in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland zu machen. Kümmern Sie sich aber frühzeitig darum, wie und wo Sie die wöchentlichen, notwendigen Studientage absolvieren. Hochschulen in der Nähe Ihrer Stelle, die ebenfalls die staatliche Anerkennung anbieten, nehmen auch externe SiA in die praxisbegleitenden Veranstaltungen auf. Das Praxisreferat kann Sie hierbei unterstützen. Das Kolloquium findet an der h_da statt. Kann ich das Anerkennungsjahr im Ausland absolvieren? Grundsätzlich ja, wenn die Praxisstelle den Anforderungen entspricht ist dies möglich. Besprechen Sie diese Option frühzeitig mit dem Praxisreferat, da auch hier die Anforderungen an die Teilnahme von Studientagen, Studienwochen und Supervisionsangeboten erfüllt sein müssen. Weiter muss die Praxisstelle durch das Praxisreferat anerkannt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Erasmus+ Förderung. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office . Kann ich mein Anerkennungsjahr verkürzen? Regulär ist das Anerkennungsjahr über einen Zeitraum von zwölf Monaten in Vollzeit ca. 40 Stunden zu absolvieren. Auf Antrag ist es möglich das Anerkennungsjahr bei entsprechender vorheriger Berufserfahrung und/oder Ausbildung (insbesondere staatl. anerkannte:r Erzieher:in) zu verkürzen. Die Voraussetzungen für die Verkürzung entnehmen Sie bitte der Satzung. Der Antrag auf Verkürzung muss mit dem Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr gestellt werden. Kann ich das Anerkennungsjahr in Teilzeit absolvieren? Regulär ist das Anerkennungsjahr in 12 Monaten in Vollzeit mit ca. 40 Wochenstunden ( inkl . Freistellung von 8 Wochenstunden für den Studientag) zu absolvieren. Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Das Anerkennungsjahr verlängert sich dann entsprechend. Folgende Teilzeitmodelle sind möglich: 50 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 12 Monate auf insgesamt 24 Monate ( inkl . Freistellung von 4 Wochenstunden für den Studientag) 75 % der regulären Arbeitszeit, Verlängerung um 4 Monate auf insgesamt 16 Monate ( inkl . Freistellung von 6 Wochenstunden für den Studientag) Was sind die praxisbegleitenden Veranstaltungen an der Hochschule und wann finden diese statt? Die praxisbegleitenden Veranstaltungen dienen insbesondere der Vertiefung von theoretischen, methodischen und rechtlichen Grundlagen, der Praxisreflexion, der Selbstreflexion, aber auch dem persönlichen Austausch. Als regelmäßige praxisbegleitende Veranstaltungen zählen die Studientage, die Studienwochen und die Supervision. Die Studientage finden verpflichtend während der Vorlesungszeiten mittwochs an der Hochschule Darmstadt statt. Der erste Studientag ist somit der erste Mittwoch innerhalb der Vorlesungszeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Die Vorlesungszeiten können Sie der Internetseite der h_da entnehmen https://h-da.de/termine Außerhalb der Vorlesungszeiten dient der Mittwoch dem Selbststudium, d.h. die SiA sind während des gesamten Anerkennungsjahres mittwochs von der Einrichtung freigestellt. Der Studientag wird als ein Arbeitstag, also mit Ihrer täglichen Regelstundenanzahl (je nach Vertrag, z.B. 8 Stunden bei einer 40 Stundenwoche) berechnet. Der Studientag findet in festen SiA-Gruppen statt, die von Lehrenden der Hochschule gestaltet werden.Die Supervisionsgruppe ist ein Angebot an alle SiA, in einer anderen Gruppenzusammensetzung, in der relevante Themen, wie z.B. Konflikte supervisorisch bearbeitet werden können. Die Supervision ist freiwillig und findet im Anschluss an die SiA-Gruppen statt. Einmal pro Semester findet eine Studienwoche statt. Im Rahmen der Studienwoche bietet der Studiengang Soziale Arbeit an fünf Tagen pro Semester Veranstaltungen und Workshops ausschließlich für die SiA an. