Praktika im Ausland

Die Studentin/ der Student kümmert sich eigenständig um einen Praktikumsplatz.
Zu den Förderoptionen berät das International Office, zur fachlichen Anerkennung der Pflichtpraktika das Praxisreferat des FB S durch Vanessa Hoch.

Voraussetzungen für eine Förderung durch Erasmus+ (innerhalb Europas):

  • Mindestdauer 2 Monate/ 60 Tage
  • Maximale Förderungsdauer 12 Monate (pro Studienzyklus, d.h. für Studium und Praktikum)
  • Ausreichende Kenntnisse in Landessprache und Geschäftssprache der Einrichtung
  • eigene Haftpflichtversicherung

Die Genehmigung der Praxisstellen für Pflichtpraktika erfolgt im Praxisreferat durch Vanessa Hoch.