Die staatliche Anerkennung als Bachelor of Arts (B.A.) erfolgt nach einer einjährigen Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung und einem erfolgreichen Anschlusskolloquium im Anschluss an das sechssemestrige Studium. Dieser zweite Ausbildungsabschnitt dient dem Ziel, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anzuwenden. Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Anerkennungsjahres bildet die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Das Anerkennungsjahr wird anhand eines Ausbildungsplanes konzipiert, der zwischen der/dem Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in im Anerkennungsjahr, dem Praxisreferat des Fachbereiches und der Einrichtung vereinbart wird. Das Anerkennungsjahr wird nach Tarifvertrag vergütet. Es wird an einem Studientag in der Woche von Lehrenden des Fachbereiches begleitet.
Auf Antrag kann das Anerkennungsjahr teilweise unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Aus dem Gesetz über die staatliche Anerkennung in Hessen als auch aus der Studienordnung der Bachelor Studiengänge Soziale Arbeit ergeben sich folgende Hauptaufgaben:
Fort- und Weiterbildungen Praxisreferat
Ihr Ansprechpartner:
Ludwig Seelinger (Dipl. Sozialarbeiter (M.H.Edu.), Supervisor (DGSv))
Herr Ludwig Seelinger
Kommunikation
Adelungstraße 51
64283 Darmstadt
Büro: E10, 109
+49.6151.16-38820
Ludwig Seelinger
Sprechstunde
Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
Frau Sabine Slawik
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Adelungstraße 51
64283 Darmstadt
Büro: E10, 110
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Sabine Slawik
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