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben, damit die Einrichtungen entsprechend den Personaleinsatz planen können. Die Anwesenheit an allen Tagen der Studienwoche ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zum Kolloquium. In der Regel muss an zwei Studienwochen teilgenommen werden. Was ist der Ausbildungsplan? Der Ausbildungsplan ist das Ergebnis der Aushandlung zwischen der/dem SiA und der/dem Anleiter:in in der Praxisstelle. Der Anleitungsprozess wird detailliert beschrieben, Lernziele und Aufgaben werden festgehalten. Die Kompetenzen und Schwerpunkte der SiA finden Berücksichtigung ebenso wie die Voraussetzungen der Einrichtung. Der Ausbildungsplan ist dem Praxisreferat innerhalb von acht Wochen nach Beginn des Anerkennungsjahres unterschrieben zur Genehmigung vorzulegen (elektronisch genügt). Bitte beachten Sie, dass ein Anerkennungsjahr ohne genehmigten Ausbildungsplan nicht zum Kolloquium befugt. Was ist zu tun, wenn ich am Studientag krank bin? Eine Krankmeldung muss sowohl bei der SiA-Gruppenleitung als auch bei dem Arbeitgeber eingehen. Bei mehr als drei Fehltagen pro Semester in der SiA-Gruppe kann in der Regel die Teilnahme nicht bescheinigt werden. Setzen Sie sich in diesem Falle frühzeitig mit dem Praxisreferat in Verbindung. Was ist, wenn ich länger erkrankt bin? Ist die/ der SiA mehr als vier Wochen während des Anerkennungsjahres erkrankt, verlängert sich dieses um diese Zeit. Wird das Anerkennungsjahr um mehr als zwölf Monate unterbrochen entscheidet der Praktikumsausschuss auf begründeten Antrag, ob das Jahr zu wiederholen ist. Stehen mir Vergünstigungen zu? Es besteht die Möglichkeit den Ausbildungstarif der öffentlichen Verkehrsmittel zu beantragen. Die öffentlichen Verkehrsgesellschaften geben hierzu Auskunft. Das Praxisreferat bestätigt gerne entsprechende Anträge. Anträge und Formulare zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Antrag_auf_Zulassung_Anerkennungsjahr_01_2024.pdf Antrag_auf_Anerkennung_als_Praxisstelle_01_2024.pdf Formular_Anmeldung_zum_Kolloquium_2023.pdf Formular_Antrag_auf_Wechsel_Praxisstelle.pdf Formular_Meldung_Unterbrechung_des_Anerkennungsjahres.pdf Formular_Nachweis_Studientag.pdf Termine Anerkennungsjahr und Kolloquium Termine_Kolloquien_2024_1_Halbjahr.pdf Termine_Kolloquien_2024_2_Halbjahr_2.pdf Studienwoche_2024_2.pdf Studienwochen_2025.pdf Informationsmaterial zum Anerkennungsjahr und zum Kolloquium Empfehlungen_zur_Praxisanleitung.pdf Satzung__der_Hochschule_DA_zur_Durchfuehrung_der_staatlichen_Anerkennung.pdf Ausbildungsplan_fuer_Sozialarbeiter_innen_im_Anerkennungsjahr_Muster.pdf Information_Kolloquium_Stand_05.2024.pdf Stellenangebote Anerkennungsjahr Praxisreferat Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Ausbildungspläne Anerkennungsjahr Telefonische Sprechstunde Montag 11:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 12:00 - 14:00 Uhr Sekretariat Staatliche Anerkennung
Praxisforschung I Praxisforschung I bildet zusammen mit dem Modul 5 (Praxisforschung II) das Lehrforschungsprojekt des Masterstudiengangs, das der Idee des forschenden Lernens folgt. Die Studierenden betätigen sich dabei selbst als Forscherinnen und Forscher in selbstständig gewählten Projekten. Dabei erheben sie empirisches Material, werten dieses aus und gewinnen Erkenntnisse über Strukturen und Phänomene in der Praxis Sozialer Arbeit. Dadurch lernen sie, wie praxisnahe Forschungsprojekte von der Erarbeitung der Fragestellung über die Entwicklung des Forschungsdesigns bis zu verwertbaren und kommunizierbaren Ergebnissen zu konzipieren sind. Dies schließt eine Reflexion ihres eigenen Handelns und dessen Auswirkung auf den pädagogischen Prozess ein. Die Entscheidung für einen Praxisbereich sowie für die begleitenden Lehrveranstaltungen erfolgt abhängig vom gewählten Studienschwerpunkt. Auf der Grundlage von Methoden und Verfahrensweisen, welche die Studierenden in den Modulen „Forschungsmethoden I und II“ kennen lernen, werden in