Allgemein:
Soziale Arbeit und Sozialrecht sind eng miteinander verbunden. Sozialrecht ist auf eine Verwirklichung durch Soziale Arbeit angewiesen und umgekehrt werden die Grenzen und Möglichkeiten der Sozialen Arbeit vom Sozialrecht mitbestimmt. Sozialrecht liefert den Handlungsrahmen für die Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit durch Soziale Arbeit. Entsprechend sind Rechtskenntnisse in der täglichen Praxis Sozialer Arbeit unverzichtbar.
Zielgruppe:
Die Weiterbildung richtet sich an Studierende und pädagogische Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit, die ihre Rechtskenntnisse auf den aktuellen Stand bringen möchten und damit den zunehmenden Anforderungen von juristischen Verbindlichkeiten innerhalb der Sozialen Arbeit gewachsen sind. Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr, Bachelor-und Masterstudierende der Sozialen Arbeit.
Inhalte der Weiterbildung:
I. Grundsicherungsrecht
II. Familien- und Jugendhilferecht
Dozent:
Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel, Professur für Strafrecht und Kriminologie
an der Universität in Mainz und dem Institut für Kriminalwissenschaften.
Methoden:
Referate und Vorträge,
Textbeispiele,
Gesprächs- und Gruppenarbeit
Weiterbildung Rechtskenntnisse in der sozialen Arbeit
Kosten:
Der Teilnahmebeitrag beläuft sich auf 85,- €.
Nachweis:
Sie erhalten einen Nachweis, der Ihre Teilnahme bestätigt und die Inhalte der Weiterbildung benennt.
Information und Kontakt
Ludwig Seelinger, Praxisreferat h-da Fachbereich S, E-Mail Ludwig.Seelinger@h-da.de
Sabine Slawik, Sekretariat, Tel.: 06151-16-38698, E-Mail: Sabine.Slawik@h-da.de
Download „Rechtskenntnisse in der Sozialen Arbeit“ (Pdf-Datei, 524,6 KB)