dem Lehrforschungsprojekt konkrete Fragestellungen und passgenaue Vorgehensweisen entwickelt, um das jeweilige Praxisfeld bzw. Ausschnitte daraus einer genaueren Analyse zu unterziehen. Mit dem Erwerb von Forschungskompetenzen ist dabei die Zielsetzung eines anwendungsorientierten Einsatzes in der späteren beruflichen Praxis verbunden. Es geht nicht um eine Qualifizierung für die Durchführung groß angelegter Studien im Rahmen einer späteren wissenschaftlichen Tätigkeit, vielmehr zielt der forschende Zugang darauf, Forschungsmethoden für die Praxis Sozialer Arbeit nutzbar zu machen. Modulverantwortliche/r
Nach dem gelungen „Re-Start“ unserer Connect im letzten Jahr, freuen wir uns auch in diesem Jahr auf einen spannenden Austausch zwischen Studierenden und den Praxiseinrichtungen der Sozialen Arbeit bei uns am Fachbereich. Die 2. Connect findet am 13. November 2024 von 09:00 bis 15:30 Uhr in den Räumen des Fachbereichs Soziale Arbeit Gebäude E 10, Adelungstraße 51, 64283 Darmstadt statt. Im Rahmen der Connect erhalten Träger und Einrichtungen die Möglichkeit sich vorzustellen und mit Studierenden, Absolvent:innen, Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen im Anerkennungsjahr ins Gespräch zu kommen. In diesem Jahr legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Praxisphasen im Studienverlauf. Wir freuen uns deshalb besonders über Aussteller:innen die den Studierenden ein sozialpädagogisches oder sozialadministratives Praktikum ermöglichen können. Die Praxisphasen sowie die damit verbundene gemeinsame Verantwortung von Hochschule und Praxis für die und während der Ausbildung von künftigen Fachkräften soll auch Thema im Austausch von Lehrenden und Praxisvertreter:innen sein. Denn nur gemeinsam können wir die Studierenden und SiA auf die immer komplexer werdenden Herausforderungen der Sozialen Arbeit vorbereiten und eine professionalitätsfördernde Qualifizierung realisieren. Bitte tragen Sie sich das Datum schon jetzt in den Kalender ein. Weitere Informationen, sowie die Modalitäten zur Anmeldung folgen in Kürze. Kontakt: Alexander Arnold Praxisreferat Fachbereich Soziale Arbeit Adelungsstraße 51 I 64283 Darmstadt connect.fbs@h-da.de Ihr Team zur Kooperation Hochschule – Praxis Alexander Arnold - Praxisreferat Vanessa Hoch - Praxisreferat Charlotte Keßel – Transferreferentin Prof. Dr. Verena Klomann Prodekanin und Vorsitz Praktikumsausschuss Prof. Dr. Markus Emanuel Studiendekan und stellv. Vorsitz Praktikumsausschuss
Inhalte der Module 1. Grundlagen 1 (4 SWS) Praxis (80 %): Themenorientierte Einführung in die Körper- und Sozialerfahrung sowie in den kreativen Umgang mit Sportgeräten, Elemente des Abenteuersports, Bewegungserfahrungen im Wasser oder in der Natur, Planung und Durchführung psychomotorischer Sequenzen nach Themenschwerpunkten Theorie (20%): Geschichte der Psychomotorik, Konzeptentwicklung, definitorische Abgrenzungen, veränderte Kindheit, Entwicklungsorientierung 2. Grundlagen 2 (2 SWS) Praxis (ca. 80 %): Umgang mit Alltagsmaterialien und Großgeräten, Sicherheit an Geräten, Kreation von Bewegungslandschaften und Gestaltungsräumen, kreative Bewegung Planung und Durchf¸hrung psychomotorischer Sequenzen. Theorie (ca. 20%): Bedeutung von Bewegungs- und Gestaltungsräumen für die kindliche Entwicklung. 3. Neuropsychologische Grundlagen (2 SWS) 4. Bewegungspädagogik, Entwicklungsbegleitung, Therapie - Implikationen unterschiedlicher Konzepte in der sozialpädagogischen Arbeit (2 SWS) Verschiedene Ansätze in der Psychomotorik, zugrundeliegende Entwicklungsmodelle und Menschenbilder, anthropologische Grundlagen menschlichen Bewegungsgeschehens, körperbezogene Identitätskonzepte 5. Psychomotorische Entwicklungsdiagnostik und Evaluation 2 SWS Prozess- und Statusdiagnostik, historische und aktuelle Verfahren der Motodiagnostik, Individuelle Entwicklungsprofile, prozessuale mehrdimensionale Förderdiagnostik und –planung, Kritische Perspektiven sozialpädagogisch-psychomotorisches Fördergutachten 6. Begleitpraxis oder Projekt (12 SWS Praxis, 8 SWS Theorie) Bewegungspädagogische / psychomotorische Praxis im Rahmen eines Projekts. 4 SWS Beratung zum Projekt und 4 SWS Theorie zum Projekt Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Begleitpraktikums). Im Rahmen der Praxis wird eine Lehrprobe durch eine persönliche Begutachtung oder Videosupervision ab dem 5. Semester abgenommen. 7. Integrationssport (2 SWS) Die Veranstaltung findet in der Arbeit mit integrativen Gruppen oder mit behinderten Menschen statt, gemeinsam mit dem jeweiligen Klientel. 8. Abschlussarbeit: Sozialpädagogisch-psychomotorisches Fördergutachten oder Entwicklungsprotokoll, Kolloquium Als Fördergutachten (Übungsgutachten) gilt eine ca. 15 Seiten umfassende Studie zur Entwicklungsdiagnostik sowie zum Förderbedarf eines Klienten. Ein Entwicklungsprotokoll umfasst den Beobachtungszeitraum von mindestens 6 Monaten. Das Kolloquium bezieht sich auf Fördergutachten oder Entwicklungsprotokolle und umfasst maximal 60 Min. Hinweis: In allen Veranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht. Es wird bei Abschluss der Zusatzqualifikation (letzter Termin: BA-Prüfung) ein Zertifikat der Hochschule ausgestellt. Die Zusatzqualifikation wird in regelmäßigen Abständen curricular angepasst.
Praxisforschung II Mit der Durchführung einer eigenständigen Forschungsarbeit und deren Abschluss mit einem Bericht sowie der anschließenden Präsentation durchlaufen die Studierende alle Stationen eines Forschungsprozesses. Ziel dieses Moduls ist, die Kompetenzen der Studierenden im Umgang mit Forschungsmethoden so zu vertiefen, dass sie in der beruflichen Praxis für überschaubare Fragestellungen und Evaluationen eingesetzt werden können. In diesem Modul, das auf das Modul Praxisforschung I aufbaut, stehen die Auswertung der zuvor erhobenen Daten und deren schriftliche Aufbereitung in einem Abschlussbericht im Zentrum. Ziel ist es, die Deutungs- und Interpretationskompetenzen der Studierenden zu erweitern. Prozesse des Fremdverstehens und der Interpretation, wie sie insbesondere in der qualitativ-rekonstruktiven Sozialforschung zur Anwendung kommen, sind konstitutive Bestandteile sozialpädagogischen Handelns. Insofern zielt die forschungsmethodische Fundierung von fallverstehenden und sinnrekonstruierenden Vorgängen auch auf eine Erweiterung professioneller Fähigkeiten in der Interaktion mit Klient/innen und Adressatengruppen. Allerdings sind die Differenzen zwischen Forschung und sozialpädagogischer Praxis zu berücksichtigen und zum Gegenstand des Lehrforschungsprojektes zu machen Modulverantwortliche/r
Dekanatsbüro Studienbüro/Prüfungsbüro Studienbüro/Prüfungsbüro E-Mail: sozarb.fbs@h-da.de Studiengangskoordination Fachbereichsreferentin Transferreferentin Medientechnik Praxisreferat: Anerkennungsjahr und studienbegleitende Praxisphasen Hausmeister Kontakt Fachbereich Soziale Arbeit Adelungstr. 51 * 64283 Darmstadt *Sendungen per Einschreiben bitten wir nur an unsere Postanschrift zu senden: Hochschule Darmstadt Fachbereich Soziale Arbeit Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt Stellenangebote zum Anerkennungsjahr können an das Praxisreferat geschickt werden. Weitere richten Sie bitte direkt an das Career Center . Weitere Kontakte
Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz . Zu den Förderoptionen berät das International Office , zur fachlichen Anerkennung der Pflichtpraktika das Praxisreferat des FB S durch Vanessa Hoch. Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas): Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum) Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung eigene Haftpflichtversicherung Die Genehmigung der Praxisstellen für Pflichtpraktika erfolgt im Praxisreferat durch Vanessa Hoch .
Prof. Dr. Seidenstücker Kontakt: drseid@gmx . de Lehrveranstaltungen Modul 70 - Gutachtliche sozpäd Stellungnahmen Lehrgebiete (bis 2016) Allgemeinpädagogische Fragestellungen Pädagogische und sozialpädagogische Grundverständnisse Erziehungmethodik Geschichte der Pädagogik und Sozialpädagogik/sozialer Arbeit Erlebnispädagogik Familienerziehung/Elternarbeit Biographiearbeit als Methode der Sozialarbeit Mediation Sozialpädagogische Handlungstrategien im Schnittpunkt von Pädagogik, Psychologie und Recht (z. B. Kindeswohlgefährdung, "Straßenkinder"/"Nichterreichbare", deliktische Handlungen von Kindern / Jugendkriminalität, Kinder-und Jugenddelinquenz) Ambulante, halbstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, Pflegekinder- und Adoptionswesen Forschungsgebiet Jugendhilfestrategien Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts/Kindschaftsrechts Fremdunterbringung in Pflegefamilien und öffentlicher Erziehung Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung Transformationsprozesse West-Ost der Jugendhilfe/sozialen Arbeit Im Fachbereich seit Sommersemester 1992 Tätigkeiten außerhalb der Hochschule Darmstadt Univ.-Professur für Erziehungswissenschaften/ Sozialpädagogik an der Techn. Universität Berlin/ Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin Vertreter der FHD und des ISA e.V. in der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ), Bonn (seit 1998) und in der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), Frankfurt/Main( seit 1994) Gründungsvorsitzender (1990) und 2. Vorsitzender (2005) der "Liga der Kinderfreunde e.V." Berlin Mitglied (seit 1992) und 2. Vorsitzender (seit 2004), Vorstandsmitglied (seit 1998) des "Instituts für soziale Arbeit" e.V. (ISA),Münster/Westf. Redaktionsbeiratsmitglied der " Zeitschrift für Erlebnispädagogik", Lüneburg (seit 1994) Meilensteine Der berufliche Werdegang ist bis Mitte der 80er gekennzeichnet vom Wechsel zwischen (sozial) pädagogischer Praxis und wissenschaftlicher Ausbildung/Tätigkeit: Studium an einem Institut für Lehrerbildung (Weimar 1962-65) und anschließende Tätigkeit in einem Heim für verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche als Erzieher und Lehrer Studium Pädagogik und Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin (Dipl. Päd. 1975) und Tätigkeit in Jugendämtern Promotion (Humboldt-Universität Berlin Dr. paed. 1981) und Tätigkeit in der Jugendhilfeverwaltung Seit 1984 ununterbrochene Tätigkeit in Lehre und Forschung (Habilitation HU/TU Berlin1988/92) Privatdozent für Erziehungswissenschaften/Sozialpädagogik am Fachbereich Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften TU Berlin (2000- 2005) apl. Universitäts-Professor für Erziehungswissenschaften/ Sozialpädagogik an der Fakultät I - Geisteswissenschaften TU Berlin (seit WS 2005/2006) Aktuelle Veröffentlichungen Zur Entwicklung der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern - Ein geteilter gemeinsamer Überblick auf die Nachwendejahre. Berlin 2009 (gem. mit Böhnisch, L.) Der empirisch informierte Professionelle - Zur wirkungsorientierten Qualifizierung der Erziehungshilfen durch evidenzbasierte Professionalität. Münster 2008 (gem. mit Nüsken, D.) Kinder in Not - angemessen handeln beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching 2006 Schulbummelei und Schulverweigerung. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching 2006 Gewalt unter Schülern. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching 2005 Soziale Arbeit in der DDR. In: Wörterbuch Soziale Arbeit. Weinheim/München 2005, S. 773-782 Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Problemsituationen, Unterstützungsangebot und rechtliche Möglichkeiten in besonderen und schwierigen Lebenslagen. Merching (2004) (Hrsg. gemeinsam mit Mutke, B.) Hilfen zur Erziehung. In: Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen. Merching (2004) (gemeinsam mit Mutke, B.) Akzeptanzsehnsüchte und Bildungsansprüche deutscher Jugendhilfe(n) In: Fortschritt durch Recht, München (2004)